Wenn Bibelstellen nur noch vorgefasste Meinungen belegen sollen – Ein Kommentar zu einem Kommentar in »Fest & Treu« (01/2022)

In Fest & Treu (FuT 177) wurde ein Kommentar/Leserbrief von zwei Autoren »in unserem CLV-Team« (Alexander Struck und Gerrit Alberts, im Folgenden mit „S&A“ abgekürzt) abgedruckt, der sich auf den Beitrag »Glaubensprüfung« von Friedemann Wunderlich in FuT 176 (S. 4–5) bezog.[1] Dieser Kommentar wirft Fragen auf, denen man nachgehen sollte. Die Autoren verwenden m. E. Argumente, die weder der Chronologie noch den von ihnen als Beleg angegebenen Bibelstellen gerecht werden. Sachliche und biblische Wahrheit im Argument ist in der Tat keine nebensächliche, sondern eine Hauptsache, um die wir kämpfen müssen. Hier einige der m. E. anzusprechenden Behauptungen oder Meinungen (M) und mein bescheidender Beitrag auf der Suche nach tragfähigen Antworten.

M1 | Paulus lehre, dass man selbst einem tyrannischen, Christen verfolgenden und tötenden Nero zu folgen habe

Die Autoren S&A schreiben: »Die Apostel […] ermahnten die Gläubigen sogar dann dazu [zur Unterordnung unter die staatlichen Autoritäten], als der äußerst willkürliche, moralisch verdorbene Despot und Christenmörder Nero an der Macht war.«

  • Aus dem Basiswissen zum NT zunächst ein paar wesentliche chronologische Daten: Paulus schrieb seinen Brief an die Gemeinde in Rom um 55–58 n. Chr., wahrscheinlich 57 n. Chr. (s. J. MacArthur, Basisinformationen; E. Mauerhofer, Einleitung NT, Bd. 2). Neros Kaiserzeit war 54–68 n. Chr. Mit seinem Regierungsantritt 54 n. Chr. wurde das Edikt des Claudius, das die Vertreibung der Juden und Judenchristen aus Rom verfügte (49 n. Chr.), aufgehoben (F. F. Bruce, Basiswissen), also eine positive(re) Situation für die Gemeinde geschaffen. Der Brand Roms war 64 n. Chr. Die Neronische Christenverfolgung und die damit verbundenen Gräuel geschahen in den Jahren 64– 65 n. Chr., fanden also erst etliche Jahre nach der Abfassung des Römerbriefes statt. 
  • S&A stellen dies aber chronologisch und argumentativ verkehrt herum dar. Als Paulus die Gläubigen zur Unterordnung ermahnte, war Nero noch lange nicht als »Christenmörder« aufgetreten. Paulus war sicherlich nicht naiv bezüglich böser Herrscher und Tyrannen, wie beispielsweise jene zivilen und religiösen Obrigkeiten, die seinen und unseren Herrn ermordeten (Apg 3,13–15; 4,26–30). Angesichts der chronologischen Fakten kann man wohl nur sagen, dass Paulus beim Schreiben von Römer 13 Neros (oder anderer Tyrannen) Bosheit weder ignorierte noch beschönigte, aber von Neros Christenverfolgung als Hintergrund seines Briefes an die Römer zu reden, ist jedenfalls ein AnachronismusDas Argument der Brüder S&A ist damit m. M. n. hinfällig.[2]

M2 | Das Gesetz im AT lehre, dass man alle – auch gesunde – Geschwister nach Bibelstellen, die nur von einzelnen symptomatischen und ansteckenden Kranken reden, zu behandeln habe

  • Die Verwirrung ist hier mehrfach: (1) Behandlung von Einzelfällen werden mit Zwangsmaßnahmen gegenüber der Allgemeinheit verwechselt; (2) Gesunde, asymptomatische Menschen seien so zu behandeln, wie erkenntlich kranke und fachmännisch als krank diagnostizierte Menschen. Es ist zu befürchten, dass hier der ungesetzliche Missgriff, dass Gesunde wie Erkrankte, Ansteckende (und letztlich wie „Gefährder“) zu behandeln seien, unreflektiert kolportiert wird. Dies alles sind Missgriffe, die eigentlich jedem auffallen sollten, der mitdenkt und am Text der Heiligen Schrift untersucht, »ob sich dies so verhalte«.
  • Wunderlich schreibt: »„Lockdown“ und „Social Distancing“ sind Fremdworte für die Gemeinde Jesu und stehen immer entgegen der Gebote Gottes.« Die von ihm gemeinten »Gebote Gottes« konkretisiert er im nächsten Satz mit dem zweit-höchsten Gebot der Nächstenliebe: »Es gibt keine Nächstenliebe ohne körperliche Nähe.«
  • Dies provoziert S&A wohl zum Widerspruch und so greifen sie ins AT zurück, um das Gegenteil zu beweisen. Sie verpassen dabei aber das hier Entscheidende, dass diese beiden englischen Neologismen der Pandemiesprache obrigkeitliche Maßnahmen bezeichnen, die stets allgemein und unterschiedslos auch Gesunden auferlegt werden/wurden (Ausnahmen nur für „systemrelevante“ Menschen), während die angezogenen AT-Stellen ausschließlich symptomatisch Erkrankte und fachlich sorgfältig diagnostiziert erkrankte Einzelpersonen betreffen (auch jener Fall, der eine weitere Beobachtung unter Isolation erforderte). Schauen wir uns die angegebenen Bibelstellen an:

(1) 3.Mose 13,46 (»Isolation im Krankheitsfall«)

  • Die Maßnahme der „Isolation“ (»allein soll er wohnen« und »außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein«) wird erst ergriffen, wenn »das Übel« an der Person äußerlich erkenntlich ist. 
  • Gesunden Menschen ohne einschlägig ärztlich diagnostizierte Symptome den Gottesdienstbesuch zu untersagen oder zu verwehren, nur weil sie 1G, 2G, 2G+ oder 3G nicht erfüllen, fällt nicht in die Fallkategorie der angegebenen Bibelstelle. 
  • Die Generalverdächtigung durch die obrigkeitlichen Verordnungen, dass jeder Gesunde potenziell ein „Gefährder“ sei, also jemand, der beabsichtige oder billigend in Kauf nehme, anderen Schaden zuzufügen, „denn er könnte ja krank sein und andere anstecken“, würde das ganze Lager Israels zum Quarantänelager gemacht haben. Das ist absurd, mit dem biblischen Text nicht belegbar und sollte daher nicht für Gemeindeveranstaltungen als Eintrittsr(i)egel vorgeschoben werden.

(2) 3.Mose 13,4 (»Quarantäne bei Infektionsverdacht«)

  • Das »sieben Tage einschließen« erfolgte, wenn Symptome erkenntlich waren, die Diagnose des Priesters jedoch nicht klar und sicher genug zu leisten war. War sie hingegen klar, wurde das »unrein« direkt erklärt (13,3), die Erkrankung lag dann vor. In jedem Fall gilt auch hier: Die Maßnahme erfolgte erst nach einer Untersuchung von Symptomen, nicht bei Symptomlosen oder Gesunden. Ohne Symptome war diese Maßnahme des „isolierten Abwartens“ nicht zu ergreifen.
  • Von S&A wird ja offenbar auf die natürliche Bedeutung dieser biblischen Anweisung im AT abgezielt. Die Anwendung der Stelle 3.Mose 13,4 auf obrigkeitliche COVID-19-Maßnahmen geht an der Tatsache vorbei, dass hier nicht Gesunde unter Generalverdacht weggesperrt werden, sondern symptomatisch Erkrankte. Damit wird hier keine Berechtigung für die Abweisung von Gesunden und Genesenen von der Gottesdienstteilnahme vor Ort geliefert.

(3) 3.Mose 13,44 (»Mund- oder Bartschutz«)

  • Vorweg: Die Versangabe ist wohl falsch, vom »Lippenbart verhüllen« ist erst in V. 45 die Rede. Zweitens: Nicht »Mund«, sondern »Bart« (ELBCLV; aber ESV: upper lip).
  • Auch hier ist klar ein Fall beschrieben, bei dem erkenntlich »das Übel an ihm ist«, nicht: »in« ihm ist; es war also äußerlich symptomatisch.
  • Der verordneten Maßnahme lag eine durch sorgfältige Untersuchung ermittelte Symptomatik vor (»Und besieht ihn der Priester, und siehe…«; 13,43).
  • Fachlich: Die sehr begrenzte und daher mangelnde Schutzwirkung von Gesichtsmasken (medizinische oder FFP2-Masken) gegen Empfang oder Verbreitung von Viren ist von fachlicher Stelle vielfach untersucht, bestätigt und verkündigt worden. Unvollkommener Schutz ist auch da festzustellen, wo wir das Phänomen virentragender Aerosole bedenken. Dass es dazu neben ignoranten auch absichtliche Falschmeldungen gibt, war und ist angesichts der unterschiedlichen Interessenslagen zu erwarten. Dass dauerhaftes Maskentragen erheblichen medizinischen und psychischen Schaden anrichten kann (von CO2-Übersättigung bis Mikrofaserinhalation; verbale und nonverbale Verständnisprobleme bei Jung und Alt, usw.), ist mittlerweile in mehreren Studien belegt worden. Wer sich bemüht, kann das Hin und Her der öffentlichen Verlautbarungen zum Maskentragen herausfinden. Tipp: Follow the money.
  • Interessante Nebenfrage: Was ist bei Frauen zu tun? Auch sie können m. W. an COVID-19 erkranken. Sollen also Frauen keinen „Mund-Nasenschutz“ tragen nach dem „biblisch belegten“ Argument von S&A? Denn das generische Maskulinum kann im Bibeltext ja nicht gemeint sein, wenn (nach S&A) vom Bart die Rede ist.

(4) 2.Chronik 26,21 (»Ausschluss vom Tempel-Gottesdienst bei Infektion«)

  • Hier war der Betreffende (König Ussija) »aussätzig bis zum Tag seines Todes« und »wohnte in einem Krankenhaus (FN: O. in einem abgesonderten Haus) als Aussätziger«. Da Aussatz an den äußerlich erkennbaren Symptomen festzustellen war (26,20: »an seiner Stirn«) und es ein konkreter Einzelfall ist, ist auch diese Stelle für die Abweisung von Gesunden oder von COVID-19 Genesenen wegen einer obrigkeitlich verordneten generellen 1/2/3G-Verordnung inhaltlich völlig ungeeignet.
  • Das AT bespricht (auch hier) den Einzelfall eines akut Erkrankten, dessen Erkrankung symptomatisch ist und die fachlich festgestellt wurde. Wunderlich bespricht mit »Lockdown« und »Social Distancing« jedoch obrigkeitliche Maßnahmen, die die Allgemeinheit treffen. Die Brüder S&A reden völlig am von Bruder Wunderlich Gesagten vorbei.

M3 | Christen würden die biblischen Maßnahmen, die in Israel im Falle eines Aussätzigen verordnet waren, in Frage stellen

S&A schreiben: »Dass ausgerechnet Christen nun diese Maßnahmen in Frage stellen, erschließt sich uns nur schwer.« Da der Kommentar von S&A sich auf den Artikel »Glaubensprüfung« von Friedemann Wunderlich bezieht, muss zuerst einmal festgestellt werden, dass Wunderlich mit keinem Satz die Maßnahmen, die Israel damals verordnet wurden, in Frage stellt. Dieser Vorwurf zielt also ins Leere. Aber es gibt mehr zu beanstanden:

  • Das Argument von S&A setzt stillschweigend (unbewiesen und unbegründet) voraus, dass man den Fall von Aussatz (vermutlich Lepra,  Morbus Hansen) mit dem von COVID-19 vergleichen könne bzgl. Erreger, Ansteckung, Inkubation, Behandlung usw. – Ich vermute, hier reden keine Mediziner.
  • Wunderlich hat nicht getan, was ihm hier unter der generalisierten Adresse »Christen« unterstellt wird. Unterstellungen und Übertreibungen sind kein gutes Mittel, eine sachliche Debatte zu führen, sondern Strohmann-Angriffe. Diese sind fehlerhaft, liefern mithin nichts Gültiges oder gar Widerlegendes zur behaupteten Sache (Näheres zu Straw Man bei en.wikipedia.org).
  • Die Verallgemeinerung auf »Christen« bei bleibendem Verweis auf die von S&A genannten Stellen, die ausdrücklich für das Volk Israel vor ca. 3.400 Jahren galten, muss theologisch und hermeneutisch hinterfragt werden (die medizinische Diskussion lasse ich hier außen vor). Genauso gut könnte man von allen männlichen Christen heute per Mandat und Zwang verlangen, dass sie sich beschneiden lassen, und wohin eine solche Zwangsforderung führt, kann man in der Bibel nachlesen.
  • Mir ist nicht bekannt, dass Gott allgemein allen »Christen« die Vorschriften des Gottesvolkes im Alten Bund auferlegt hätte. Das gilt auch nicht in übertragener und modifizierter Weise gegenüber einer Obrigkeit, die sich heute als Zivilreligion versteht, als Heilsvermittlerin auftritt und im Gegenzug strafandrohend Gehorsam für ihre Maßnahmen einfordert.
  • Mir ist momentan keine ernst zu nehmende christliche Gruppe oder Stimme bekannt, die die zitierten damaligen Maßnahmen bei Aussatz als Unsinn oder als fraglich hinstellen. Eben, eine Strohmann-Attacke. Da sollte man nachbessern.

M4 | Der Lockdown sei in den angezogenen Bibelstellen in 3.Mose und 2.Chronik zu finden, sogar: die Heilige Schrift sage dazu »eine beachtliche Menge«

Was S&A bzgl. des staatlich verordneten »Lockdowns« und seiner Begründung in der Heiligen Schrift behaupten, bedarf schon einiger wilder semantischer Sprünge, um einen Anschein von Gültigkeit zu erwecken. Hinterfragen wir jedoch, was wirklich der Fall ist, zerfällt das Argument.

  • Selbst die WHO erklärte „Lockdown“ zu einem »eher unglücklichen Begriff« (siehe de.wikipedia.org, sub verbo, FN 28).
  • Leonard Mboera et al. definieren den Begriff so: »eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung der COVID-19-Übertragungen, die ihren Ursprung in der Allgemeinbevölkerung haben, die obligatorisch sind und unzielgerichtet auf die Allgemeinbevölkerung angewendet werden« (ibid).
  • Da alle genannten Bibelstellen von konkreten Einzelfällen mit erkennbarer Symptomatik reden, ist ihre Verwendung für das, was mit dem Begriff Lockdown gemeint ist, völlig verfehlt. Der Begriff Isolation oder Quarantäne wäre u. E. besser geeignet, und er betrifft wiederum nur fachlich erkennbare symptomatisch Erkrankte.
  • Festzuhalten ist: Die genannten Stellen reden inhaltlich nicht vom Sachverhalt eines Lockdowns (s. o.). Damit zerfällt das Argument von S&A.
  • Wo die »beachtliche Menge« von Stellen über Lockdown und Social Distancing in der Bibel sein soll, wird nicht deutlich, zumal schon das halbe Dutzend gelieferte Stellen diese Behauptung nicht belegen kann.
  • Man könnte auch einmal überlegen, warum man Social Distancing sagt, wenn man in den Maßnahmen damit räumliche Distanz – angegeben in Metern (!) – meint. Einen räumlichen oder materiellen Hygieneabstand gegenüber konkreten Ansteckenden einzuhalten ist eine einsichtige Maßnahme, aber wer das Soziale in einer Gruppe gesunder Menschen in Metern (be-) misst, dem ist wohl schwer zu helfen.

Versuch einer Bewertung

1. Sachlichkeit

Die Autoren Strunk und Alberts sind sicher geliebte Brüder im Herrn, wir werden die Ewigkeit miteinander in Glückseligkeit verbringen. Ich schätze Gerrit Alberts langjährig gezeigte Bibeltreue, wohltuende Sachlichkeit und Ausgewogenheit in seinen Beiträgen in FuT. (Den Mitautor Struck und den angegriffenen Bruder Wunderlich kenne ich nicht persönlich.) In diesem Leserbrief konnte ich Bibeltreue oder Sachlichkeit leider nicht wie erwartet, gewohnt und m. M. n. erforderlich feststellen. Ich kann kaum glauben, dass dieser »Kommentars« bzw. »Leserbriefs« (beide Bezeichner werden von S&A verwendet) in FuT erschienen ist.

2. Brüderlichkeit

Der auslösende Artikel von Bruder Wunderlich ist emotional und nicht kühl-sachlich formuliert. Sein Anliegen und sein persönliches Mitgenommensein und Leiden an der Situation ist selbst mit kleinen Herzensohren unschwer herauszuhören. Wenn er z. B. unter »„Kommt her, alle ‚3G‘!“« pointiert schreibt: »Wer so denkt und handelt, hat nichts mehr mit einem Heiland zu tun, der seine Nachfolger auffordert…«, dann versucht Wunderlich hier nicht, jemand »das Heil abzusprechen«, wie S&A ihm dies unterstellen. Der Kontext nach Stil und Inhalt legt m. E. vielmehr nahe, dass Wunderlich hier zum Ausdruck bringt, dass er in solchem Denken und Handeln nicht mehr das Wesen und den Geist Jesu erkennen kann – und dies ist sein Schmerz und seine Klage. Das ist aber etwas völlig anderes, als S&A hier unzulässig überzogen behaupten, um Wunderlich damit argumentativ ins Abseits zu stellen. Ein Argument des Gegenübers ins Absurd-Extreme zu verzerren (und dann zu verdammen) ist ein unzulässiger Kunstgriff der Streitdialektik (nach Arthur Schopenhauers Eristische Dialektik eine Erweiterung; Manuskript 1830), der m. M. n. nicht angewendet werden sollte, zumal nicht unter Brüdern, die alle Den lieben, der Die Wahrheit ist. Leider ist das nicht der einzige Beigeschmack einer Strohmann-Attacke.

3. Christuspriorität

Es gab einmal jüdische Top-Theologen, die behaupteten: »Wir haben keinen König als nur den Kaiser.« (Joh 19,15b). Das ist das Bekenntnis zur Zivilreligion und damit die finstere Antithese zum christlichen Basis-Bekenntnis, dass Christus alleine Haupt seiner Gemeinde ist. Kein „Cäsar“ hat je irgendein Mandat von Gott erhalten, in die Inhalte (Bekenntnis, Lehre, Verkündigung), Abläufe, Strukturen usw. der Gemeinde Christi hineinzuregieren. Vielmehr ist die Obrigkeit von Gott dazu eingesetzt, dass sie das Gute belohnt und das Böse bestraft. Was gut und böse ist, verordnet letztlich Gott, nicht das Verfassungsgericht oder der Gesundheitsminister. Mit gebeugten Knien werden alle Richter und Minister einst Christus Rechenschaft abgeben müssen. Sie daran freundlich und deutlich zu erinnern, ist Christenpflicht.

Dass S&A noch nicht einmal ansatzweise würdigen, dass wir heute in der BRD nicht im römischen Cäsarenreich als Untertanen oder Sklaven leben (s. o.), sondern 2.000 Jahre später als Bürger in einem Rechtsstaat mit grundgesetzlich geschützten – aber vorpolitisch erhaltenen – Grundrechten, ist ein weiterer Anachronismus in der Anwendung des Bibeltextes.

Die Beispiele/Belege der Autoren für die Autorität des Staates, wie Brandschutzgesetz oder DSVGO-EU, sind beliebt, aber kategorial danebengegriffen, denn niemand bestreitet das Mandat der Obrigkeit in diesen grundsätzlich zivilen Dingen. Überhaupt: Meines Wissens hat Brd. Wunderlich nichts gegen das Brandschutzgesetz o. ä. gesagt: Hier riecht es wieder nach Strohmann-Attacke. Ich habe noch gute Erinnerungen an unsere Glaubensgeschwister im Osten vor der Perestroika, die sich verbotener Weise im Wald versammelten und von denen viele in Straflagern aufgerieben wurden. Für mich waren das Glaubenshelden, nicht „ungehorsame Untertanen“, die (angeblich nach Römer 13) Gottes Gericht auf sich gezogen hätten.

Zum Abschluss

Es ist enttäuschend, dass Bruder Wunderlichs Beitrag seitens S&A in FuT keine biblisch treffliche und sachlich hilfreiche Entgegnung oder Kommentierung gegenüber (oder an die Seite!) gestellt werden konnte. Der Kontrast beider Beiträge mag aber auch erhellend sein, wenn man unter den vielen Stimmen Orientierung suchend heraushören will, was (eher) nach der Stimme des Guten Hirten klingt. 

Die Veröffentlichung dieses »Kommentar«s meiner Glaubensbrüder Strunk und Alberts ist zu bedauern, denn –entgegen ihrer Vorrede– rüttelt ein derartiger Beitrag m. M. n. eben doch exemplarisch an den Fundamenten unseres Glaubens, nämlich daran, wie wir Gottes Wort recht auslegen und (dann) trefflich anwenden.


Endnoten

[1] Beide Hefte sind noch als PDF-Download erhältlich auf https://clv.de/ (13.03.2022).
[2] Nicht eingegangen werden kann hier aus Platzgründen: 1. Auf die vielfältigen weiblichen und männlichen Glaubenshelden der Bibel, deren Glaube sich gerade da strahlend und vorbildlich zeigte, als sie die (normal gepflegte) Gefolgschaft und Gehorsam gg. der Obrigkeit verweigerten. 2. Auf die verschiedenen Glaubensbekenntnisse seit der Reformation (in unterschiedlichen Gruppen von Christen), in denen schriftlich niedergelegt wurde, dass absoluter Obrigkeitsgehorsam nicht biblisch ist, dass er vielmehr relativ, d. h. mit Grenzen versehen ist. 3. Auf die wichtige Rolle des individuellen Gewissens, und dass von einem Handeln gegen das Gewissen biblisch stets abzuraten ist. 4. Dass man eine klare Unterscheidung zu machen hat zwischen dem verordneten Amt der Obrigkeit und deren konkreten, jeweiligen Amtsinhabern. Während die römische und jüdische Obrigkeit und deren Gesetzesnormen zur Zeit Jesu als Autoritätsstruktur und damit –in Grenzen– als Mittel der allgemeinen Gnade Gottes angesehen werden müssen (Römer 13), ist Jesu Urteil über die Amtsinhaber und ihren dämonischen Hintergrund (Spiritus Rector) auch klar: »dies ist … die Gewalt der Finsternis.« (Lukas 22,53). Das Recht zur Kapitalstrafe bestand zu Recht, aber das minderte nach apostolischem Zeugnis mitnichten die Schuld der jeweiligen Amtsinhaber am Justizmord am menschgewordenen Sohn Gottes (Apg 2,22–23; 3,14).

Redaktionsstand

30. März 2022. Links zu Straw Man und Schopenhauers Werk Eristische Dialektik eingefügt, da nicht jeder parat hat, was unter einer „Strohmann-Attacke“ oder Eristik zu verstehen ist. Zudem einige kleine Textkorrekturen.