Ein Einwand gegen Gottes Souveränität, der sie beweist (Mike Riccardi)

In Römer 9 erörtert Paulus Gottes absolute Freiheit in seinen Heilsplänen. Er verwendet das Beispiel der Zwillinge Jakob und Esau und erklärt, dass Gottes Entscheidung für Jakob und gegen Esau nichts mit den beiden zu tun hatte. Vielmehr wählte Gott, „damit [sein] Vorsatz nach seiner Wahl bestehen bleibe“ (Römer 9,11b). Diese Wahl wurde „nicht aufgrund von Werken, sondern aufgrund dessen getroffen, der berufen hat“ (Römer 9,12a). Er fährt fort, dass die Erlösung „nicht von dem abhängt, der will oder der läuft, sondern von Gott, der Erbarmen hat“ (Römer 9,16), und untermauert diese Behauptung dann mit dem Hinweis, dass Gott das Herz des Pharaos verhärtet habe, um seine Macht zu demonstrieren und seinen Namen durch die folgenden Ereignisse zu verkünden (Römer 9,17; vgl. 2. Mose 9,16). Paulus fasst seinen Standpunkt dann zusammen, indem er erklärt: „So denn, wen er will, begnadigt er, und wen er will, verhärtet er.“ (Römer 9,18).

Dann nimmt Paulus einen Einwand vorweg: „Du wirst nun zu mir sagen: Warum tadelt er denn noch? Denn wer hat seinem Willen widerstanden?“ (Römer 9,19).

Zunächst wollen wir den Einwand selbst verstehen. Der imaginäre (oder vielleicht nicht so imaginäre) Gesprächspartner des Paulus hat alles verstanden, was Paulus bis zu diesem Punkt über Gott gesagt hat:

  • Er versteht, dass die Erlösung ganz und gar ein Werk der Gnade Gottes ist und gar nichts davon dem Menschen zu verdanken ist.
  • Er versteht auch, dass es Gottes Wille, nicht der Wille des Menschen, ist, der für die Erlösung bestimmend und entscheidend ist (siehe auch Römer 9,16; vgl. Johannes 1,13). Er stellt eine rhetorische Frage, um genau diesen Punkt zu unterstreichen: „Wer widersetzt sich seinem Willen?“ Die Antwort auf diese rhetorische Frage lautet: „Niemand widersetzt sich Gottes Willen!“ „Aber unser Gott ist in den Himmeln; alles, was ihm wohlgefällt, tut er“ (Psalm 115,3). Er spricht: „all mein Wohlgefallen werde ich tun“ (Jesaja 46,10), und „kein Vorhaben [kann ihm] verwehrt werden“ (Hiob 42,2).
  • Er versteht auch, dass Gott den Menschen stets verantwortlich hält, ihn zur Rechenschaft zieht: „Warum tadelt er denn noch?“ (Römer 9,19b).

Die Frage ist also: „Da niemand Gottes Willen widerstehen kann [, sondern diesem völlig ausgeliefert ist], wie kann es dann von Gott gerecht („fair“) sein, dass er immer noch tadelt?“.

Den Einwand verstehen

Dieser Einwand ist für jeden Christen sehr hilfreich, um das Wesen der Souveränität Gottes in der Errettung besser zu verstehen. Denn wie auch immer wir zu den Lehren der Gnade stehen mögen, so müssen unsere Schlussfolgerungen jedenfalls dergestalt sein, dass der Einwand von Römer 9,19 Sinn macht.

Tatsache ist: Dieser Einwand macht nur dann Sinn, wenn drei Dinge wahr sind: (1) Der Mensch muss Buße tun und gerettet werden, wie es Gott befohlen hat. (2) Dem Menschen fehlt die moralische Fähigkeit, Buße zu tun und gerettet zu werden, und: (3) Gott macht den Menschen weiterhin dafür verantwortlich, Buße zu tun und gerettet zu werden, und wird ihn bestrafen, wenn er diesem Befehl nicht folgt.

Philosophisch gesehen macht dieser Einwand nur dann Sinn, wenn „Sollen“ nicht gleichbedeutend mit „Können/Vermögen“ ist – das heißt, wenn ein Befehl nicht unbedingt (implizit) bedeutet, dass der Angesprochene auch in der Lage ist, das zu tun, was ihm befohlen ist. Theologisch gesehen ergibt dieser Einwand nur dann Sinn, wenn die Lehren von der totalen Verdorbenheit des Menschen, der bedingungslosen Erwählung durch Gott und der unwiderstehlichen Gnade im Heil wahr sind.

Es ist für den natürlichen Verstand abstoßend, wenn wir für etwas zur Rechenschaft gezogen werden, das wir nicht fähig sind zu tuninsbesondere, wenn wir festhalten, dass es ein liebender Gott ist, der das verlangt. Und so entwickelten verschiedene Denkschulen alternative Auffassungen von Gottes Souveränität, um Gott vor dem zu bewahren, was sie für ungerecht („unfair“) halten. Keine dieser Alternativen macht jedoch den Einwand in Römer 9,19 verständlich. Betrachten wir kurz drei dieser Alternativen.

Universalismus

Eine dieser alternativen Vorstellungen ist der Universalismus (alle Menschen werden ohne Unterschied gerettet). Gott hat etwas von den Menschen gefordert, das sie nicht in der Lage sind zu erbringen, also kehrt er ihre Sünden unter den Teppich – schließlich sind Kinder Kinder, oder? – und lässt sie vom Haken. Abgesehen davon, dass diese Position offensichtlich im Widerspruch zur Bibel ist, würde sie bedeuten, dass Gott die Menschheit „immer noch tadelt“. Niemand kann seinem Willen widerstehen, also findet er einfach keine Fehler an ihnen. [Anm. d. Üb.: Gott wendet also das Heilswerk auf alle an, ohne diese zu fragen und ohne etwas von irgendjemand zu erwarten und ohne die Ursache des Tadels zu beseitigen.]

Bedingte Erwählung auf der Grundlage vorhergesehenen Glaubens

Eine andere Alternative besteht darin, zu leugnen, dass Gottes Erwählung bedingungslos ist, und stattdessen zu behaupten, dass sie vom Glauben abhängig sei, den Gott in einer bestimmten Person vorausgesehen hat. Anders gesagt: Gott hat Menschen erwählt, weil er im Voraus sah, dass diese ihn eines Tages erwählen würden. Da es für unseren natürlichen Verstand unfair ist, dass Menschen zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie etwas nicht getan haben, das sie gar nicht tun können, behauptet diese theologische Position, dass wir vielmehr in der Lage seien, etwas zu tun – nämlich zu glauben –, wobei dieser Glaube dann zur Folge habe, dass Gott uns Gnade gewähre.

Aber wenn diese Ansicht richtig wäre, hätte Paulus‘ imaginärer Gegenredner in Römer 9,19 sicher nicht seinen Einwand gegen Gottes Erwählung erhoben. Es wäre ja kein Rätsel, warum jene, die nicht glauben, „immer noch getadelt werden“. Sie hatten einfach aus freien Stücken nicht den Glauben gefasst, der notwendig ist, um zum Heil erwählt zu werden. (Also geschah Ihnen mit der Nichterwählung völlige Gerechtigkeit – kein Einspruch nötig.)

Unbedingt freier Wille

Eine weitere Alternative, die der vorherigen ähnelt, besteht darin, zu behaupten, dass Gott zwar („absolut“) souverän ist, sich aber in seiner Souveränität dafür entschieden habe, dem Menschen (auch) eine gewisse Art von Souveränität in Form eines völlig freien Willens zu gewähren. Gott gebiete Buße und Glauben, und er werde diejenigen tadeln, die dann nicht Buße tun und glauben. Nach dieser Ansicht tun diejenigen, die nicht Buße tun und glauben, dies, weil sie den freien Willen haben, Gott anzunehmen oder abzulehnen. Gott habe sein Bestes getan und würde jeden retten, wenn er dies könnte, aber er hat die endgültige Entscheidung über die Erlösung völlig dem (freien Willen des) Menschen überlassen. Mit anderen Worten, sie können durchaus mit ihrem freien Willen „seinem Willen widerstehen“.

Auch bei dieser Ansicht ergibt sich, dass der Einwand in Römer 9,19 keinen Sinn ergibt. Es wäre kein Geheimnis, warum Gott diejenigen tadeln würde, die ihn ablehnen. Doch der Gesprächspartner des Paulus behauptet (durch seine rhetorische Frage), dass sich niemand dem Willen Gottes widersetzt.

Die geniale Gnade

Wenn wir also den Einwand, den Paulus in Römer 9,19 rhetorisch erhebt, verstehen wollen, können wir Gottes Souveränität und die Unfähigkeit des Menschen (zu Buße und Glauben) nicht durch eine Berufung auf die bedingte Erwählung seitens Gottes oder den völlig freien Willen des Menschen erklären. Der Einwand von Römer 9,19 ergibt nur dann einen Sinn, wenn die Lehren von der totalen Verderbtheit des Menschen, der bedingungslosen Erwählung seitens Gottes und der unwiderstehlichen Gnade im Heilswirken Gottes biblisch wahr sind.

Aber wie kann das gerecht (o. „fair“) sein? Wie kann Gott dem Menschen etwas ihm Unmögliches befehlen und ihn dennoch zur Rechenschaft für das Nichtbefolgen ziehen? Wie kann er Menschen befehlen, (mittels Buße und Glauben) wiedergeboren zu werden, wenn doch die Rettung und Wiedergeburt vollständig „an dem begnadigenden Gott“ liegt (Römer 9,16; vgl. Johannes 1,12)? Nun, Paulus‘ Antwort ist, den Fragesteller scharf zu tadeln, der versucht, die Gerechtigkeit Gottes in Frage zu stellen: „Wer bist du denn, o Mensch, der du das Wort nimmst gegen Gott?“ (Römer 9,20). Wenn jemand unterfängt, so Gottes Charakter zu kritisieren, hat er ein völlig verbogenes Verständnis davon, was Gerechtigkeit ist („Ist etwa Ungerechtigkeit bei Gott? Das sei ferne!“; Römer 9,14; vgl. 3,5b–6), und sollte sich besser schnell die Hand vor den Mund halten.

Aber es gibt eine Möglichkeit, diese Frage aus dem aufrichtigen Wunsch heraus zu stellen, Gott besser zu verstehen und ihn dafür anzubeten, wie er sich offenbart hat. Und wenn die Frage in diesem Geist gestellt wird, glaube ich, dass es eine klare Antwort gibt. Und die lautet: Gott schenkt seinem Volk das, was er von ihm verlangt.

Das ist das Geniale an der Gnade Gottes: Indem Gott von jedem Menschen etwas fordert, das für diesen unmöglich ist, zeigt er unübersehbar, wie wirklich hilflos und unvermögend der Mensch in Bezug auf seinen geistlichen Zustand ist. Und weil er etwas vom Menschen fordert, das nur Gott selbst vollbringen kann, stellt er unübersehbar seine eigene Fähigkeit und die Fülle seiner Herrlichkeit zur Schau. Wie Paulus dann weiter erklärt, tut er dies, „damit er kundtäte den Reichtum seiner Herrlichkeit an den Gefäßen der Begnadigung, die er zuvor zur Herrlichkeit bereitet hat“ (Römer 9,23).

Indem Gott gewährt, was er verlangt, zeigt er sich als das A und O, der alles in Allem ist. Er weist dem Menschen die ihm angemessene Position zu: Er ist ein armer Bettler, der völlig auf das angewiesen ist, was er aus Gottes Hand empfängt. Dann schenkt er uns als unser Wohltäter das, was er von uns verlangt, und gewinnt so unsere Zuneigung, sodass wir ihn als überaus liebenswert, überaus würdig und überaus wunderbar begreifen und ergreifen.

Quellen

Der Artikel wurde adaptiert von: Michael Riccardi: An Objection to God‘s Sovereignty that Proves It, The Cripplegate (March 16, 2012), https://thecripplegate.com/an-objection-to-gods-sovereignty-that-proves-it [abgerufen 30.08.2024]. Eigene Übersetzung (grace@logikos.club).

John F. MacArthur und Richard Mayhue, Biblische Lehre: Eine systematische Zusammenfassung biblischer Wahrheit. EBTC, 3. Aufl. 2023, geb., 1.360 Seiten | ISBN: 978-3947196500. Insbes. Kap. VII Die Errettung und Abschnitt 2 Der Plan der Errettung (S. 648–678).

Concursus Dei – Die Souveränität Gottes und die Verantwortung des Menschen (auf logikos.club).

John F. MacArthur, Göttliche Unveränderlichkeit und die Lehren der Gnade (Orig.: Divine Immutability and the Doctrines of Grace, Übersetzung ins Deutsche auf logikos.club).

Was jeder Christ über Israel und die Palästinenser wissen sollte – 14 Thesen (W. J. Ouweneel)

Willem J. Ouweneel (Oktober 2023)

Durch den Krieg in Israel ist die Debatte über den palästinensisch-israelischen Konflikt wieder stark aufgeflammt. Progressive Abgeordnete setzen sich für Palästina ein und Theologen wenden sich mit einem Manifest gegen die ihrer Meinung nach böse Politik Israels. Und auf der anderen Seite verweisen Christen auf die biblischen Landverheißungen für das Volk Israel. Die aktuelle Debatte ist ein guter Zeitpunkt, um die Frage anhand von 14 Thesen zu klären.

[1] Das Wort »Palästinenser« bedeutet Bewohner Palästinas, gleich welcher Herkunft. Bis in die 1950er Jahre wurden daher auch die jüdischen Bewohner Palästinas als »Palästinenser« bezeichnet. Die heutigen »Araber« (innerhalb und außerhalb Palästinas) haben dagegen kaum ethnische und wenig historische Bindungen; sie haben nur eines gemeinsam: die arabische Sprache. Folglich hat es nie ein »palästinensisches Volk« als eigenständige ethnische Identität gegeben.

[2] Arabisch sprechende Menschen (Muslime wie Christen) haben jedoch seit vielen Jahrhunderten in Palästina gelebt, ebenso wie Juden, und zuweilen sogar mehr als Araber. Es ist daher falsch zu behaupten, das Land Palästina gehöre den arabischen Palästinensern (insbesondere den Muslimen).

[3] Folglich hat es in all den Jahrhunderten nie so etwas wie einen »palästinensischen Staat« gegeben; es gab nur palästinensische Juden und palästinensische Araber unter der Herrschaft der Mamelucken (bis 1517), unter türkischer Herrschaft (bis 1920), unter britischer Herrschaft (bis 1948) und unter jordanischer Herrschaft (bis 1967). Außerdem besaßen die »Palästinenser« im Gazastreifen die ägyptische und die auf den Golanhöhen die syrische Staatsangehörigkeit. Es ist historisch gesehen Unsinn zu behaupten, die Israelis hätten die Gründung eines palästinensischen Staates immer »blockiert«.

[4] Es ist ebenfalls historisch gesehen Unsinn, dass die Israelis 1967 angeblich »palästinensisches Gebiet« besetzt hätten. Was sie taten, war –im Wesentlichen zur Selbstverteidigung–, das ehemals türkische/ehemals britische/ehemals jordanische Gebiet zu besetzen, in dem traditionell sowohl palästinensische Juden als auch palästinensische Araber gelebt hatten. Allerdings gab es in diesem Gebiet Landbesitz von Arabern und die Israelis mussten diesen Landbesitz respektieren, ebenso wie die Araber den von Juden erworbenen Landbesitz respektieren mussten.

[5] Es ist historisch gesehen Unsinn zu behaupten, dass die Israelis stets die Gründung eines palästinensischen Staates »blockiert« hätten. Nach dem Beschluss der Vereinten Nationen (am 29.11.1947) hätten nicht nur die Juden, sondern auch die Araber in den ihnen zugewiesenen Gebieten sofort einen eigenen Staat gründen können, so wie es die Juden dann auch taten (Mai 1948). Unter großem Druck der umliegenden arabischen Länder (die dachten, der Staat Israel würde bald zerstört werden), taten sie dies nicht, was viele bis heute bedauern.

[6] Im Jahr 1948 verließen viele Araber das Gebiet, das seit Mai den Staat Israel bildete. Die Juden hatten hier und da ihren Anteil daran, indem sie sie verängstigten, aber es waren mindestens ebenso sehr die umliegenden Länder, die die arabischen Palästinenser verängstigten; außerdem sagten sie den arabischen Palästinensern, dass ihre Abreise nur von kurzer Dauer sein würde, da sie nach der Niederlage des Staates Israel in ihre Heimat zurückkehren könnten. Dies erwies sich als großer Fehler. Es stimmt nicht, dass die Mehrheit der arabischen Palästinenser eine Zwei-Staaten-Lösung befürworten würde.

[7] Übrigens: Während Hunderttausende von Arabern aus dem neu gegründeten Staat Israel flohen (und bis heute in Flüchtlingslagern untergebracht sind), wurden auch Hunderttausende von Juden aus den umliegenden arabischen Ländern vertrieben (und fanden im neuen Staat Israel eine neue und freie Heimat).

[8] Den Arabern im Staat Israel geht es, obwohl sie dort de facto Bürger zweiter Klasse sind, sowohl wirtschaftlich als auch politisch weitaus besser als den Palästinensern in den genannten Flüchtlingslagern (und im Übrigen sogar besser als den Arabern in den Nachbarländern).

[9] Es stimmt nicht, dass der Großteil der arabischen Palästinenser die Zwei-Staaten-Lösung befürworten würde; oder sie befürworten sie bestenfalls insofern, als es sich um eine vorübergehende Zwischenlösung handelt. Die konsequentesten Muslime (wie sie z.B. von der Hamas, der Hisbollah, dem Islamischen Dschihad und den Machthabern im Iran vertreten werden) wollen nichts anderes als die Zerstörung des Staates Israel (wenn nicht gar des israelischen Volkes). Konsequente wie auch gemäßigtere arabische Muslime haben den Staat Israel daher nie grundsätzlich anerkannt. Die tiefsten Probleme in und um den Staat Israel sind nicht historischer, politischer oder völkerrechtlicher Natur, sondern religiöser Natur.

[10] Die internationale Gemeinschaft wirft Israel »Kolonialismus« und »Imperialismus« vor. Dies ist eine absurde Verdrehung der Geschichte. Es war Israel, das 1947 einer Teilung des Landes und einem internationalen Status für Jerusalem zugestimmt hatte. Es waren die Araber, die, anstatt dem zuzustimmen, immer wieder Krieg gegen Israel geführt haben. Das einzige Mal, als es ihnen gelang, die Altstadt von Jerusalem zu erobern (1948/49), vertrieben sie sofort alle Juden.

[11] Die Stadt Jerusalem kommt im Koran überhaupt nicht vor; es wird lediglich die »äußerste« oder »am weitesten entfernte« Moschee erwähnt, die spätere muslimische Generationen in Jerusalem ansiedelten (al-Aqsa-Moschee bedeutet »äußerste« oder »entfernteste« Moschee). Den Muslimen wurde also nie ein (messianisches) Reich des Friedens und der Gerechtigkeit rund um Jerusalem versprochen, wie es Israel versprochen wurde (ein Versprechen Gottes, das immer noch in Kraft ist). [Muslime wollen vielmehr ein weltweites Kalifat mit geltender Scharia.]

[12] Die Siedlungspolitik Israels ist oft heftig kritisiert worden. Diese Siedlungen (a) existieren jedoch nur in der so genannten C-Zone, die (seit den Osloer Verträgen 1993–1995) die Zone ist, in der Israel (mit dem damaligen Einverständnis der Palästinenser!) die volle zivile und militärische Kontrolle hat; und (b): die fraglichen Gebiete sind nicht von »den« Palästinensern gestohlen, sondern ehrlich von den arabischen Palästinensern gekauft worden (ob das in der Praxis immer so sauber gemacht wurde, lasse ich jetzt mal dahingestellt). Eine politische oder völkerrechtliche Lösung des israelisch-palästinensischen Problems ist daher nicht denkbar. Man wartet also auf das Kommen des Messias.

[13] Das tiefste Problem in und um den Staat Israel ist nicht historischer, politischer oder völkerrechtlicher Natur, sondern religiöser Natur. Seit der Eroberung Palästinas im siebten Jahrhundert ist es für konsequente Muslime unvorstellbar, dass dort ein jüdischer Staat existieren könnte. Was »Allahs Land« [dar al-islam] geworden ist, kann nie wieder an Juden [oder andere »Ungläubige«] abgegeben werden [der Rest der Welt heißt bei den Muslimen dar al-harab = Haus des Krieges]. Umgekehrt ist es für konsequente Juden undenkbar, an einem anderen Ort als dem von Gott den Vätern verheißenen Land zu leben.

[14] Die religiöse Tiefendimension des jüdisch-palästinensischen Konflikts zeigte sich unmittelbar am 7. Oktober 2023, als Hamas-Mitglieder 1.400 Juden unter dem eindringlichen Ruf »Allahu akbar« misshandelten, vergewaltigten und ermordeten, was in diesem Fall so viel bedeutete wie: »Unser Gott Allah ist größer als der Gott Israels!« Nichts könnte deutlicher verdeutlichen, dass es hier zutiefst um einen Kampf in den himmlischen Örtern ging und geht (vgl. Epheser 6,12): einen Kampf zwischen den »Göttern« dieser Welt und dem Gott Israels.

Fazit. Eine politische oder völkerrechtliche Lösung des israelisch-palästinensischen Problems ist daher nicht denkbar. Die arabisch-muslimische Welt wird grundsätzlich niemals in der Lage und bereit sein, einen Staat Israel anzuerkennen, und die Israelis werden niemals in der Lage und bereit sein, ihre Siedlungspolitik aufzugeben oder die Hunderttausende von Flüchtlingen in arabischen Lagern zurückzunehmen. Man wartet also auf das Kommen des Messias und – von Jerusalem aus – auf die Errichtung seines Weltreichs des Friedens und der Gerechtigkeit. Wie ein arabischer Taxifahrer in Jerusalem einmal zu mir sagte: Nur Jesus kann das Problem lösen.

Autor: Prof. Dr. Willem J. Ouweneel (*1944) hat einen Doktortitel in Biologie, Philosophie und Theologie. Der Autor von über 200 Büchern und international gefragte Referent ist emeritierter Professor für Systematische Theologie (Fakultät für evangelische Theologie in Leuven, Belgien). Seine Homepage: http://www.willemouweneel.nl/.
Textquelle: Willem J. Ouweneel, Wat iedere christen zou moeten weten over Israël en de Palestijnen (Link: cvandaag.nl – 23. Oktober 2023). Übersetzt mithilfe von DEEPL; These 14 aus dem u.g. Buch entnommen.
Vertiefung: Eine Vertiefung und Erläuterung der »14 Thesen« erfolgte in einem längeren Interview, das auf YouTube angesehen werden kann (Direktlink). – Auch in einem Buch werden die 14 Thesen ausführlicher dargestellt: Wat iedere christen moet weten over Israël en de Palestijnen – In twintig stellingen. (Driebergen (NL): Aspekt, 04.11.2023); ISBN 9789464870954, 72 Seiten, auch als Kindle-eBook. Deutsche Ausgabe: Was jeder Christ über Israel und die Palästinenser wissen muss – In zwanzig Sätzen [sic!]. (Dribergen (NL): Aspekt, 2024); Taschenbuch, 102 Seiten, ISBN 978-9464871258.

Ergänzungen

Maximilian Felsch, Die Beziehungen zwischen Israelis und Palästinensern. Bundeszentrale für politische Bildung (28.05.2018); Link.

UN-Teilungsplan für Palästina 1947(Deine tägliche Dosis Politik). Bundeszentrale für politische Bildung (29.11.2023); Link. Zitat daraus: »GB hatte Palästina bereits geteilt: in Britisch-Palästina für die jüdische [Bevölkerung] und Transjordanien [ab 1950 Jordanien, s. Karte unten] für die arabische Bevölkerung

Der kleine Anteil für die jüdische Bevölkerung wurde ihr dann nicht gegeben, sondern nochmals geteilt für die arabische (43%) und die jüdische (56%) Bevölkerung. Dieser Teilungsplan für zwei unabhängige Staaten wurde am 29. November 1947 in der UN-Resolution 181 (II) mehrheitlich verabschiedet. Die jüdische Bevölkerung gründete entsprechend dieser Resolution einen souveränen Staat, die arabischsprechende Bevölkerung tat dies jedoch nicht, sondern versuchte, mit kriegerischen Mitteln und die Teilungs-Resolution missachtend alles für sich zu erobern. Dieser »Alles-oder-nichts«-Ansatz scheiterte bis heute, bleibt aber politisches Programm: »From the river to the sea« (von der PLO 1960 bis Hamas in ihrem Grundsatzprogramm 2017).

Bildquelle: https://www.geoplan-reisen.de/arabien-orient/jordanien/

Wer Dank opfert, der preiset mich (Andacht)

Wer Lob [o. Dank] opfert, verherrlicht mich,
und wer seinen Weg einrichtet,
ihn werde ich das Heil Gottes sehen lassen.

Psalm 50,23

Wenn wir als Kinder etwas geschenkt bekamen, wurden wir immer wieder von den Eltern gefragt: „Und wie sagt man?“ – Ja, und dann erwarteten sie, dass wir artig „Danke!“ sagten. Wenn wir etwas haben wollten, dann hieß es manchmal: „Und wie heißt das Zauberwort?“ Dann wussten wir, dass wir das entscheidende Wörtlein „Bitte!“ vergessen hatten. Bitten und Danken – das wollten uns unsere Eltern schon ganz früh beibringen. Dafür bin ich ihnen heute noch dankbar.

Manche Leute können nicht danken. Sie nehmen alles als selbstverständlich hin: Selbstverständlich sind sie zu beschenken und zu bedienen! Und so verarmen sie immer weiter. Wenn wir jemandem danken, dann realisieren wir, dass wir etwas empfangen haben, dass ein anderer uns etwas gegeben hat. Im Danken anerkennen wir, dass wir Empfangende sind und dass es einen Geber gibt, dem wir Dank schulden. Danken macht froh! 

Das hat auch die Psychologie entdeckt. Ein amerikanischer Forscher[1] bat Menschen in einer Studie darum, jeden Abend drei Dinge aufzuschreiben, für die sie dankbar sein konnten. Sechs Monate später waren diese Personen nachweislich fröhlicher und weniger gestresst und niedergeschlagen als die der Kontrollgruppe. Bibelleser wissen dies schon lange! Hoffentlich! Wenn wir im Abendgebet nicht mindestens drei Sachen anführen können, für die wir Gott dankbar sind, dann kranken wir. Dankbarkeit kann man erlernen.

Meine Eltern wussten aus Gottes Wort auch, dass Undankbarkeit Sünde gegen Gott ist. Im Römerbrief Kapitel 1 erklärt der Apostel Paulus, dass die Menschen im Gericht Gottes „ohne Entschuldigung [sind/seien], weil sie, Gott kennend, ihn weder als Gott verherrlichten noch ihm Dank darbrachten“ (1:20-21). Gott hat als Schöpfer jedem Menschen das Leben und viele weitere Zusatzgaben geschenkt, also höchste Gaben. Er hat zudem jedem Glaubenden als Retter die Errettung und ewiges Leben geschenkt. Das ist unfassbar viel und wertvoll.

Gegenüber diesem Gott je undankbar zu sein, kann sich kein Glaubender und keine Gemeinde Gottes denken oder erlauben, denn sie kennen die Gabe(n) Gottes! Schon vor über 3.000 Jahren rief der Levit Asaph, ein Chorleiter unter David (1. Chronik 15,17ff; 16,7–36), das Volk Gottes auf, Gott Lob und Dank zu bringen. Er erklärt ihnen, dass sie Gott mit all ihren Opfertieren nicht reicher machen könnten, weil Gott sowieso „alles Getier des Waldes, das Vieh auf tausend Bergen“ (Psalm 50,10) gehört. Dann ruft er ihnen zu: „Opfere Gott Lob!“ (Psalm 50,14). Im Schlussvers dieses Psalms erklärt er, warum. Da steht: „Wer Lob opfert, verherrlicht mich“ (50,23a). Das ist das Thema dieser Besinnung.

Gemeinsam Dank opfern in der christlichen Gemeinde

Der Schreiber des Hebräerbriefes fordert 1.000 Jahre nach dem Chorleiter Asaph die Christusglaubenden auf: „Durch ihn [das ist Christus, s. V. 12] nun lasst uns Gott stets ein Opfer des Lobes darbringen, das ist die Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen.“ (Hebräer 13,15). Eine gesunde, vom Geist Gottes bewegte Gemeinde ist davon gekennzeichnet, dass sie beständig („stets“) Gott Lob- und Dankopfer bringt, Ihn also durch ihr gemeinsames Gebet und Lied erhebt und verherrlichtEs möge keine Woche vergehen, ohne dass die Gemeinde sich versammelt zum Namen Jesu und durch Jesus Gott Opfer des Lobes darbringt. Und genau das wollen Glaubende als reich Beschenkte doch! Wir brennen darauf, miteinander Gott zu erheben im Lied und Gebet. Unser Herz ist voller Dankbarkeit. Und so erheben wir den Herrn miteinander. Und gehen nach dem Gottesdienst beglückt hinaus, weil unsere Seelen im Lob Gottes fröhlich geworden sind.

Gerettetsein macht dankbar

Asaph schrieb im Psalm 50 in genialer Kürze und Trefflichkeit auf, wie wir zu Anbetern Gottes wurden, siehe Vers 15: „Rufe mich an am Tag der Bedrängnis: Ich will dich erretten, und du wirst mich verherrlichen!“ Drei Dinge sind es, die er hier sagt: (1) Du erkennst, dass Du in einer großen Not, einem „Tag der Bedrängnis“, steckst. Du wendest Dich im Glauben an Gott und rufst zu Ihm in der Not. Das ist das Beste, was Du tun kannst. Und dann folgt (2): Gott sagt: „Ich will dich erretten!“ Er will es! Glaubst Du dies? Ja, wir werden aus manch großer Not gerettet, vor allem aus der größten Not des Menschen: dass Gottes Zorn wegen unserer Sünden über uns schwebt und das ewige Verderben auf uns wartet. Viele von uns haben daher zum Herrn gerufen und Er hat uns gerettet. Aber wie sieht es dann mit dem Punkt (3) aus: „Und du wirst mich verherrlichen“?

Das ist das Ziel aller Bedrängnisse, die wir hier auf Erden erleben: Wir sollen unsere Not erkennen, zugeben und Gott um Rettung anrufen – und dann nicht stehenbleiben, sondern im Glauben Gott aus ganzem Herzen danken und Ihn im Lob erheben.

Wer weiß, von was er gerettet wurde, kann nicht anders, als den Retter anzubeten

Vor ca. 300 Jahren (1726) schrieb Johann Sebastian Bach eine Kirchenmusik für den 14. Sonntag nach Trinitatis (22.09.1726), und zwar die Kantate „Wer Dank opfert, der preist mich“ (BWV 17). Zur Lesung an jenem Sonntag im Kirchenjahr gehörte die Begebenheit in Lukas 17,11–19, die Heilung der 10 Aussätzigen. Der Herr Jesus hatte alle 10 geheilt, aber nur einer war zurückgekommen:

Einer aber von ihnen, als er sah, dass er geheilt war, kehrte zurück und verherrlichte Gott mit lauter Stimme; und er fiel aufs Angesicht zu seinen Füßen und dankte ihm; und er war ein Samariter. 
Jesus aber antwortete und sprach: Sind nicht die zehn gereinigt worden? Wo sind aber die neun? Sind keine gefunden worden, die zurückkehrten, um Gott Ehre zu geben, außer diesem Fremden? Und er sprach zu ihm: Steh auf und geh hin; dein Glaube hat dich gerettet.“ (Lukas 17,15-19). 

Diese 10 Männer hatten alle Aussatz, vielleicht Lepra. Aussatz ist eine schlimme Krankheit. Aussätzige waren gesellschaftsunfähigin beständiger Quarantäne, da ihre Krankheit ansteckend und tödlich war, ihr Leib verfaulte nach und nach, der Tod kam in Raten, aber er kam sicher. Sie mussten „Unrein, unrein!“ ausrufen, wenn andere Menschen ihnen begegneten, damit diese einen großen Bogen um sie machen konnten. „Social distancing“ gab es auch damals schon! Es gab keine Medizin dagegen. Ihr Fall war hoffnungslos

Aber dann kam der Herr Jesus und heilte die Zehn. Von dieser Seuche geheilt zu werden, war das größte Glück. Aber nur einer kommt zurück. Warum nur einer? Und dann auch noch ein von den Juden verachteter Samaritaner? Vers 19 deutet es an: Er hatte Glauben. Es ging nämlich nicht nur um diese schreckliche äußerliche Krankheit, es ging um die viel schrecklichere innere Krankheit jedes Menschen: die Sünde. Auch die macht gesellschaftsunfähig, ist ansteckend und bringt uns Stück um Stück unausweichlich in den ewigen Tod.

Der Herr Jesus reinigte diese 10 Aussätzigen und so wurden sie geheilt. Einer von Ihnen geht zum Retter zurück. Wir lesen: Er „verherrlichte Gott mit lauter Stimme“, „er fiel aufs Angesicht zu seinen [Jesu] Füßen und dankte ihm“. Der Herr Jesus sagt, was das bedeutete: Er hatte Gott Ehre gegeben, Ihn auf den Knien verehrt, d. h.: angebetet. Ein von der Sünde Geretteter kann gar nicht anders, als vor seinem Retter auf die Knie zu fallen und ihm Lobpreis, Dank und Anbetung zu bringen. Es ist unsere ewige Pflicht und unserer äußerstes Vergnügen, dies als Glaubende und Gerettete miteinander tun zu dürfen!

Im zweiten Teil der erwähnten Bachschen Kantate für den gemeinsamen Gottesdienst singt der Tenor von allen Streichern unterstützt eine dreiteilige Aria mit folgendem Text:

Welch Übermaß der Güte / Schenkst du mir!
Doch was gibt mein Gemüte / Dir dafür?
Herr, ich weiß sonst nichts zu bringen, 
Als dir Dank und Lob zu singen.

Nie soll der Dank, das Lob und die Verherrlichung Gottes in den Häusern und Versammlungsstätten der an Christus Glaubenden verarmen oder verstummen! Nie soll er an zweite oder dritte Stelle zurückgedrängt werden! Lasst uns mit frisch gereinigten und wohl gestimmten Herzen miteinander Gott dieses Opfer unserer Lippen geben, das Er verdient hat (Hebräer 13,15; vgl. Hosea 14,(2)3; Psalm 107,1.8.15.21f.31f; 116,17).

Durch ihn nun lasst uns Gott stets ein Opfer des Lobes darbringen,
das ist die Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen. (Hebräer 13,15)

Ihm danken wir, Ihn erheben wir! Mit Blick auf den Herrn Jesus, unseren großen Herrn und Retter, lasst uns miteinander wie Paulus beten:

Gott sei Dank für seine unaussprechliche Gabe! (2. Korinther 9,15).

Das muss man besingen!

Ach, wer kann Dich würdig loben,
Großer Gott von Ewigkeit!
Was auf Erden und was droben,
Zeugt von Deiner Gütigkeit.
Du, Du bist des Lobes wert;
Selig, wer Dich preist und ehrt!

Wer kann Deine Lieb‘ ergründen,
Deine Gnade, Deine Huld!
Gabst den Sohn für unsre Sünden,
Sprachst uns frei von aller Schuld.
Du, Du bist des Lobes wert;
Selig, wer Dich preist und ehrt!

Wer kann Deine Größe nennen
Und Dein Wundertun verstehn!
Wer kann, wie Du bist, Dich kennen
Und in Deine Tiefen sehn!
Ja, Du bist des Lobes wert;
Selig, wer Dich preist und ehrt!

(Autor unbekannt)


[1] Martin E. P. Seligman (*1942) lehrt an der University of Pennsylvania, Philadelphia. Seine Forschungsschwerpunkte sind Depression, Optimismus, Positive Psychologie. Vgl. auch: Harvard Health Publishing (Harvard Medical School): Giving thanks can make you happier (14. August 2021) [20.12.0223].

Schlafen und Leben | Eine kurze Besinnung zur Theologie des Schlafens

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen alle Lebewesen schlafen. Manchen sieht man es nicht an: Fische schließen im Schlaf keine Augenlider, Zugvögel fliegen im Schlaf weiter: Mauersegler ununterbrochen bis 300 Tage, in denen sie jedoch wiederholt zehnsekundige Tiefschlafphasen durchlaufen. Delfine, Enten und Flamingos „schlafen“ nur mit einer Gehirnhälfte, die andere bleibt währenddessen wach. Andere Tiere hingegen scheinen immer zu schlafen: Der Koala schläft bis zu 22 Stunden pro Tag, das ist mehr als doppelt so viel, wie das sprichwörtliche Faultier im Urwald. Konkurrenz als Schlafweltmeister bietet der Siebenschläfer, der große Teile des Herbstes, den Winter und sogar den Frühling verschläft.

Wir Menschen brauchen unverzichtbar und in der Regel täglich Schlaf: Rund ein Drittel unserer Lebenszeit schlafen wir. Tun wir das eine Weile nicht, geschehen seltsame Dinge in unserem Körper, unserer Seele, unserem Geist – üble, gefährliche, krankmachende Dinge. Schlafentzug ist unmenschlich, ist Misshandlung und wird tatsächlich als Teil von Folter- und Brain Washing-Methoden (Mind Control, Mentizid, psychologische Manipulation) angewandt. Aber auch in der Burn-Out-Kultur der Erfolgssüchtigen und Gestressten führt dies immer wieder zu entsprechenden tragischen Folgen. (Dass man es aus Faulheit mit dem Schlafen und Schlummern auch übertreiben kann, soll hier nicht vertieft werden; siehe dazu Sprüche Salomons 6,6–11; 10,4–5; 23,19–21; 24,32-34.)

Ausreichender Schlaf gehört also zum gesunden Menschsein, wie Essen und Trinken, Arbeiten und Bewegen. Der Körper fährt im Schlaf hormongesteuert (und dies wiederum naturlichtgesteuert) Reparaturarbeiten, Erregerbekämpfung und Energiespeicherung hoch, damit in der folgenden Wach- und Aktivzeit wieder genügend Kraft, Motivation und Energie vorhanden sind. Vereinfacht gesagt kann man beobachten: Wer zu wenig schläft, begeht mehr Unfälle, fällt häufiger falsche Entscheidungen (daher: „Erst einmal drüber schlafen!“), bekommt eher Infektionen und sogar Krebs. Präsident Bill Clinton sagte einmal, dass jeder größere Fehler, den er machte, mit Schlafmangel einherging. Das sollte uns ausreichend warnen und zum Nachdenken bringen.

Schlaf und Glaube

Unser regelmäßig wiederkehrendes Schlafbegehren erinnert uns daran, dass wir begrenzte Kräfte haben – im Körper, in der Seele, im Geist. Es erinnert uns täglich, dass wir Geschöpfe sind, begrenzte Wesen – und nicht Gott. So zu tun, zu leben oder anzustreben, als brauche man (fast) keinen Schlaf, ist damit ein weiterer zum Scheitern verdammter Versuch der Selbstvergottung, »zu sein wie Gott« (vgl. 1Mose 3,5). Denn der Schöpfer-Gott hat nie Bedarf für Schlummer oder Schlaf, er ist nie müde, er ermüdet niemals, er lebt aus sich selbst, versehen mit unbegrenzter Kraft und unerschöpflicher Energie:

Weißt du es nicht? Oder hast du es nicht gehört? Ein ewiger Gott ist Jahwe, der Schöpfer der Enden der Erde; er ermüdet nicht und ermattet nicht, unergründlich ist sein Verstand. (Jesaja 40,28)

Daher darf der Glaubende sich mit Ruhe und Entspanntheit niederlegen, seine Augen schließen und alle (noch) ungelösten Probleme an Den abgeben, der sowieso beständig über ihm wacht:

Siehe, der Hüter Israels, er schlummert nicht und schläft nicht. (Psalm 121,4)

Der Glaubende hat eine einfache, biblische, praktisch wirksame »Theologie des Schlafens«:

Ich legte mich nieder und schlief. Ich erwachte, denn Jahwe stützt mich. (Psalm 3,6)

In Frieden werde ich sowohl mich niederlegen als auch schlafen; 
denn du, Jahwe, allein lässt mich in Sicherheit wohnen. (Psalm 4,9)

Bei allem Fleiß am Tag, aller Arbeit und allem Mühen, weiß der Glaubende, dass Arbeit nicht alles ist, dass Erfolg mit Abmühen nicht beliebig vermehrbar ist, sondern dass es vielmehr um den Segen des Herrn geht:

Vergeblich ist es für euch, dass ihr früh aufsteht, spät aufbleibt, das Brot der Mühsal esst; so gibt er seinem Geliebten im Schlaf. (Psalm 127,2)

Schlaf und Zweifel

Besonders gefährliche Wirkungen erzeugt Schlafmangel in unserem Denken, Fühlen und Glauben. In einem Kapitel über Zweifel (dort speziell an der Auferstehung Jesu, Johannes 20,24–31) nennt D. A. Carson mehrere Ursachen für Zweifel. Als fünfte Ursache nennt er Schlafentzug:

»Zweifel können auch durch Schlafentzug begünstigt werden. Wer beständig mit seiner Gesundheit Raubbau betreibt, verfällt früher oder später immer mehr in Zynismus – und die Grenze zwischen Zynismus und Zweifel ist sehr schmal. Natürlich benötigt jeder Mensch eine unterschiedliche Menge Schlaf. Manche kommen mit ein wenig Müdigkeit besser zurecht als andere. Wenn Sie jedoch zu den Menschen gehören, die bei Schlafmangel böse, zynisch oder sogar voller Zweifel werden, dann sind Sie moralisch verpflichtet, sich um den nötigen Schlaf zu bemühen. Wir sind ganzheitliche, komplizierte Wesen: Unser körperlicher Zustand ist an unser geistliches Wohlbefinden, an unsere geistige Einstellung, an unsere Beziehungen zu anderen, einschließlich unserer Beziehung zu Gott, gebunden. Manchmal ist das Gottseligste, was man überhaupt tun kann, gut zu schlafen – nicht, um die ganze Nacht zu beten, sondern um zu schlafen. Ich bestreite bestimmt nicht, dass es Gelegenheiten gibt, wo man eine Nacht hindurch betet. Ich möchte nur betonen, dass es zu den guten geistlichen Disziplinen gehört, seinem Körper jene Menge Schlaf zu geben, die er braucht.«

D. A. Carson, Scandalous: The Cross and Resurrection of Jesus (Wheaton, IL: Crossway, 2010), S. 147. (eig. Übers. von grace@logikos.club, 2023; Fettdruck hinzugefügt)

Jeder Mensch braucht für seine ganzheitliche Gesundheit von Körper, Seele und Geist genügend Schlaf – und er braucht diesen offenbar auch für ein gesundes Glaubensleben. Schlafen ist daher (wie bei so vielen Dingen des Glaubens) zugleich moralische Pflicht und süßes Gnadengeschenk Gottes.

Daher, um Gottes Willen: Schlafen Sie gut!

Wie erstelle ich eine Predigt – Ein Kurzleitfaden

Dieser Kurzleitfaden führt in einer Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise durch die gesamte Vorbereitung einer exegetischen Predigt (Auslegungspredigt). Er soll Gemeindehirten und Bibellehrer mit den grundlegenden Schritten der Exegese (Auslegung) und Predigtausarbeitung vertraut machen. Wenn hier auch hauptsächlich Grundlagen vermittelt werden, kann selbst der erfahrene Exeget und Prediger damit in seinem wichtigen Dienst ermuntert und an hilfreiche Prinzipien und Wahrheiten seines Dienstes erinnert werden.

Der Prozess der Predigterstellung wird hier in vier Hauptphasen unterteilt: 1. Präparieren, 2. Präzisieren, 3. Produzieren und 4. Präsentieren. Jede Phase ist in spezifische Schritte unterteilt, die den gesamten Prozess durchschreiten:

Phase 1: Präparieren
Schritt 1: Überlegungen zum Prediger selbst: Bin ich bereit zu predigen?
Schritt 2: Überlegungen zum Predigtzweck: Warum predige ich? Warum Auslegungspredigt?
Schritt 3: Überlegungen zum Predigttyp: Welche Art von Predigt werde ich halten?
Schritt 4: Überlegungen zu den Predigtzuhörern: Wer ist meine Zielgruppe?
Schritt 5: Überlegungen zum Predigtziel: Was beabsichtigte ich mit meiner Predigt?
Schritt 6: Überlegungen zur Passage: Über welchen Text werde ich predigen?

Phase 2: Präzisieren
Schritt 7: Erforschung: Was sagt der Text (Teil 1)?
Schritt 8: Erforschung: Was sagt der Text (Teil 2)?
Schritt 9: Erläuterung: Was bedeutet der Text?
Schritt 10: Ermahnung: Wie ist der Text heute anwendbar?

Phase 3: Produzieren
Schritt 11: Fokus (Teil 1)
Schritt 12: Fokus (Teil 2)
Schritt 13: Fluss (Teil 1)
Schritt 14: Fluss (Teil 2)
Schritt 15: Feinschliff

Phase 4: Präsentieren
Zum Ende und Weiterführendes

Quellen

Kurzleitfaden als PDF (610 kB). Übersetzt von Uwe A. Seidel.

Hinweis im Originaldokument mit dem Titel Sermon Builder: »Diese Datei darf unter den folgenden Bedingungen frei kopiert, ausgedruckt und weitergegeben werden: 1. Solange die Dankverweise, das Copyright und/oder die Quellenangaben intakt bleiben. 2. Sie nehmen keine Änderungen am Text vor. 3. Er darf nicht verkauft, sondern nur für die Förderung Ihres Dienstes oder Zeugnisses verwendet werden. Weitere Informationen über die Shepherds‘ Fellowship und wie man ihr beitreten kann, finden Sie unter: www.gracechurch.org/sfellowship/«. Diese Shepherd’s Fellowship existiert inzwischen in dieser Form nicht mehr, sondern wird in anderer Form weiterverfolgt. Von der Grace Community Church in Sunvalley (Los Angeles, CA, USA) wird jährlich eine mehrtägige Shepherd’s Conferenceveranstaltet (https://www.shepherdsconference.org), die Vorträge und Medien der Konferenz sind auf einer Website verfügbar (https://www.shepherdsconference.org/media). (A.d.Ü.)

Was glauben eigentlich die Amerikaner?

Alle zwei Jahre befragt eine Partnerschaft zwischen Ligonier Ministries und LifeWay Research in einer repräsentativen Umfrage erwachsene amerikanische Bürger zu ihren Überzeugungen über Gott, Errettung, Ethik, die Bibel usw. Auch 2022 wurde diese Umfrage zum »Stand der Theologie« in den USA durchgeführt (Stichprobenumfang: 3.000+). Die Ergebnisse und Auswertungen sind auf der Website thestateoftheology.com einzusehen. Teilweise wurden die Antworten der amerikanischen Gesamtstichprobe mit jenen der Untergruppe der „Evangelikalen“ statistisch verglichen. (Welche Kriterien für die Klasse »evangelikal« angewandt wurden, ist auf der Website nachlesbar.)

Zusammenfassende Auswertung

Die Umfrage zum Stand der Theologie 2022 (The State of Theology 2022) zeigt, dass die Amerikaner zunehmend den göttlichen Ursprung und die vollständige Richtigkeit der Bibel ablehnen. Da sie meinen, dass es keinen dauerhaften Maßstab für die absolute Wahrheit gibt, an dem sie sich orientieren können, halten die Erwachsenen in den USA auch zunehmend an unbiblischen Anschauungen in Bezug auf die menschliche Sexualität fest. Im evangelikalen Bereich werden Grundlehren, wie die Gottheit und Exklusivität Jesu Christi oder die Inspiration und Autorität der Bibel, zunehmend abgelehnt. Es gibt zwar positive Trends, wie die Ansichten der Evangelikalen zu Abtreibung und außerehelichem Geschlechtsverkehr, doch ist gleichzeitig auch eine Widersprüchlichkeit in ihrer Ethik zu beobachten, da immer mehr Evangelikale in den Bereichen Homosexualität und Geschlechtsidentität (Gender) eine unbiblische, säkular-ideologische Weltanschauung übernehmen.

Diese Ergebnisse machen deutlich, dass die Gemeinde Jesus Christi (Kirche) sich mehr in der Apologetik und Bibellehre engagieren muss. Ungläubigen wird durch eine gut begründete Darstellung und Verteidigung des christlichen Glaubens geholfen, die Inhalte des christlichen Glaubens richtig zu verstehen. Und den Glaubenden helfen Apologetik und Glaubenslehre, wieder mehr Klarheit und Überzeugung darüber zu gewinnen, was sie glauben, und warum sie das glauben, was sie bekennen. Das Volk Gottes muss vermehrt dem Missionsbefehl Christi gehorchen, indem es den ganzen Ratschluss Gottes in der biblischen Evangelisation und Jüngerschaft weitergibt. Die Not ist groß, aber die Macht und die Verheißungen Gottes können die Gemeinde Jesu Christi dazu befähigen, einer verführten und verfinsterten Welt göttliche Wahrheit und göttliches Licht zu bringen.

Geht nun hin und macht alle Nationen zu Jüngern und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu bewahren, was ich euch geboten habe.

Matthäus 28, 19-20 (ELBCSV)

Du aber bleibe in dem, was du gelernt hast und wovon du völlig überzeugt bist, da du weißt, von wem du gelernt hast, und weil du von Kind auf die heiligen Schriften kennst, die imstande sind, dich weise zu machen zur Errettung durch den Glauben, der in Christus Jesus ist. Alle Schrift ist von Gott eingegeben und nützlich zur Lehre, zur Überführung, zur Zurechtweisung, zur Unterweisung in der Gerechtigkeit, damit der Mensch Gottes vollkommen sei, zu jedem guten Werk völlig geschickt.

2. Timotheus 3,14-17 (ELBCSV)

Quellen

USA: The State of Theology 2022 – Key Findings.

UK: The State of Theology UK 2018 (by ComRes). Das Vereinigte Königreich ist ein Missionsland geworden: Ein Drittel aller Erwachsenen gab als Antwort auf einfache Fragen des christlichen Glaubens zu: »Ich weiß es nicht!«. Sogar die sog. »Evangelikalen« (ca. 2 Mio.) dort haben teilweise irrige Ansichten über Jesus Christus und den Heiligen Geist.

Warum ich die »Frankfurt Declaration« unterschrieben habe

von
John MacArthur
Grace Community Church, Sun Valley, CA, USA
07.09.2022

Christus erklärte: »Mein Reich ist nicht von dieser Welt … jetzt aber ist mein Reich nicht von hier« (Johannes 18,36). Weit davon entfernt, sich als Rivale des Kaisers (Caesar, Cäsar) aufzuspielen, sagte er, dass Seine Gemeinde einem anderen, höheren Bereich angehört als jede irdische Regierung und dass sie daher keine Bedrohung für die rechtmäßige Autorität des Kaisers darstellt. Der Zweck der christlichen Gemeinde besteht nicht darin, irdische Regierungen zu stürzen oder an sich zu reißen. Jesus bekräftigte dies, als er sagte: »Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist« (Matthäus 22,21).

Aber Cäsar seinerseits hat Christus immer als Widersacher und Unannehmlichkeit betrachtet. Von Herodes und Pontius Pilatus bis heute haben die irdischen Regierungen immer versucht, Christus und sein Reich zu kontrollieren. Cäsar (die »Obrigkeit«) begnügt sich nicht mit dem, was dem Cäsar gehört; er will auch die Kontrolle über die Dinge, die Gott gehören. Deshalb versuchen irdische Herrscher immer, so viel Herrschaft über die Kirche zu erlangen, wie sie nur können.

Die postmodernen Politiker von heute sind genauso entschlossen wie jede andere Regierung in der Geschichte, sich in Angelegenheiten einzumischen, die Christus betreffen. Sie setzen moralische Maßstäbe durch, die biblischen Grundsätzen feindlich gegenüberstehen. Sie nutzen die Macht der »Kanzel« Cäsars, um biblische Werte als Bedrohung für die Existenz der Menschheit darzustellen. Sie unterstützen und subventionieren sogar solche, die Kinder mit offen antichristlichen Ideologien indoktrinieren wollen. Sie bringen Durchführungsverordnungen, Regulierungsbehörden und willkürliche Auflagen hervor, die die Arbeit der christlichen Gemeinde behindern oder stoppen würden.

In den COVID-Jahren wurde Cäsars Strategie unbestreitbar offensichtlich. Staatliche Restriktionen verlangten von den Kirchen, sich nicht zu versammeln, während Kasinos und Massagesalons weiter betrieben werden durften. Die Behörden schauten weg, als linken Demonstranten freie Hand gelassen wurde, sich zu versammeln und sogar zu randalieren, aber dieselben Beamten arbeiteten unerbittlich daran, die Kirchen geschlossen zu halten.

Gehorsam gegenüber einer solch frechen, unbarmherzig unterdrückenden staatlichen Kontrolle hätte Ungehorsam gegenüber der Heiligen Schrift bedeutet. Gott befiehlt seinem Volk eindeutig, die regelmäßigen Versammlungen zur gemeinsamen Anbetung nicht aufzugeben (Hebräer 10,25). Und: »wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen« (Apostelgeschichte 5,29). Wir nahmen also unsere gemeinsame Anbetung wieder auf, was sofort den Zorn Cäsars auf uns lenkte. Die staatlichen Behörden verfolgten unsere Kirche mit allen möglichen behördlichen Geschossen: rechtlichen Forderungen, Klagen, Verfügungen und Geldstrafen. Sie drohten sogar damit, uns unseren Parkplatz wegzunehmen. Glücklicherweise setzten wir uns vor Gericht durch – ich glaube, vor allem, weil der Bezirk (County) Los Angeles nicht bereit war, seine Gesundheitsbeamten unter Eid aussagen zu lassen.

Unser Sieg in diesem Fall kam genau ein Jahr vor der Veröffentlichung der Frankfurter Erklärung. Während der Fall noch vor Gericht verhandelt wurde, veröffentlichten wir jedoch eine eigene Erklärung mit dem Titel »Christus, nicht Cäsar, ist das Haupt der Kirche«. Was wir damals erklärten, steht in voller Übereinstimmung mit dem Frankfurter Dokument.

Die Regierung der Vereinigten Staaten (und andere in der westlichen Welt) haben sich bereits als Feinde Christi erwiesen, indem sie die Abtreibung legalisiert haben, fordern, dass Homosexualität gefördert und gefeiert wird, sich weigern, die von Gott gegebenen Unterschiede zwischen den Geschlechtern anzuerkennen, die gleichgeschlechtliche Ehe sanktionieren und die barbarische, heidnische Verstümmelung von Kindern fördern. Diese offenkundigen, von der Regierung geförderten Angriffe auf seit langem etablierte moralische Standards stellen eine formelle, parlamentarische Kriegserklärung gegen Gott, seine Schöpfungsordnung, sein moralisches Gesetz und die Autorität seines Wortes dar. Unsere derzeitige Regierung steht also nicht weniger in Opposition zu Gott als die Baalsanbeter des Alten Testaments. Warum sollten wir nicht erwarten, dass sie hinter Menschen her sind, die ihr Leben für die Sache Gottes und seines Wortes aufs Spiel setzen würden? Es gibt viele Anzeichen dafür, dass gesunden christlichen Gemeinden und treuen Gläubigen eine Welle harter Verfolgung bevorsteht.

Die Aufdeckung all dessen ist ein großes Problem für Kirchen, die versucht haben, Kompromisse mit der Welt einzugehen. Einige von ihnen werden die Wahrheit einfach noch offener verleugnen (einige tun das bereits). Diejenigen, die keine Kompromisse eingehen wollen, um Cäsar zu besänftigen, sollten die Frankfurter Erklärung unterschreiben.

Christus und Cäsar agieren in verschiedenen Bereichen. Die Mission der christlichen Gemeinde ist keine parteipolitische Mission. Es gibt keine politische Lösung für das, was unsere Kultur plagt. Der Auftrag der christlichen Gemeinde besteht darin, das Evangelium zu verkünden, Seelen aus dem Reich der Finsternis zu befreien und sie zu Nachfolgern Christi zu erziehen. Die Christen dürfen nicht von dieser Aufgabe abgehalten werden, um ein rein zeitliches politisches Ziel zu erreichen. Andererseits, je mehr sich Cäsar in Angelegenheiten einmischt, die Christus gehören, desto mehr muss sich die christliche Gemeinde zu ewigen und geistlichen Angelegenheiten äußern, die der Rest der Welt als rein »politisch« behandeln will. Es ist nicht das Vorrecht Cäsars, die moralischen Normen in Fragen wie Abtreibung, sexuelle Perversion, Geschlechterrollen oder anderen Angelegenheiten, in denen die Heilige Schrift klare Grenzen gezogen hat, umzuschreiben. Wir werden uns weiterhin zu solchen Themen äußern, und wenn die Regierung versucht, die Botschaft zum Schweigen zu bringen oder den Überbringer zu bestrafen, werden wir uns nicht beugen.

»Ob es vor Gott recht ist, auf euch mehr zu hören als auf Gott, urteilt ihr; denn uns ist es unmöglich, von dem, was wir gesehen und gehört haben, nicht zu reden.« (Apostelgeschichte 4,19b–20).

Quellennachweise

Die »The Frankfurt Declaration of Christian & Civil Liberties« ist hier veröffentlicht und kann dort auch unterzeichnet werden. Auch einige Übersetzungen sind dort erhältlich. Ein Vortrag der Frankfurter Deklaration in deutscher Sprache ist auf YouTube hier bereitgestellt [Stand 10.09.2022].

Originaler Blog-Artikel von John MacArthur, für logikos.club übersetzt von Grace mit Unterstützung von DEEPL.

Wir stehen an der Seite von Pastor James Coates

Am 15. Februar 2021 stellte sich Pastor James Coates der GraceLife Church of Edmonton in der kanadischen Provinz Alberta der Polizei. Er wurde verhaftet wegen zweier Vorwürfe: einerseits habe er sich dem Public Health Act, einem provinziellen Gesetz, widersetzt und zweitens habe er die Straftat begangen, sich (oder seine Kirchgemeinde) einer Anordnung über Maskentragen, Distanzierung und Teilnehmerbeschränkung auf 15% der Kapazität nicht untergeordnet zu haben.

Die Inspektorin für Public Health, Janine Hanrahan, hatte am 14.02.2021 einen entsprechenden Bericht verfasst; sie klassifizierte die Sache als »Public Nuisance«, also als Handlung, die die Rechte der Öffentlichkeit verletze (ungefähr: „öffentliches Ärgernis“). Die Alberta Health Services forderten im Januar 2021 ein Gericht auf, ihre Gesundheitsanordnungen gegen die Gemeinde von Pastor Coates durchzusetzen. Dies richtete sich dann in persona gegen den Pastor der Gemeinde, dem am 7. Februar eine entsprechende Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt wurde. Pastor Coates unterschrieb nicht, und so klagte ihn die Krone nun unter section 145(4) (a) (Failure to comply with undertaking) des Strafgesetzbuches an. Dort steht: »Every person is guilty of an indictable offence and liable to imprisonment for a term of not more than two years or an offence punishable on summary conviction who, (a) is at large on an undertaking and who fails, without lawful excuse, to comply with a condition of that undertaking;«

Pastor Coates folgte bewusst nicht der gerichtlichen Anordnung, die Gemeindeversammlungen auf unbestimmte Zeit auf 15% der Kapazität zu beschränken (usw.), war sich aber von den Androhungen der Unterlassungserklärung her im Klaren darüber, dass diese Verweigerung zu seiner Verhaftung führen würde. So erschien er, nachdem er am 14. Februar noch den Gottesdienst geleitet hatte, am Montag drauf freiwillig bei der Polizei. Eine Entlassung gegen Kaution, welche selbst Schwerverbrechern in der Regel gewährt wird, wurde ihm nach der Anhörung verwehrt. Er wurde im Provinzgefängnis Edmonton Remand Centre in Einzelhaft gehalten, anfänglich unter Quarantäne entsprechend den offiziellen COVID-19-Vorschriften (er hat aber keine Infektion). Die Bedingungen für eine Freilassung gegen Kaution waren, dass er die Einhaltung aller Gesundheitsverordnungen unterschrieb, ansonsten er weder als Teilnehmer noch als Pastor die Versammlungen besuchen dürfe, mithin alle seine Verpflichtungen als Pastor, inklusive Predigen, Abendmahl, Taufen sowie weitere Aktivitäten einzustellen hätte. Dies war Pastor Coates aus Gewissensgründen und aufgrund seiner biblisch begründeten und im Gewissen festen Glaubensüberzeugungen nicht bereit zu tun.

Die Gemeinde handelte offenbar vorbildlich verantwortungsvoll und stets im Wort Gottes gegründet. Als COVID-19 Anfang 2020 vermehrt auftrat und Hochrechnungen exorbitant hohe Todeszahlen prognostizierten (berühmt-berüchtigt die Simulationen von Neil Ferguson vom Imperial College), hatte die Gemeinde von Präsenzveranstaltungen komplett auf Livestream umgestellt. Als die erste Notsituation auch offiziell für beendet erklärt wurde, öffnete die Gemeinde wieder ihre Türen und hatte normale Gottesdienste (ab 21. Juni 2020). Anfang Juli wurde der Gemeindeleitung bekannt, dass sich zwei Personen, die zur Gemeinde gehören, sich irgendwo mit COVID-19 angesteckt hatten. Sofort wurden für 14 Tage alle Veranstaltungen wieder auf Online umgestellt, sozusagen als Quarantäne-Maßnahme. Als klar wurde, dass keine weiteren Ansteckungen unter den Gemeindegliedern und Besuchern erfolgt waren, wurde wieder auf normalen Präsenzbetrieb umstellt und dies bis heute beibehalten. Ein Todesfall ist trotzdem zu beklagen: ein Mitglied der Gemeinde bekam wegen des angeordneten COVID-Lockdowns nicht die nächste notwendige Krebsbehandlung und verstarb. Der Bericht und die Stellungnahme der Gemeinde ist hier zu lesen.

Dieser Fall ist nur einer von vielen, wo sich Regierungen oder nachgeordnete Stellen anmaßen, von Gott direkt und unveräußerlich dem Menschen gegebene Rechte wegzunehmen oder einzuschränken. (Diese Rechte ergeben sich aus dem Mandat, das Gott dem Menschen allgemein geben hat. Dies kann hier nicht vertieft werden.) Dies ist keine triviale Angelegenheit, sondern berührt die Verfassung und die Werte einer freiheitlichen Verfassungsgemeinschaft im Kern. Die medial massiv verbreiteten Angstszenarien (engl. narratives) rund um COVID-19 scheinen ein geeignetes Begründungsvehikel für übergriffige Verordnungen bis hin zu neuen Ermächtigungsgesetzen zu sein. Es ist auch ein Test dafür, ob die Strukturen der Gewaltentrennung im Staat wirksam sind. Hier soll es aber nicht um diese zivilbürgerlichen Herausforderungen gehen, sondern darum, ob und wie Himmelsbürger, bekennende Christen, die Christus ausdrücklich als den Obersten Herrn bekennen, der über jeder weltlichen Gewalt steht und dieser ein klar bestimmtes Mandat (Aufgabe, Verantwortung, Grenzen) mit entsprechender Autorität verliehen hat, zur verfolgten Gemeinde stehen sollten.

Dazu anregen soll die folgende Stellungnahme »We Stand with Pastor James Coates« der Ausbildungsstätte von Pastor Coates, dem The Master’s Seminary in Sun Valley, CA (USA). Sie stammt von Nathan Busenitz, dem Executive Vice President und Dean of Faculty am The Master’s Seminary. Er ist als Hirte von Cornerstone, einer Gemeinschaftsgruppe der Grace Community Church (23.02.2021), Glaubensbruder und Dienstkollege von James Coates. Die folgende Übertragung ins Deutsche nimmt keine Perfektion für sich in Anspruch; es gilt das veröffentlichte Original. Ein beeindruckendes Interview mit Erin Coates, der Ehefrau des Pastors, ist hier zu anzuhören. Ihre eidesstattliche Erklärung gegenüber dem Gericht in Edmonton (26. Februar 2021) ist hier zu lesen.
Update 05.07.2021: Ein Interview von Pastor Tobias Riemenschneider (ERB Frankfurt) mit Pastor James Coates ist auf YouTube zu sehen: James Coates: Im Gefängnis für Christus – ein Interview (Deutsch); englischsprachige Version: James Coates: In Jail For Christ – An Interview (English).

»Wir stehen an der Seite von Pastor James Coates«

Die Seiten der Geschichtsbücher sind voller Beispiele von treuen Gläubigen, die mit Entschiedenheit Gott gehorchten, selbst wenn dies bedeutete, dem harten Widerstand von Mitmenschen ins Auge zu sehen. Als Daniel sich weigerte, mit seinem täglichen Gebet aufzuhören, wurde er in die Löwengrube geworfen. Als die Apostel sich weigerten, die öffentliche Verkündigung des Namens Jesu einzustellen, wurden sie verhaftet und ausgepeitscht. Als der Kirchenvater Polycarp sich weigerte, Christus zu verleugnen, wurde er auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Als der Puritaner John Bunyan sich weigerte, mit dem Predigen aufzuhören, wurde er 12 Jahre ins Gefängnis geworfen. Viele weitere Beispiele könnten noch angeführt werden, aber der springende Punkt ist klar: Gott zu gehorchen ist nicht immer einfach. Aber dies war das Lebenszeichen aller Glaubenden zu allen Zeiten.

James Coates ist eine lebendige Illustration dieser Art von Entschlossenheit. Als Abgeordnete der Regierung sich einmischten in die Fähigkeit der Gemeinde, sich frei zu versammeln und Gottesdienst zu halten, entschieden James und seine Mitältesten, dass sie Gott Priorität vor der Regierung einzuräumen hatten. Diese mutige Stellungnahme hatte ihren Preis. James wurde verhaftet und angeklagt. Als er vor dem Richter erschien, wurde ihm mitgeteilt, dass man ihn freilasse, wenn er aufhören würde, Gottesdienste in seiner Gemeinde abzuhalten. Wie Luther einst auf dem Wormser Reichstag, antwortete er respektvoll, dass er dies niemals tun könne. Sein Gewissen sei gebunden an Gott und die Heilige Schrift. Das hatte zur Folge, dass James ins Gefängnis geworfen und wie ein gewöhnlicher Krimineller behandelt wurde.

Es ist klar, dass die Regierung in Edmonton an James ein Exempel statuieren will. Auch wir wollen James als Exempel [Vorbild] hinstellen, denn sein Verhalten war in der Tat vorbildlich. Die Fakultät, die Mitarbeiter und die Studierenden von The Master’s Seminary stehen solidarisch zu James und seiner Gemeinde. Er erfüllt uns mit rechtem Stolz. Unser Wunsch ist es nämlich, Männer auszubilden, die nicht nur den Inhalt der Heiligen Schrift kennen, sondern ihre biblischen Überzeugungen auch ausleben. James ist so ein Mann – ein Mann des Meisters [Wortspiel mit: a Master’s man]. Wir stehen zu seinem Mut. Vielmehr jedoch geben wir unseren Beifall jenen unverhandelbaren Überzeugungen, welche die Begründung für solchen Mut bilden. Wir vertrauen dem Herrn in allem diesem und werden weiter für unseren geschätzten Bruder, seine Ehefrau, seine Söhne, seine Mitältesten und seine Gemeinde beten. Unser Gebet ist nicht nur, dass James bald aus der Haft entlassen und seiner Familie wiedergegeben werde, sondern dass als Ergebnis des Ganzen das Evangelium weit hinaus scheine zur Verherrlichung und Ehre Christi.

Soli Deo Gloria!

Update 23.03.2021: Die Strafverfolger der Krone haben den wesentlichen Teil ihrer Anklagen gegen Pastor James Coates zurückgezogen und wollen ihn –entgegen dem bisher gefolgten Antrag der Staatsanwältin, Frau Karen Thorsrud– eventuell in Kürze auf freien Fuß setzen. Das Hearing dazu vor dem Stony Plain Provinzialgericht fand am 22. März statt, Coates war virtuell zugeschaltet. Der Provinzialrichter Jeffrey Champion erhöhte die von Staatsanwaltschaft (Krone) und Verteidiger einmütig vorgeschlagene Strafe für die Missachtung der gerichtlichen Unterlassungsanweisung von 100 Can$ auf 1.500 Can$. Coates willigte trotzdem in die Strafe ein. Da durch die Haftzeit eine größere Entschädigung ansteht, ist der Betrag mit einem Teil der Haft beglichen und Coates wurde ohne weitere gerichtliche Auflagen entlassen. Ein Prozess am 3.–5. Mai 2021 soll klären, ob die Anordnungen des Gesundheitsamtes (Alberta Health Services), ausgegeben von Frau Deena Hinshaw, Chief Medical Officer of Health der Provinz Alberta, die zur Verletzung von »Fundamental freedoms« gemäß der Canadian Charter of Rights and Freedoms (Teil der Kanadischen Verfassung) führten und vom Parlament oder gewählten Angehörigen des Parlaments (Legislative Assembly) nicht abgesegnet sind, gerechtfertigt waren und sind. Die Beweispflicht liegt auf Seiten des Staates, es wird also höchstwahrscheinlich politisch entschieden. (Bericht des Justice Centers hier.)
Update 01.07.2021: Die Provinz Alberta lässt am 01. Juli 2021 alle Restriktionen wegen COVID-19 fallen. Entsprechend muss sie auch alle physischen Hindernisse vom kircheneigenen Grundstück entfernen und darf freien Gottesdiensten nicht länger im Wege stehen. Damit dürfte das Intermezzo als „Erste Untergrundkirche Canadas“ an geheimen Orten vorerst zu Ende gehen.

Du, Herr, erhörest, wenn wir beten
und glaubend schaun zu Dir hinauf;
wir sind allzeit durch Dich vertreten,
durch Dich bewacht im Pilgerlauf.
Wir können frei und sicher gehn,
wenn wir, o Herr, auf Dich nur sehn.

Carl Brockhaus (1822–1899)

Textquelle: Siehe Uwe Seidel (EBTC), Wir stehen an der Seite von Pastor James Coates, hier.

Zwei Reiche auf Kollisionskurs: Das gemeinsame Singen der Gemeinde angesichts übergriffiger Verbote des Staates

Zu den Auflagen von Regierungen und nachgeordneten Stellen wegen der sog. „COVID-19-Krise“ gehör(t)en auch Verbote oder Einschränkungen bzgl. der Gemeindeversammlung und speziell des Gemeindegesangs. Während einschränkende Gesetze bzgl. der Religionsausübung in den USA verfassungswidrig sind (First Amendment: »Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof«), ist die Gesetzeslage und Rechtsprechung in den Staaten der EU und der Schweiz weniger übersichtlich. Die Situation und die vielen Auflagen werden inzwischen –wie auch in den Parlamenten beklagt– als widersprüchlich und volatil wahrgenommen, was den Verordnungen und Gesetzen teilweise jene Überzeugungskraft raubt, die aus Sachlichkeit, Faktengebundenheit und Angemessenheit erwächst.

Auch in der Gemeinde Gottes lös(t)en die Verordnungen und Verbote des Staates aufgrund dieser (keineswegs neuen) Infektionskrankheit Diskussionen aus. Leider sind auch innerkirchlich nicht alle Diskussionen und Stellungnahmen von Sachlichkeit, Sachkenntnis oder Brüderlichkeit gekennzeichnet. Bei aller Wertschätzung der Beteiligten sind die vorgebrachten Argumente und Aussagen wegen ihrer weitreichenden Wirkungen und Potentiale genau zu untersuchen.

Eine öffentliche Position vertritt der Schweizer Roger Liebi (s. z.B. auf der deutschen Website soundwords.de). Er vertritt seine Meinung mit der Ansicht, dass das gemeinsame laute Singen im Gottesdienst nicht biblisch geboten und daher nicht notwendig sei, und versucht dies aus einer Reihe von Bibelstellen sowie rabbinischen Überlegungen zu begründen. Praktisch gibt Liebi für die COVID-Zeiten –mit entsprechenden obrigkeitlichen Einschränkungen des Grundrechtes auf freie Religionsausübung– den Rat, dass es reiche, wenn jemand die erste Strophe eines Liedes vorliest und dann ein Instrument ohne weitere Textlesung und ohne Mitsingen der Gemeinde noch so oft die Liedmelodie spielt, wie Strophen übrig bleiben. Die Gottesdienstmitglieder werden angehalten, währenddessen den Text für sich im Liederbuch synchron stumm mitzulesen.

Zur Begründung behauptet Liebi eine Hierarchie der Gebote Gottes dergestalt, dass das Leben und die Gesundheit/Genesung eines Menschen höher zu werten seien, als ein ihr entgegenstehendes Zeremonial- oder Ritualgebot, wie beispielsweise das Sabbatruhegebot. Dem ist mit Blick auf die entsprechenden Ausführungen Jesu Christi anlässlich akuter oder chronischer menschlicher Not durch Hunger, Krankheit und Unfall (u. ä.) soweit zu folgen (s. z. B. Matthäus 12,1–14; Markus 2,23–28; 3,4; Lukas 6,1–11; 13,14–17). Schon seit der Gesetzgebung am Sinai galt nach Christi autoritativer Interpretation des Gesetzes, dass der Sabbath um des Menschen willen gegeben war, und nicht umgekehrt (Markus 2,27). Diese Einsicht war offenbar bei den „Hütern des Sabbaths“ verloren gegangen. Eine fast unüberschaubare Diskussionsgeschichte und Regelungsdichte umwob zu Jesu Zeiten das Sabbathgebot und führte zu etlichen Konflikten der „Hüter des Sabbaths“ mit Dem, der sowohl „Herr des Sabbaths“ als auch Geber jenes Gebotes ist. In seinen Weherufen gegen die Schriftgelehrten und Pharisäer, den Deutungs- und Frömmigkeitsexperten jener Tage, lehrte der Sohn Gottes, dass es im Gesetz Gottes (zwar nichts Unwichtiges (Lukas 16,17), aber durchaus) »wichtigere Dinge« gibt, nämlich »das Gericht und die Barmherzigkeit und den Glauben« (Matthäus 23,23). Diese Lehre Jesu steht fest.

(1) Liebi bringt als Beleg seiner Ansicht leider auch Außerbiblisches aus der Zeit des Makkabäeraufstandes (1. Makkabäer 2:31ff): Als die Staatsexekutive des heidnischen Seleukiden Antiochus IV. Epiphanes aufständische religiöse Juden in ihren Fluchtorten aufsuchten und aufforderten, den götzendienerischen Forderungen des Königs Folge zu leisten, was diese aber als Abfall vom Gesetz Gottes verstanden (2,15), beschlossen diese: »Wir alle wollen lieber schuldlos sterben… So wurden sie am Sabbath überfallen und sie und ihre Frauen und Kinder samt dem Vieh umgebracht, an die tausend Personen.« (1.Makkabäer 2,37–38 LUT1984). Der jüdische Priester Mattatias und seine Freunde beschlossen nach diesem staatlichen Massenmord: »Wenn man uns am Sabbath angreift, so wollen wir uns wehren, damit wir nicht alle umkommen, wie unsere Brüder in den Höhlen ermordet worden sind.« (2,41). Die Verabsolutierung des Sabbathgebots in der damaligen Tradition hatte sich für die aufständischen Juden also als tödlich erwiesen. Die nun erfolgte Aufhebung des Sabbathgebotes im Verteidigungsfall erwuchs mithin nicht aus rein theologischen Überlegungen zum Sabbath oder gar einer plötzlich entdeckten Hierarchie im Dekalog, sondern offenbar aus existenzieller Not, die nicht nur zum Verlust ihrer Identität als Gottesvolk JHWHs, sondern auch zum Holocaust hätte führen können. – Auch in der Damaskusschrift, einer Schriftrolle vom Toten Meer (Qumran) aus dem 1.–2. Jhdt. v. Chr., wird festgehalten, dass das Retten von Menschenleben Vorrang hat vor der Einhaltung des Sabbaths (CD 11,16–17). Diese Regelung war ausdrücklich auf Notfälle eines Menschen begrenzt. Einem Tier beim Wurf oder aus einer Grube heraus zu helfen, war hingegen verboten (11,13ff). – Wie diese außerbiblische, wenngleich wohl geschichtliche, Begebenheit der jüdischen Aufständischen um Mattatias zur biblischen Begründung der Existenz einer Hierarchie in den Geboten Gottes beitragen soll, ist nicht nachvollziehbar. Wie Liebi dann von dort ohne weiteres den Sprung zur Frage der Rechtmäßigkeit des Verbotes des gemeinsamen Singens der neutestamentlichen Gemeinde seitens der „Obrigkeit“ schafft, ist erstaunlich – aber keinesfalls überzeugend. Jemand anders könnte anhand der Geschichte um Mattatias mit genau so viel oder wenig Recht argumentieren, dass es recht sei, dass man den Anordnungen der heidnischen Obrigkeit nicht Folge leistet, sondern entschieden Widerstand leistet, um seine Identität als Gottesvolk, das Gottes Willen tut, nicht zu verlieren. Dazu müsste man aber den gemeinsamen Gesang der Gemeinde Gottes zum Lob Gottes als unverzichtbares Element des Gottesdienstes in der Schrift erkennen, und darin nicht nur verzichtbares Beiwerk sehen. Eine solche Untersuchung fehlt erstaunlicher Weise in den o. g. Ausführungen des Theologen und Musikers Liebi.

(2) Diesem anschließend muss ein Zweites untersucht werden. Wenn es denn eine Hierarchie in den Geboten Gottes gibt (so verstanden, wie Christus darüber lehrt): Ist Liebis Argumentation trefflich und richtig, wenn er das Lob und die Erhebung Gottes im gemeinsamen Lied der Gemeinde einer angeblichen Gesundheitssicherung der Gemeindeglieder unterordnet? Hinkt hier der Vergleich? Oder sind die Gewichte zur Abwägung der Alternativen biblisch anders verteilt? Liebi scheint dies keine Frage zu sein. Die Schrift sagt: »Doch du bist heilig, der du wohnst bei den Lobgesängen Israels.« (Psalm 22,4 ELBCSV 2003). Sie sagt vom Haupt der Gemeinde, dem Sohn Gottes: »Inmitten der Versammlung will ich dir lobsingen« (Hebräer 2,12b; vgl. Psalm 22,23 ELBCSV 2003). Dürfen wir den Lobgesang des Hauptes der Gemeinde, Christi, in und durch seine Gemeinde behindern mit Blick auf mögliche (und äußerst geringe) Gesundheitsgefahren? Galt dieses Prinzip des Primats der Gesundheit auch für die geheimen Versammlungen der verfolgten christlichen Gemeinden unter kommunistischen Regierungen, die stets konkrete Gefahr für Leib und Leben darstell(t)en? Man darf und muss sich an dieser Stelle doch einmal die Frage stellen, um Wen es in der Gemeinde Gottes geht, Wer im Mittelpunkt steht und unter Wessen Leitung der Gottesdienst steht. Viele Christen beantworten diese Frage anders als Liebi, siehe dazu z. B. hier. »Hauptsache gesund!« ist eine Prämisse, die man schwerlich in der Bibel als Leitprinzip der Gemeinde Jesu ausmachen kann.

(3) In Verbindung damit löst sich der Musiker Liebi (Studium von Klavier und Violine) leider auch vom biblisch begründeten, reformatorischen Verständnis des Gemeindegesangs und der Funktion der Gottesdienstmusik. Der Reformator Martin Luther betrachtete Musik als eine Gabe Gottes, die –gleich nach der Theologie eingeordnet– zum Nutzen der Gemeinde gegeben wurde. Musik war für ihn ein wichtiges Mittel, um den persönlichen und gemeinsamen Glauben miteinander öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Daher bediente sich Luther eingängiger Melodien und einfacher, allgemein verständlicher (also deutscher, nicht lateinischer) Texte. Gemeinsame Lieder sollten zuerst Gottes Lob und Anbetung dienen und ebenso gemeinsame Gebete der Gemeinde zu Gott sein. Mit dieser Motivation schrieb Luther metrische Versionen verdeutschter Psalmen, übersetzte Lieder der lateinischen Messe und darüber hinaus über drei Dutzend freie, biblisch fundierte Lieder. „Ein feste Burg ist unser Gott“ (1529; Anspielungen an Psalm 46), „Aus tiefer Not schrei ich zu dir“ (Psalm 130) sind bis heute Schatz der bibelgläubigen Gemeinden (vgl. auch seine Lieder zu Psalmen 12, 14, 67 und 124). Die Hymne „Ein feste Burg“  bezeugt das Vertrauen in Gott in Zeiten von Gefahr und Widerstreit gegen die Wahrheit Gottes. Man kann diese Hymne fast als gesungene Predigt über Psalm 46 auffassen. Christuszentrierte Predigt war stets das Anliegen Luthers, und er zeigt dies im Hymnus mit der berühmten Frage der zweiten Strophe: „Fragst du, wer der ist? Er heisst Jesus Christ“. So redet die Gemeinde in öffentlicher, hörbarer Weise glaubensstärkend mit Gott und zueinander. Die von Liebi angeführte klassische Stelle in Kolosser 3,16: »Lasst das Wort des Christus reichlich in euch wohnen, indem ihr in aller Weisheit euch gegenseitig lehrt und ermahnt mit Psalmen, Lobliedern und geistlichen Liedern, Gott singend in euren Herzen in Gnade« enthält ja nicht nur die vielleicht auf Sprach- und Musiklosigkeit deutende Passage „in euren Herzen“, sondern auch das öffentliche, laute gegenseitige Lehren und Ermahnen „mit Psalmen, Lobliedern und geistlichen Liedern“, welches nur als wahrnehmbar laute Veranstaltung gedacht sein kann.

Luther verstand, dass Text und Melodie/Musik zusammen gehören und daher gut gepaart im öffentlichen Gottesdienst einzusetzen sind. Seiner Meinung nach gilt als Grundsatz guter Komposition: „Die Noten machen den Text lebendig“, aber niemals können die Noten die Botschaft des Texts ersetzen. Bei der Kirchenmusik Johann Sebastian Bachs ist es vornehmste Aufgabe des Komponisten, das von der Kanzel gepredigte Wort im Kantatentext und durch die Mittel der Musikkomposition darzustellen und auszudeuten, und so das gesprochene Wort der Verkündigung zu begleiten und durch Präsentation und gemeinsames Bekenntnis (Choräle, meist Kirchenlieder) und Reflexion (Arien, Rezitative) zu verstärken. Bekannt ist die Übertreibung: »Bach ist der 5. Evangelist.« Leider ist heute diese integrative „Kirchenmusik“ zur alleinigen Anbetung Gottes (und Erquickung der Seele) aufgeteilt in eher spärlich-ärmlichen Gesang im Gottesdienst, dies zur Verehrung Gottes, und exzellente Kirchenkonzerte mit stark säkularer Prägung und anhaltender Verehrung der Darbietenden. Nehmen wir uns lieber ein Vorbild an solchen Gemeinden, die mit Herzblut Gemeindegesangspflege als Mittel zur Förderung des gemeinsamen Glaubenszeugnisses und zur gemeinsamen Verehrung Gottes im Sinne eines Soli Deo Gloria betreiben (Kolosser 3,16–17).

Die Predigt und Wortverkündigung (samt Lesung) durch Personen mit entsprechenden Geistesgaben und Ämtern war nach Luther also nicht die einzige Weise, mit der das Evangelium in der Gemeinde verkündet wird. Er sah vielmehr die Gemeinde einbezogen in die Bezeugung und Verkündigung der Wahrheit des Evangeliums. Die Versammelten sind nach seinem Verständnis nicht rein passive Zuhörer, Beobachter und Empfänger des Gottesdienstes, sondern miteinander auch aktive Teilnehmer, insbesondere im gemeinsamen Lied und Gebet. Für Luther war dies ein unverzichtbarer Teil des Gottesdienstablaufs. Im Gegensatz zur römisch-katholischen Tradition kümmerte sich Luther darum, dass auch „einfache Leute“ und junge Menschen aktiv in den gemeinsamen Gottesdienst in Familie und Kirche eingebunden wurden. Daher förderte er die Polyphonie, bei der sich jeder entsprechend seiner/ihrer Stimmlage einbringen konnte, zudem auch choralähnliche Kompositionen, die einstimmig und im Stil der Volksmusik didaktisch komponiert waren. Der mehrstimmige gemeinsame Gesang im Gottesdienst kann biblisch bis in die Zeit Asaphs unter König David rückverfolgt werden (z. B. 1. Chronik 15,17–22; 2. Chronik 5,11–14): »Als die Leviten, die Sänger, sie alle, … mit Zimbeln und mit Harfen und Lauten auf der Ostseite des Altars standen, und mit ihnen 120 Priester, die mit Trompeten schmetterten – es geschah, als die Trompeter und die Sänger wie ein Mann waren, um eine Stimme ertönen zu lassen, den HERRN zu loben und zu preisen, und als sie die Stimme erhoben mit Trompeten und mit Zimbeln und mit Musikinstrumenten und mit dem Lob des Ewigen, weil er gut ist, weil seine Güte ewig währt: da wurde das Haus, das Haus des Ewigen, mit einer Wolke erfüllt.« (2. Chronik 5:12-13). Das gemeinsame Lied war für Gottes gerettetes Volk Ausdruck ihres gemeinsamen Glaubens und dankbaren Gotteslobes: »Er … erlöste sie aus der Hand des Feindes. … Da glaubten sie seinen Worten, sie sangen sein Lob.« (Psalm 106, 10–12). »Damals sangen Mose und die Kinder Israel dem HERRN dieses Lied und sprachen so: Singen will ich dem JHWH, denn hoch erhaben ist er; … Meine Stärke und mein Gesang ist Jah, denn er ist mir zur Rettung geworden; dieser ist mein Gott, und ich will ihn verherrlichen, meines Vaters Gott, und ich will ihn erheben.« (Das Lied des Mose, 2.Mose 15,1–2).

Die Entartung des Gottesdienstes zu reinen Musikveranstaltungen und Theateraufführungen unter der römisch-katholischen Kirchenkultur (und deren Rückschnitt gemäß den Forderungen des gegenreformatorischen Konzils von Trient 1562) zeigt auf, dass man immer von beiden Seiten vom Pferd fallen kann. Der italienische Komponist der Renaissance Giovanni Pierluigi da Palestrina (ca. 1525–1594) rettete den polyphonen Gesang in der röm.-kath. Kirche. Der Schweizer Reformator Huldrych Zwingli (1484–1531) hingegen widerstand unter dem Eindruck des Missbrauchs zeitlebens dem Gebrauch von Musikinstrumenten im Gottesdienst, obwohl er persönlich und zuhause ein großer Freund und Förderer der gemeinsamen Musik war. Zum Glück und Segen der Nachgeborenen konnte sich seine Ablehnung der Musik zur Verehrung Gottes im Gottesdienst nicht dauerhaft durchsetzen. Abusus non tollit usum.

(4) Der Beitrag Luthers zur Förderung des gemeinsamen Liedes der Gemeinde im Gottesdienst als freudige Glaubensbezeugung und ausdrucksstarkes Gebet war einer der bedeutendsten Beiträge der Reformation. Es ist schade und traurig, wenn dies aktuell nach wenigen Monaten der Oppression seitens bestimmter staatlicher Stellen kampflos aufgegeben wird. Viele Gerichtsurteile bis auf die Ebene der Verfassungsgerichte haben inzwischen solche Oppressionen mangels Verhältnismäßigkeit, Begründung, Wirksamkeit o. a. zurückgewiesen oder eingeschränkt. Wir dürfen für die Gewaltenteilung an dieser Stelle also dankbar sein. Liebis Argument, dass Gesundheit und Leben eines Menschen vor (allen?) anderen Geboten der Schrift Vorrang habe, muss jedoch nach biblischer Überprüfung auch mit Maß und Zahl bewertet werden. Ansteckung ist niemals auszuschließen, wenn sich Menschen real treffen und nicht-virtuell und ohne seuchenhygienische Distanzierung Gemeinschaft pflegen. Also ist es eine Frage der Risikoabwägung, des praktischen Glaubens und der Wahl angemessener Verhaltensregeln. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, wenn man bei Liebi hören muss, dass er sich der maßlosen Übertreibung bedient, indem er die Maßnahmen wegen COVID-19 (Sterberate weltweit zur Zeit 0,031%; Feb. 2021) mit Maßnahmen gegen das Ebolavirus (initiale Sterberate am Fluss Ebola 88%; im Kongo bis Juni 2020 66%; Varianz lt. WHO 25%–90%; Liebi spricht von »7 aus 10«) vergleicht. Da werden also Dinge verglichen, die mindestens drei Größenordnungen auseinander liegen. Dieser Mangel an Wahrheit und Verhältnismäßigkeit hilft sicher nicht dabei, seine Schlussfolgerungen und Handlungsvorschläge dem Mitdenkenden einsichtig zu machen.

Das vernachlässigte Auslegungsproblem zum biblischen Mandat des modernen Verfassungsstaates

Die Interpretation und Anwendung der Lehrtexte des Neuen Testaments zum Mandat (Beauftragung/Weisung von höherer Stelle mit vorgegebener Rolle und Autorität) der »obrigkeitlichen Gewalten« nach Römer 13,1–7, der »Obrigkeiten und Gewalten« nach Titus 3,1 und der »menschlichen Einrichtungen« nach 1. Petrus 2,13–17 für die heute gegebene Situation von demokratischen Verfassungsstaaten bedarf dringend sorgfältiger Exegese- und Transferarbeit. In unseren demokratischen Staaten wird die Staatsgewalt meist dem Volk zugeordnet. Liebi ist wohl Schweizer, aber der oben angeführte Beitrag von ihm wird auf einer deutschen Website ohne weiteren Kommentar zum Ursprungsort dargestellt und vom Veröffentlicher für die deutsche Situation verwendet. Tippen wir nur ein paar Dinge für den Bereich der BRD an, die in den Ausführungen Liebis völlig übersehen oder übergangen werden. (Überlegungen zur speziellen Rechtslage in der Schweiz oder den Vereinigten Staaten von Amerika wären an anderer Stelle anzustellen.)

Zuerst einmal haben wir es bei der BRD mit einem modernen demokratischen Staatswesen zu tun, nicht mit dem römischen Nero-Kaiserreich vor 2.000 Jahren: »Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.« (GG Art 20 (1)). Hier gilt: »Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.« (GG Art 20, (2)). Der Souverän (Unumschränkte) in der BRD ist also nicht der Kaiser, sondern das Volk. Die hier als Grundgesetz verankerte Volkssouveränität bedeutet: »Jede staatliche Machtausübung muss durch das Volk legitimiert sein. … Die Amtsinhaber sind dem Volk bzw. seinen Repräsentanten verantwortlich und können aus ihrem Amt entfernt werden.« (DDD, S. 7). Das Volk übt seine Staatsgewalt »in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus« (Art 20 (2)). In diesem Satz ist die geltende Gewaltenteilung bereits enthalten. Dieses alles ist wesensmäßig anders, als es im römischen Reich des 1. Jhdt. nach Christus war. Auch so zu reden, als sei die amtierende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gleichzusetzen mit Kaiser Friedrich I Barbarossa oder Kaiser Wilhelm I. Friedrich Ludwig von Preußen, ist weder überzeugend noch für unsere Situation heute hilfreich.

»Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Zugleich sind sie Grundlage der Wertordnung der Bundesrepublik Deutschland, sie gehören zum Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.Menschenrechte sind überstaatliche Rechte, sie gehören zur Natur des Menschen, es sind natürliche, angeborene Rechte. Dazu gehören die meisten Freiheitsrechte oder Grundfreiheiten, wie Freiheit der Person, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit.« (DDD, S. 15). Kommt es zu Verletzungen der Grundrechte eines Bürgers der BRD, so gilt: »Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.« (Art 19 (4)). Auch dies war im Römischen Reich  so allgemein nicht gegeben, Privilegierte konnten sich hingegen auf Sonderrechte berufen. Für einen Deutschen gilt also, dass die Beschreitung des Klageweges keine „Auflehnung“ oder mangelnde Unterordnung gegenüber »Denen in Hoheit« ist, sondern vielmehr sein Recht und ggf. seine moralische Pflicht als Bürger. »Jeder Bürger hat das Recht, bei einer Verwaltungsbehörde einen förmlichen Widerspruch einzureichen, wenn er sich durch deren Maßnahmen zu Unrecht belastet bzw. in seinen Rechten unmittelbar und persönlich verletzt sieht. Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, hat der Bürger das Recht, die Gerichte anzurufen. Diese Rechtsweggarantie beseitigt die „Selbstherrlichkeit der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger“ (Bundesverfassungsgericht), der Einzelne steht nicht als „Untertan“ einer nach Belieben handelnden „Obrigkeit“ gegenüber« (DDD, S. 28).

Jeder Bürger ist den für ihn geltenden Gesetzen unterworfen, hingegen nicht per se bestimmten Einzelpersonen (für Soldaten, Arbeitnehmer u.a. gelten (auch) andere Normen). In der BRD gilt: »die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet« (Art 4, (2)). »Die Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« (Art 8, (1)). Solange dies nicht unter freiem Himmel erfolgt, vermerkt das GG keine Möglichkeit, dies durch Gesetz einzuschränken, außer man missbraucht dieses Recht zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, was wohl bei einer Gemeinde des Christus nicht gegeben ist. Art. 19 nennt weiteres. 

Der Begriff der „Obrigkeit“ ist dem Text des GG fremd (und nicht enthalten), ebenso die Begriffe „Autorität“, „Untertan“ oder „Gehorsam“. Der Begriff „hoheitlich/Hoheit“ taucht vielfach auf und bezeichnet Aufgaben und Rechte des Staates als solchem, die aber auch zwischenstaatlichen Institutionen oder Einzelnen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, übertragen werden können. Das wirtschaftlich aufstrebende Bürgertum hat im GG die Prinzipien des liberalen Rechtsstaats »im Kampf gegen den monarchischen Obrigkeitsstaat, der die Bürger als Untertanen bevormundete, durchgesetzt« (DDD, S. 26). Mit Verwendung des biblischen Ausdrucks der „Obrigkeit“ bei der Diskussion der Grundordnung und Grundrechte der Bürger der BRD besteht also zumindest gründlicher Erklärungs- und Definitionsbedarf, der von Liebi (und Ähnlichdenkenden) nicht geliefert wird.

Der zivilreligiöse Aspekt des heute meist säkular interpretierten Grundgesetzes kommt vor allem in seiner Präambel zum Ausdruck. Dort wurde von den Verfassern angesichts der grausamen Ursachen, Taten und Folgen des 2. Weltkrieges formuliert, dass sich das Deutsche Volk »Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen« dieses GG gegeben habe. Welcher Gott gemeint ist, und wie der Atheist damit umzugehen hat, wird heute offen gelassen. Wie soll aber eine Verantwortung real und greifbar sein, wenn die Instanz nicht geklärt ist? Weiter steht, dass das GG »für das gesamte Deutsche Volk« gelte. Die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone, späterer DDR, waren mitgemeint, aber nicht miteingebunden, vielmehr wurden sie ca. 40 Jahre später bloßes Beitrittsgebiet (Anhang EV von 1990). Das GG funktioniert mangels Verfassung, wie freie Völker sie sich selbst geben (vgl. Art. 146), praktisch wie eine solche und verwendet den Begriff im Text auch vielfach. Die Präambel des GG ist also als Versuch zu werten, das aufzurufen, was Grundlage zum Funktionieren jeder Demokratie ist, was aber die Demokratie selbst weder liefern noch sichern kann. Ob die Regierung der BRD sich heute im Mandat seitens Gottes und in konkreter Verantwortung vor Gott (dem Gott, den die Grundgesetzschreiber 1949 meinten!) sieht, muss mangels Bekenntnis und Evidenz wohl verneint werden. Wenigstens hier ist eine Parallele zum alten römischen Reich zur Zeitenwende.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Situation und Rechtsstruktur im demokratischen Staatswesen der BRD eine völlig andere ist, als zur Zeit des Paulus im Römischen Reich, und dass dies in den Ausführungen von Liebi leider überhaupt nicht bedacht wird. Er nennt zwar den historischen Kontext zu Paulus Zeiten unter Nero (was für das Verstehen der damaligen Ermahnungen des Paulus unverzichtbar wichtig ist), aber bleibt nach dieser Betrachtung in der Luft hängen. Er schafft es nicht, biblische Vorgaben korrekt in die tatsächliche, aktuelle Situation seiner Zuhörer, die so sehr unähnlich zu der des Ursprungstextes ist, hinein zu denken. So zu tun, als sei unsere Rechtssituation vergleichbar mit der Zeit des Römischen Reiches unter Kaiser Nero Claudius Caesar Augustus Germanicus, muss als falsch und irreführend beklagt werden. Das selbe gilt, wenn wir die politischen Veränderungen ignorieren oder als irrelevant beurteilen. Dieses staatswissenschaftliche wie pastorale Zukurzspringen schreit nach sorgfältiger Grundlagenarbeit: Wie sind die Bibeltexte aus einer Kaiserreichskultur in unser demokratisches Staatswesen zu übertragen, wo es nicht länger „Untertane“ gibt, sondern wahlberechtigte, mündige und verantwortliche Bürger, denen als Volk grundgesetzlich die Staatsgewalt und Souveränität im Staat zugeordnet ist?

Die besondere deutsche Situation

Es mag sein, dass Christen in Deutschland mit größerer Sorgfalt als andere Nationen bedenken sollten, dass es in ihrem Land vor nicht allzu langer Zeit „deutsche Christen“ gab, die dem braunen Regime mit seiner brutal-heidnischen Religion mit feigem Schweigen, stiller Duldung bis hin zu enthusiastischer Führertreue begegneten. Die damaligen Argumente der Kirche zur Vertretung von „Staatstreue“ und „Führergehorsam“ sollten in unseren Gewissen brennend beständiges Mahnmal sein. Der evangelische Theologe (!) Emanuel Hirsch schrieb z. B. nach der Machtergreifung Hitlers: »Kein einziges Volk der Welt hat so wie das unsere einen Staatsmann, dem es so ernst um das Christliche ist; als Adolf Hitler am 1. Mai seine große Rede mit einem Gebet schloß, hat die ganze Welt die wunderbare Aufrichtigkeit darin gespürt.« (Emanuel Hirsch, Das kirchliche Wollen der Deutschen Christen (Berlin-Charlottenburg, 1933), S. 24. Lt. de.wikipedia.org trat Hirsch 1937 in die NSDAP ein, wurde förderndes Mitglied der SS und denunzierte Kollegen und Studenten.). Besser kann man die Verführtheit und Perversion der Christen in ihrem Verhältnis zu Gott und Staat nicht dokumentieren. Müssen wir heute wieder die Notwendigkeit für eine „Bekennende Kirche“ konstatieren?

Zur Veranschaulichung der „deutschen Erblast“ sei anekdotisch ein Blick auf Wilhelm Stücher (1898–1969) aus Eiserfeld (Siegen) eingefügt, der im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Christen in Kirchen und Freikirchen den antichristlichen Charakter des Nationalsozialismus schon früh durchschaute, entsprechend redete, lehrte und handelte und folglich zahlreiche Oppressionen und Strafen seitens der „Obrigkeit“ erduldete: Die Propaganda der Parteileute stellte ihn als »Volksverräter« dar, die Gestapo spionierte ihn aus, bedrohte ihn und beschlagnahmte alle seine Schriften. Kirchenintern verwies ihn ein führender Mann auf »die Pflicht des Christen zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit« hin. Eine angemessene Berücksichtigung der clausula Petri (Apostelgeschichte 4,19; 5,29) vermisste man leider auch damals schon, entsprechenden Mangel muss man auch bzgl. einer trefflichen Auslegung und Anwendung von Römer 13 beklagen. In seinen Erinnerungen (nach Tonbandaufzeichnungen, Eiserfeld, 1972) liest man, dass Stücher z. B. eine Beteiligung an den Reichstagswahlen 1933 kategorisch ablehnte: Die Schrift spreche nicht davon, »die Obrigkeit tatkräftig zu unterstützen«, sondern ihr unterworfen zu sein, was einen beträchtlichen Unterschied darstelle.

Stüchers Ausführungen zum Widerstandsrecht gehören zum Besten, was je von Mitgliedern der sog. „Brüderbewegung“ in Deutschland verfasst wurde: Die Autorität und Macht der „Obrigkeit“ sei ihr von Gott gegeben, wobei nicht gesagt sei, dass jede obrigkeitliche Institution von Gott eingesetzt sei. Das haben heute offenbar einige wieder vergessen. Stücher meinte, der Christ solle die obrigkeitliche Gewalt allgemein anerkennen, so wie er Gottes Autorität anerkenne. Gott habe jedoch der Obrigkeit Grenzen zugeordnet, wie sie in Römer 13,7 zu lesen sind: »Gebt allen, was ihnen gebührt: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll, die Furcht, dem die Furcht, die Ehre, dem die Ehre [gebührt].« »Wenn sie diese Grenzen überschreite und in einen Bereich vordringe, den Gott, der allein Autorität über die Gewissen habe, sich selbst vorbehalten habe, heiße es zu widerstehen, was die Heiligen zu allen Zeiten getan hätten.« Er warnte die „Brüder“ seiner Glaubensgemeinschaft, nicht zur Hure des Staates zu werden, wie es die Bekennende Kirche in Deutschland bereits mutig formuliert hatte. Dergestalt klar biblisch positioniert erklärte er einmal einem Vernehmungsbeamten, der ihn mit Gefängnisandrohung einschüchtern wollte: »Ich möchte lieber mit gutem Gewissen im Gefängnis sein als mit schlechtem Gewissen in Freiheit.« Er erläuterte später in seinen Erinnerungen: »„Staatsbejahung“ [die der Staat und Bundesleiter Dr. Becker forderte] … war nicht das, was nach Römer 13 jedem Christen oblag, sondern bedeutete eine Bejahung des Nazi-Regimes! – und das war gottlos, antichristlich.« (Quelle: Volker Jordan, Die »Christliche Versammlung« in Deutschland von den Anfängen bis 1945, 3. Auflage, 2006; zit. n. PDF-Ausgabe, S. 64ff.) Einigen Pastoren und Missionaren ergeht es in der Welt des Jahres 2021 bereits ähnlich, nicht nur im Morgen-, sondern auch im Abendland. Antichristliche Oppression kennzeichnet sowohl braune wie rote, sozialistische wie kapitalistische Ideologien.

Widerstand gegen Übergriffe des Staates in die Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit des Menschen wird auf beiden Seiten schnell missverstanden: die einen wollen den politischen oder weltanschaulichen Gegner dämonisieren, die anderen die Beweggründe des andersdenkenden „Glaubensbruders“ diskreditieren. Verweigerung gegenüber übergriffigen Anordnungen eines säkularen oder andersgläubigen Staates bedeutet für den Christen aber nie die Flucht in die Anarchie, sondern Anerkennung, dass da Ein Höchster ist, der auch Oberstes Haupt seiner Gemeinde wie auch Mandatsgeber aller staatlichen Autorität und Gewalt ist. Der Gehorsam gegenüber Jesus Christus, dem Sohn Gottes, zwingt den Christen vielleicht ins Gefängnis oder in die Hand staatlich sanktionierter oder eigenmächtiger Mörder (wie die Inquisitionsgeschichte und noch heute manche muslimischen Länder zeigen), jedenfalls aber auf die Knie vor dem Allmächtigen, der in Seiner Autorität alles regiert und erhält und in Seiner Vorsehung alles lenkt und leitet. Die Psalmen geben uns hier gute Ausdrucksmittel des Glaubens, der Prophet Daniel beeindruckendes Anschauungsmaterial, der Apostel Petrus praktischen Lehrunterricht. Die Hoffnung auf eine vollkommene Regierung und ein Reich des Friedens und der Gerechtigkeit bleibt dem Glaubenden für Christi Reich reserviert und fixiert.

Eine Vordenker-Stimme der Kirche der Reformation

Johannes Calvin hatte sich angesichts der Verweigerung der Religionsfreiheit durch den Staat intensiv mit den biblischen Texten und damaligen Gegebenheiten beschäftigt. Er lebte ja selbst noch in einer Zeit der Könige und Kaiser und lehrte dementsprechend: »Die Schrift … betont … ausdrücklich, es sei die Vorsehung göttlicher Weisheit, daß die Könige herrschen, und gebietet uns besonders, den König zu ehren (Sprüche 8,35; 1. Petrus 2,17).« (Institutio, IV, 20, 7). Calvin war jedoch auch bei den besten Lehrern und Vordenkern Frankreichs in die Lehre gegangen: Erasmus, Le Fevre, Wolmar, Rabelais und Peter de L’Etoile, seinem Lehrer in Orleans. Schon zwei Jahrhunderte vor Montesquieus Idee der Gewaltenteilung führte er in der Stadt Genf den republikanischen Grundsatz ein, dass mehrere Ratsversammlungen sich gegenseitig kontrollierten, damit niemals Macht zentralisiert und damit unausweichlich Tyrannei gefördert würde (1543). Die Räte wurden von den Bürgern für eine begrenzte Amtszeit gewählt, wobei die Liste der wählbaren Kandidaten vom Rat vorbereitet wurde. Die Gewählten mussten sich regelmäßig vor dem Volk verantworten. Dies alles sind wichtige Grundelemente der Demokratie. Calvin verband so Ideale der Aristokratie (Herrschaft aufgrund charakterlicher Exzellenz) mit Idealen der Demokratie (Herrschaft aufgrund der Freiheitsidee). Während seiner Zeit in Basel musste er erfahren, dass etliche französische Protestanten von ihrem Staat (!) lebendig verbrannt worden waren. Calvin lag es daher sehr am Herzen, jede Form der Tyrannei zu verhindern. Seine Regelungen in Genf erwuchsen unmittelbar aus dem biblisch-realistischen Menschenbild, dass der Mensch in seiner Gefallenheit zu übelstem Machtmissbrauch fähig ist, und aus dem biblischen Mandat des Staates nach Calvins Verständnis. Viele seiner späteren Ideen wurden auch politisch in der Schweiz und später in der Republik der USA umgesetzt. (John T. McNeill: Calvin’s Ideas Still Politically Relevant Today. In: Robert M. Kingdom, Robert D. Linder: Calvin and Calvinism: Sources of Democracy? (Lexington, MA: D. C. Heath and Company, 1970), S. 72–76.)

Zur Frage der geeignetsten Staatsform hatte sich Calvin also gründliche Gedanken gemacht und diese in seiner Institutio (Buch IV, Kap. 20 Vom bürgerlichen Regiment, 8) niedergelegt. Die Frage nach der besten Staatsform ist außerhalb der Überlegungen an dieser Stelle. Seine klaren Aussagen dazu (unten meist mit Fettdruck markiert) sind jedoch für die heute wieder notwendige Diskussion der Rolle und des Mandates des Staates nach Römer 13 fruchtbar. »Freilich, wenn man jene drei Regierungsformen, die die Philosophen aufstellen (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) an und für sich betrachtet, so würde ich durchaus nicht leugnen, daß die Aristokratie oder ein aus ihr und der bürgerlichen Gewalt gemischter Zustand weit über allen anderen steht, zwar nicht aus sich heraus, sondern weil es sehr selten vorkommt, daß die Könige sich so viel Maß auferlegen, daß ihr Wille niemals von Recht und Gerechtigkeit abweicht, und weil sie ferner auch sehr selten mit solchem Scharfsinn und solcher Vorsicht begabt sind, daß jeder einzelne König soviel sieht, wie es zureichend ist. So bringt es also die Gebrechlichkeit und Mangelhaftigkeit der Menschen mit sich, daß es sicherer und erträglicher ist, wenn mehrere das Steuerruder halten, so daß sie also einander gegenseitig beistehen, sich gegenseitig belehren und ermahnen, und wenn sich einer mehr als billig erhebt, mehrere Aufseher und Meister da sind, um seine Willkür im Zaume zu halten. Das hat einerseits die Erfahrung selbst allezeit bewiesen, andererseits hat es auch der Herr mit seiner Autorität bekräftigt, indem er bei den Israeliten, als er sie, bis er in David das Ebenbild Christi hervortreten ließ, in dem bestmöglichen Zustande halten wollte, eine Aristokratie einrichtete, die an die bürgerliche Regierungsform angrenzte. Und wie ich gerne zugebe, daß es keine glücklichere Art der Regierung gibt als die, wo die Freiheit die gebührende Mäßigung erfährt und in rechter Weise auf beständige Dauer eingerichtet ist, so halte ich auch die für die glücklichsten, denen es erlaubt ist, diesen Zustand zu genießen, und gebe zu, daß sie nichts tun, was ihrer Pflicht nicht entspräche, wenn sie sich wacker und beständig bemühen, ihn zu bewahren und aufrechtzuerhalten. Ja, die Obrigkeiten müssen mit höchster Anstrengung danach streben, daß sie es nicht zulassen, daß die Freiheit, zu deren Beschützern sie eingesetzt sind, in irgendeinem Stück gemindert, geschweige denn verletzt wird; wenn sie dabei zu nachlässig sind oder zu wenig Sorgfalt walten lassen, dann sind sie treulos in ihrem Amte und Verräter an ihrem Vaterlande.«

Calvin fährt fort (IV, 20, 9): »Nun haben wir an dieser Stelle noch kurz darzulegen, was für eine Amtspflicht die Obrigkeit nach der Beschreibung des Wortes Gottes hat und in welchen Dingen diese besteht. Daß sich diese Amtspflicht auf beide Tafeln des Gesetzes erstreckt, das könnte man, wenn es die Schrift nicht lehrte, bei den weltlichen Schriftstellern erfahren. Denn keiner hat über die Amtspflicht der Obrigkeiten, über die Gesetzgebung und die öffentliche Ordnung Erörterungen angestellt, der nicht mit der Religion und der Gottesverehrung den Anfang machte. Und so haben sie alle bekannt, daß keine bürgerliche Ordnung glücklich eingerichtet werden kann, wenn nicht an erster Stelle die Sorge für die Frömmigkeit steht, und daß alle Gesetze verkehrt sind, die Gottes Recht beiseite lassen und allein für die Menschen sorgen. Da also bei allen Philosophen die Religion auf der höchsten Stufe steht und man das auch allezeit bei allen Völkern in allgemeiner Übereinstimmung so gehalten hat, so sollten sich christliche Fürsten und Obrigkeiten ihrer Trägheit schämen, wenn sie sich dieser Fürsorge nicht mit Eifer widmen wollten. Auch haben wir bereits gezeigt, daß ihnen diese Aufgabe von Gott in besonderer Weise auferlegt wird, wie es ja auch billig ist, daß sie ihre Mühe daran wenden, die Ehre dessen zu schützen und zu verteidigen, dessen Statthalter sie sind und durch dessen Wohltat sie ihre Herrschaft innehaben. Deshalb werden auch die heiligen Könige in der Schrift ausdrücklich deshalb aufs höchste gepriesen, weil sie die verderbte oder hinfällig gewordene Verehrung Gottes wiederhergestellt oder für die Religion Sorge getragen haben, damit sie unter ihnen rein und unbeeinträchtigt blühte.«

Und letztlich noch hier (IV, 20, 31): »Aber wie man auch die Taten der Menschen selbst beurteilen mag, so führte der Herr doch durch diese Taten gleichermaßen sein Werk aus, indem er das blutige Zepter schamloser Könige zerbrach und manch unerträgliche Herrschaft stürzte. Das sollen die Fürsten hören – und darob erschrecken!

Wir aber sollen uns unterdessen nachdrücklichst hüten, diese Autorität der Obrigkeit, die mit verehrungswürdiger Majestät erfüllt ist und die Gott durch die ernstesten Gebote bekräftigt hat, zu verachten oder zu schänden – selbst wenn sie bei ganz unwürdigen Menschen liegt und bei solchen, die sie durch ihre Bosheit, soviel an ihnen ist, mit Schmutz bewerfen! Denn wenn auch die Züchtigung einer zügellosen Herrschaft Gottes Rache ist, so sollen wir deshalb doch nicht gleich meinen, solche göttliche Rache sei uns aufgetragen – denn wir haben keine andere Weisung, als zu gehorchen und zu leiden.

Dabei rede ich aber stets von amtlosen Leuten. Anders steht nun die Sache, wo Volksbehörden eingesetzt sind, um die Willkür der Könige zu mäßigen; von dieser Art waren z.B. vorzeiten die „Ephoren“ [fünf Aufsichtsbeamte im antiken Sparta, die jedes Jahr neu gewählt wurden], die den lakedämonischen Königen, oder die Volkstribunen, die den römischen Konsuln, oder auch die „Demarchen“, die dem Senat der Athener gegenübergestellt waren; diese Gewalt besitzen, wie die Dinge heute liegen, vielleicht auch die drei Stände in den einzelnen Königreichen, wenn sie ihre wichtigsten Versammlungen halten. Wo das also so ist, da verbiete ich diesen Männern nicht etwa, der wilden Ungebundenheit der Könige pflichtgemäß entgegenzutreten, nein, ich behaupte geradezu: wenn sie Königen, die maßlos wüten und das niedrige Volk quälen, durch die Finger sehen, so ist solch ihr absichtliches Übersehen immerhin nicht frei von schändlicher Treulosigkeit; denn sie verraten ja in schnödem Betrug die Freiheit des Volkes, zu deren Hütern sie, wie sie wohl wissen, durch Gottes Anordnung eingesetzt sind!«

Weiter betonte Calvin die stete Oberherrschaft Christi, die nicht nur über Seiner Kirche, sondern auch über alle säkularen Staaten und „Obrigkeiten“ besteht. Die „Obrigkeit“ muss, wenn sie im Rahmen ihres göttlichen Mandats bleiben will, den Willen Gottes als höchsten beachten, wenngleich in der Amtsausführung keine Perfektion verlangt werden kann (IV, 20, 32): »Aber bei diesem Gehorsam, der, wie wir festgestellt haben, den Weisungen der Oberen zukommt, ist stets eine Ausnahme zu machen, ja, es ist vor allem anderen auf eines zu achten, nämlich daß er uns nicht von dem Gehorsam gegen den wegführt, dessen Willen billigerweise aller Könige Begehren untertan sein muß, dessen Ratschlüssen ihre Befehle weichen und vor dessen Majestät ihre Zepter niedergelegt werden müssen. Und wahrlich, was wäre das für eine Torheit, wenn man, um den Menschen Genüge zu tun, den zu beleidigen unternähme, um des willen man eben den Menschen gehorcht? Der Herr also ist der König der Könige, und wo er seinen heiligen Mund aufgetan hat, da muß er allein vor allen und über alle gehört werden; dann sind wir auch den Menschen unterstellt, die uns vorgesetzt sind, aber allein in ihm. Wenn sie etwas gegen ihn befehlen, so ist dem kein Raum zu gönnen und zählt es nicht.«

Zum guten Schluss

Es mag sein, dass eine anti-calvinistische Einstellung selbst einem Bürger eines Landes der Reformation den Blick auf jene großartigen und seiner Zeit weit vorauseilenden Ideen des Schweizer Reformators Calvin zur Rolle und zum Mandat des Staates verhüllt.

Halten wir es doch mit dem alten Reformator Luther, der uns den Herzenskompass und die Blicke wieder auf das Zentrum alles Seins und aller wahren Freude richtet, und uns den Mund zum gemeinsamen, öffentlichen Singen zur Ehre Gottes öffnet:

Nun frewdt euch lieben Christen gemayn
Und laßt uns fröhlich spryngen
Das wir getröst unnd all in eyn
Mit lust unn lyebe singen

Was Gott an unns gewendet hatt
Und seyn syesse wunder thatt
Gar theuwr hatt ers erworben.

Martin Luther (1483–1546) 1523. Text nach dem Wittenberger Achtliederbuch (1524). Hauptlied am Reformationstag.

Einige Quellen zum Weiterlesen und Anhören

Grundlagen. Nachdem einige Schreiber und Redner deutliche Kenntnismängel über das Grundgesetz der BRD, wie es „funktioniert“ und wie es zu verstehen ist, haben, sei das Grundgesetz selbst und folgendes Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung als Erstlektüre empfohlen:

  • [DDD] Dossier Deutsche Demokratie der Bundeszentrale für politische Bildung, 2010 (www.bpb.de; PDF). Die Texte stammen von Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarb. u. akt. Aufl., Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2009.
  • Die Bundeszentrale hat eine Reihe von Lernmaterialien für den Unterricht über das Grundgesetz auf ihrer Website. Es wäre empfehlenswert und respektfördernd, sich mit den Grundlagen der Materie vertraut zu machen, bevor man darüber redet oder schreibt.

Die auf allerlei Ebenen der „Obrigkeit“ veranlassten Beschränkungen betreffs der Gottesdienste (Religions- und Versammlungsfreiheit) hat die berechtigte Sorge ausgelöst, ob durch die unterschiedlichen Beurteilungen der Situation innerhalb der Gemeinden nicht eine Gefährdung der inner- und intergemeindlichen Einheit der Christen darstellt. Dies ist wohl leider zu bejahen. Auch hier sollte man sich die alte Gerichtsfrage stellen: Cui bonoWem nützt es?

Folgende zwei Stellungnahmen aus Deutschland sind lesenswert, weil sie die unterschiedlichen Sichtweisen und Einstellungen im Freikirchenbereich deutlich zu erkennen geben. Die besseren Argumente hat wohl das Papier der ERB Frankfurt, das lehrhafte Fundament dazu liefert die ebenfalls angegebene Predigt von T. Riemenschneider:

  • Jesus im Mittelpunkt behalten – trotz Corona (backup PDF) von Michael Kotsch u.a. vom 04.01.2021, der auch in der Zeitschrift der KfG veröffentlicht wurde.
  • Jesus im Mittelpunkt behalten – trotz Corona. Biblische Widerlegung des Thesenpapiers „Jesus im Mittelpunkt behalten – trotz Corona“ (PDF) der ERB Frankfurt vom 09.03.2021.
  • Unterordnung und Widerstand (Römer 13, 1–7) (Video auf YouTube) – Eine sehr empfehlenswerte Predigt von Tobias Riemenschneider zu einem der am häufigsten missbrauchten Texte zum Thema „Christ und Staat“

Nach Erscheinen dieses BLOGS hat sich ein sehr guter, anonymer Diskussionsbeitrag in der Zeitschrift „fest und treu“ (No. 173, 01/2021) mit dem beängstigend geschichtsblinden vorlaufenden Gehorsam in allerlei Gemeindekreisen gegenüber „obrigkeitlichen“ Anordnungen unserer Zeit beschäftigt.

Die verfassungsmäßige Fehlbehandlung durch Angehörige des Bundestags wird in folgendem Beitrag von Professor Lepsius deutlich:

  • Das verfassungsrechtliche Argument hat es schwer von Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M. (Chicago), Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der WWU Münster, als Gastbeitrag für die Legal Tribune Online (LTO) vom 05.02.2021.

Die Diskussion von »Kirche und Staat in Deutschland« ist u. a. seit vielen Jahren Gegenstand der sog. Essener Gespräche (s. insbes. Essener Gespräche 39 (2005)). Es muss daran erinnert werden, dass die Situation in Deutschland bezüglich des Kirchenrechts eine besondere ist, und dass die Vorgaben der Weimarer Verfassung (WRV) bezüglich der gleichzeitigen Trennung und Kooperation von Kirche und Staat in einem säkularen freiheitlichen Staat ohne Staatskirche(n) explizit in das Grundgesetz übernommen wurden (Art. 140 GG: »Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.«). Das GG schließt mit der Neutralität des Staates einerseits eine Staatskirche für die BRD aus, andererseits realisiert es keinen laizistischen Staat (wie z. B. Frankreich). Religion darf auch im öffentlichen Raum sichtbar sein (und die Prägung der Rechtskultur der BRD durch das Christentum ist immer noch wahrnehmbar), aber der deutsche Staat legitimiert sich und sein Recht nicht mehr unter Bezugnahme auf die christliche (oder eine andere) Religion. Das aus der Wahrheit der Heiligen Schrift entnommene Mandat des Staates („Obrigkeit“) seitens Gottes wird im Prinzip vom Staat geleugnet, die »Verantwortung vor Gott« (Präambel des GG) ist damit eine leere Formel.

Gottesanmaßung #1. Insofern der Staat sich für das „irdische Heil“ seiner Bürger zuständig erklärt (die Kirchen wirken arbeitsteilig für das „himmlische Heil“, dürfen sich aber auch in Diakonie/Caritas und Ausbildung engagieren), und den Wohlfahrtsstaat als säkularisierte Heilsveranstaltung anstrebt, haben wir es mit einer Form der Zivilreligion zu tun. Böckenförde schreibt dazu: »Der Staat, auf die inneren Bindungskräfte nicht mehr vertrauend oder ihrer beraubt, wird dann auf den Weg gedrängt, die Verwirklichung der sozialen Utopie zu seinem Programm zu erheben. … Man darf bezweifeln, ob das prinzipielle Problem, dem er auf diese Weise entgehen will, dadurch gelöst wird.« (Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Demokratische Willensbildung und Repräsentation, in: Isensee, Josef/ Kirchhof, Paul (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts. Band III: Demokratie und Bundesorgane, 3. Aufl. (Heidelberg, 2005), S. 31-53 (§ 34)). Erwartet der Christ Wohlstand und Gesundheit vom Staat, hat er seinen Gott vergessen.

Gottesanmaßung #2. Dem Bürger des Wohlfahrtsstaates wird zunehmend (und entgegen dem Sinn und der Aussage des GG, s. o.) vermittelt, dass der Staat ihm Freiheiten und Menschenrechte gebe und daher das Recht habe, diese auch wieder zu nehmen. Der biblische Grundgedanke der Menschenrechte ist jedoch, dass diese dem Menschen bereits vor Einrichtung jeglicher Staatsform in den göttlichen Mandaten mitgegeben wurden, es also legitime Aufgabe des nachgeordneten Staates nur sein kann, diese als höheres Recht anzuerkennen und im Rahmen des göttlichen Mandats zu schützen und zu bewahren (Römer 13,3–4).

Gottesanmaßung #3. Da die Herrschaft Christi sich nach der Heiligen Schrift nicht auf seine (christliche) Kirche beschränkt, sondern alles umfasst und über allem steht, ist das Verständnis eines (von Gott) emanzipierten Staates zwingend stets auch ein Gegenentwurf zum biblischen Gottesverständnis und entsprechend verankerten Christentum, d. h. Götzendienst. Die Prioritätsfrage lautet für den Christen nicht: „Christ oder Staat?“, sondern schon immer: „Christus oder Cäsar?“. Siehe einführend dazu:

Speziell zu staatlichen Übergriffen mit Begründungsfiguren, die sich der COVID-19-Pandemie bedienen, hat Dr. Wolfgang Nestvogel, Pastor der Bekennenden Evangelischen Gemeinde Hannover (BEG), auf seiner persönlichen Website eine Materialsammlung zu Corona bereitgestellt. Sie umfasst medizinische, juristische, wissenschaftliche und andere Stellungnahmen. Die Gemeinde BEG wehrt(e) sich auch juristisch gegen übergriffige Grundrechtsbeschneidungen durch die „Obrigkeit“, und versucht so, die im GG verankerte Gewaltenteilung in der BRD fruchtbar zum Wohl der Bürger und Christen einzusetzen.

Parallelen in den USA und Canada. Ein aktueller Beispielsfall staatlicher Oppression gegen einen Pastor in Kanada und seine Gemeinde wird hier angesprochen. Eine Vielzahl von Fällen ist auch in den USA, vor allem in von Angehörigen der Democratic Party regierten Staaten –wie Kalifornien und New York–, bekannt geworden. Zu beachten ist hier, dass in Kanada die Canadian Charta of Rights and Freedoms gilt, in den USA die Constitution und The Bill of Rights mit ihren Amendments. Etliche Autoren in DACH realisieren diese unterschiedliche Rechtslage nicht, sondern scheren alles undifferenziert über einen Kamm. Man sollte nicht vergessen, dass die „Pilgerväter“ einst Europa verlassen haben, weil sie mit Gefängnisstrafen und Exekutionstod durch die „Obrigkeit“ (!) bedacht wurden, wenn sie sich frei versammeln und dabei die Bibel lesen oder predigen wollten. Schon damals gab es eine „Anti-Kirche“, die die Verfolgung Andersdenkender und Andersgläubiger massiv und vor keinen Maßnahmen sich scheuend vorantrieb (z. B. Inquisition).

Ein Nachtrag zu Roger Liebi

Der Schweizer Theologe Dr. Roger Liebi, dessen Ausführungen zum gemeinsamen Singen in der christlichen Gemeinde oben untersucht wurden, lieferte in seinem „News-Letter“ vom 10. Juli 2021 folgenden persönlichen Hintergrund bzgl. Covid19:

»Anfangs Dezember wurde ich jedoch von Covid19 sehr stark betroffen. Der HERR nahm mich damit einige Wochen aus allem Betrieb heraus. Nach längerer Krankheitszeit, verbunden mit einer sehr schweren Lungenentzündung inkl. Erstickungshusten, einem massiven Angriff der Corona-Viren auf die Leber (Hepatitis) und Schwindel, durfte ich weitestgehend wieder genesen. Es hat aber mehr als 6 Monate gebraucht, um zumindest fast wieder zur selben Kraft zu kommen wie davor.«

Seine oben zitierten Ausführungen mögen daher auch vom persönlichen Erleben der Krankheit beeinflusst worden sein. (Seine Frau »hatte sich nach einer Woche Krankheit (wie eine schwere Grippe) relativ schnell von Covid19 erholt«.) Mit seinem internationalen Reisedienst gehört Roger Liebi leider zu der Gruppe von Menschen, die es erst möglich gemacht haben, dass Seuchen und „Pandemien“ sich so rasend schnell auf dem Erdkreis verbreiten können. Auch sein aktueller Kalender ist mit internationalen Reisen und Einladungen Anderer zu solchen Reisen bestückt, auch in Länder hoher Inzidenzwerte trotz hoher Impfquote.

Bis der Morgenstern aufgeht in euren Herzen

Der Morgenstern in der Heiligen Schrift

Die Heilige Schrift verwendet das Metapher des „Morgensterns” in ihren prophetischen Texten, um auf die große und sichere Hoffnung zu deuten, dass es nach Zeiten größter Dunkelheit wieder Licht werden wird. Diese Hoffnung ist natürlich nicht auf die physikalisch-astronomische Ebene beschränkt und bezogen, sondern auf die geistliche, ewige Wirklichkeit der »Macht und Ankunft unseres Herrn Jesus Christus« (2. Petrus 1,16a).

Schon das wohl älteste Buch der Heiligen Schrift, Hiob, erwähnt namentlich einige Sternbilder. Wie andere Völker des Altertums waren auch die Hebräer Gelehrte der Wunder des Sternenhimmels und seiner Phänomene, denn der Schöpfungsbericht ordnet Sonne, Mond und Sternen wichtige Funktionen der Zeitbestimmung zu (Genesis 1,14–18). So lesen wir im Alten Testament u. a. vom Großen Bären (lat. Ursa Maior; auch: Großer Wagen), vom Orion und den »Kammern des Südens« (s. a. Hiob 9,9; Amos 5,8) sowie vom Siebengestirn (Amos 5,8), den Plejaden (Siebengestirn), dem Arktur (lat. Arcturus; griech. arktúros), der »flüchtigen Schlange« (Drache, lat. Draco) und summarisch vom »Heer des Himmels« (Jesaja 40,26; Jeremia 33,22) und speziell entlang der Ekliptik den »Bildern des Tierkreises« (Hiob 38,32; hebr. mazzaroth, „die zwölf Zeichen”; der „Tierkreis”, lat. zodiacus, griech. zodiakós). Luther (1912) verwendet in Hiob 38,32 auch den Namen des »Morgensterns«.

Kannst du das Gebinde des Siebengestirns knüpfen oder die Fesseln des Orion lösen? Kannst du die Bilder des Tierkreises hervortreten lassen zu ihrer Zeit und den Großen Bären leiten samt seinen Kindern? Kennst du die Gesetze des Himmels, oder bestimmst du seine Herrschaft über die Erde?

Hiob 38,31-33 (ELBCSV 2003)

Astronomisch bezeichnen wir als „Morgenstern” jenen leuchtenden Himmelskörper, der dem Sonnenaufgang und Tagesbeginn vorauseilt und diesen begleitet. Astronomisch handelt es sich meist um die Planeten Venus (6–7 Monate alle 19 Monate), Jupiter und Merkur (2 Monate pro Jahr), wobei die Venus auch während 6–7 Monaten des 19Monatezyklus‘ den Abendstern bildet. Im Metapher bezeichnet der „Morgenstern” die Offenbarung des Gottessohnes Jesus Christus gegenüber Seinem Volk, dem Er Rettung und geistliches Licht und Trost nach der Kälte und Finsternis der Nacht bringt.

In diesem Sinn redete um 1400 v. Chr. der mesopotamische Seher Bileam (hebr. Fremder), der Sohn Beors, in einem prophetischen Ausspruch vom kommenden Messias, dem König (»Zepter«) und Retter des Volkes Gottes, der alle Israel feindlich gesinnten Nationen besiegen wird:

Ich sehe ihn, aber nicht jetzt, ich schaue ihn, aber nicht nahe; ein Stern tritt hervor aus Jakob, und ein Zepter erhebt sich aus Israel …

4. Mose/Numeri 24,17 (ELBCSV 2003)

Im Buch des Propheten Jesaja ( um 700 v. Chr.) wird von einer gewaltigen bösen Figur berichtet, die vom Himmel fällt, die »zur Erde gefällt« wird, ja »in den Scheol [Totenreich] hinabgestürzt« wird, in die »tiefste Grube« (Jesaja 14,12–15):

Wie bist du vom Himmel gefallen, du Glanzstern, Sohn der Morgenröte; zur Erde gefällt, Überwältiger der Nationen!

Jesaja 14,12 (ELBCSV 2003)

Das Wort, das hier mit „Glanzstern” wiedergegeben wird, ist das hebr. helel, das „Leuchtender“ oder „Glänzender” (lat. Luzifer) bedeutet. Luther (1912) übersetzt hier »schöner Morgenstern«, daher sei es hier mit aufgeführt. Es handelt sich dabei um einen Bericht über Luzifer, den Satan, den Teufel. Er ist seit seiner maßlos stolzen Selbstüberhebung der Widersacher und die geschöpfliche Gegenfigur des menschengewordenen Gottessohnes und Messias Jesus Christus, der wahre Anti-Christ und Nachäffer des Sohnes Gottes.

Der Apostel Petrus schreibt hingegen im 1. Jhdt. n. Chr. in Verbindung mit dem prophetischen Wort des Alten Testaments in seinem Zweiten Brief vom wahren „Morgenstern”:

Und so besitzen wir das prophetische Wort umso fester, auf das zu achten ihr wohltut, als auf eine Lampe, die an einem dunklen Ort leuchtet, bis der Tag anbricht und der Morgenstern aufgeht in euren Herzen.

2. Petrus 1,19 (ELBCSV 2003)

Damit bezieht sich Petrus auf das (Zweite) Kommen Jesu am »Tag des Herrn«, jenem Tag des endgültigen Gerichts, von dem schon das Alte Testament so oft vorausschauend geredet hatte (siehe u. a.: Jesaja 13,6.9; Hesekiel 13,5; Joel 1,15; Amos 5,18.20). Für die an Jesus Christus Glaubenden jener Tage wird dies der endgültige Tag der Rettung von ihren Feinden sein. Aber Petrus deutet dies nicht nur als objektives Ereignis der Geschichte, sondern auch als vorgezogenes, persönliches Ereignis für jeden Menschen, der aufgrund des festen Zeugnisses der Heiligen Schrift an Jesus Christus als seinen Herrn und Retter glaubt.

Auch der Apostel Johannes schreibt am Ende des 1. Jhdt. n. Chr. zweimal vom Morgenstern, das erste Mal im Sendschreiben des Sohnes Gottes an die Gemeinde in Thyatira:

Und wer überwindet und meine Werke bewahrt bis ans Ende, dem werde ich Gewalt über die Nationen geben; und er wird sie weiden mit eiserner Rute, wie Töpfergefäße zerschmettert werden, wie auch ich von meinem Vater empfangen habe; und ich werde ihm den Morgenstern geben.

Offenbarung 2,26-28 (ELBCSV 2003)

Am Ende desselben prophetischen Buches berichtet der Apostel Johannes eine weitere Selbstoffenbarung des Sohnes Gottes (Selbstoffenbarungsformel: »ICH BIN«):

Ich bin die Wurzel und das Geschlecht Davids, der Glänzende, der Morgenstern.

Offenbarung 22,16, wörtlich. nach Anm. (ELBCSV 2003)

Der »Morgenstern« ist also eine Bezeichnung Jesu Christi, des menschgewordenen Gottessohnes.

Der Morgenstern im Spiegel des christlichen Lieds

Die an Jesus Christus Glaubenden haben sich an diesen Hoffnungsworten der Heiligen Schrift oft erfreut und angesichts widriger Umstände an ihnen festgehalten. Dies lässt sich gut in den Liedern der Kirchen der Reformation nachvollziehen. Hier eine Auswahl von vier alten und neuen Liedern aus dem deutschsprachigen Schatz; sie werden im Kirchenjahr vor allem in der Zeit des Advents bis Epiphanias gesungen.

Herr Christ der eynig Gotts son (1524)

Herr Christ der eynig Gotts son / vaters yn ewigkeyt
Aus seym hertzen entsprossen / gleich wie geschryben steht.
Er ist der morgensterne /sein glenze streckt er ferne
fur andern sternen klar.

Fur uns ein mensch geboren / ym letzten teil der zeyt
Der mutter unverloren / yhr yungfrewlich keuscheyt.
Den tod fur uns zu brochen / den hymel auffgeschlossen
das leben wider bracht.

Lass uns yn deiner liebe / und kentnis neben zu
Das wir am glawben bleiben / und dienen ym geyst so.
Das wir hie mugen schmecken / deyn sussigkeyt ym herzen
und dursten stet nach dir.

Du Schepffer aller dinge / du vetterliche krafft.
Regirst von end zu ende / krefftig aus eigen macht.
Das herz uns zu dir wende / und ker ab unser synne
das sie nicht yrrn von dir.

Ertödt uns durch deyn gute / erweck uns durch deyn gnadt.
Den alten menschen krencke / das der new leben mag.
Wol hie auff dyser erden / den synn und all begerden
und dancken han zu dir.

Elisabeth von Meseritz (ca. 1500–1535) 1524

Dieses Lied entstand in der Anfangszeit der Reformation. Elisabeth von Meseritz, eine Frau aus märkisch-pommerschem Adelsgeschlecht (geb. um 1500 in Hinterpommern, gest. 2. Mai 1535 in Wittenberg), schrieb es 1524 in Wittenberg. Sie war als junge Frau in den Konvent der Prämonstratenserinnen im Kloster Marienbusch bei Treptow an der Rega eingetreten und hatte dort u. a. Unterricht in Latein und Bibelstudium erhalten. So mag sie auch die alte lateinische Weihnachtshymne Corde Natur ex parentis des Nordspaniens Aurelius Clemens Prudentius (348–ca. 413) gekannt haben, die ihr wohl Anregung lieferte (vgl. »Aus seym hertzen entsprossen«). 1521 folgte sie dem pommerschen Reformator Johannes Bugenhagen nach Wittenberg und heiratete dort Caspar Cruciger, einen Schüler Luthers und Melanchtons. Martin Luther, der Elisabeth in seinen Tischreden »als eine kluge Frau« bezeichnete, vollführte selbst die Trauung. Sie bekamen zwei Kinder: Caspar und Elisabeth. Ihr Ehemann Caspar wurde 1528 Theologieprofessor in Wittenberg und auch Prediger an der Schlosskirche in Wittenberg. Elisabeth Cruciger starb 1535 in Wittenberg.

In ihrem Gedicht und Lied „Herr Christ der einig Gotts son” bringt sie reformatorische Grundüberzeugungen zum Ausdruck. In der ersten Strophe beschreibt sie dem solus Christus Ausdruck gebend die Einzigartigkeit des Sohnes Gottes, der dem Herzen Gottes entsprungen ist und in der Zeit und seiner Menschwerdung als strahlender Morgenstern heller strahlt, als alle anderen Sterne: allein durch Christus wird dem Menschen die Gnade Gottes zuteil. Der Text spiegelt die Glaubenserfahrung der jungen Autorin in mittelalterlich-inniger Herzensfrömmigkeit sowie strahlender Glaubensgewissheit im wiederentdeckten Evangelium der Reformation wider. Martin Luther nimmt ihr Lied in das Erfurter Enchiridion von 1524 mit auf unter der Überschrift »Eyn Lobsanck von Christo«, damals noch anonym. Im Erfurter Gesangsbuch von 1531 wird die Dichterin dann mit »Elisabet. M.« angegeben. Seitdem gehört dieses Lied in der Abteilung »Epiphanias« zum Schatz der EKD (Nr. 67), wenngleich mit bemerkenswerter Textfälschung in Strophe 2.

Auch Philipp Nicolai (1556–1608) hat dieses Lied mehrfach als Gebet zitiert und für sein unten stehendes Lied Wie schön leuchtet der Morgenstern verwendet. Bemerkenswert ist die Wiederverwendung des Titels »Morgenstern« für Christus.
Johann Sebastian Bach verwendete das Gedicht von Elisabeth Cruciger für seine Kirchenkantate Herr Christ, der einge Gottessohn (BWV 96), die er am 8. Oktober 1724 in Leipzig uraufführte (18. Sonntag nach Trinitatis). Die Lesung an jenem Tag war 1.Korinther 1,4–8 und Matthäus 22,34–48. Bach stellt dabei mit einem ungewöhnlichen flauto piccolo (Sopraninoblockflöte) das Licht des Morgensterns dar. Viele Komponisten vor und nach Bach haben die Choralmelodie aufgegriffen, u. a. Hassler, Scheib, Buxtehude, Johann Michael Bach, Pachelbel, Telemann, Walther.

Wie schön leuchtet der Morgenstern (1599)

Wie schön leuchtet der Morgenstern, / voll Gnad und Wahrheit von dem Herrn,
die süße Wurzel Jesse.
Du Sohn Davids aus Jakobs Stamm, / mein König und mein Bräutigam,
hast mir mein Herz besessen.
Lieblich, | freundlich, / schön und herrlich, / groß und ehrlich, / reich an Gaben,
hoch und sehr prächtig erhaben.

Ei meine Perl, du werte Kron, / wahr‘ Gottes und Marien Sohn,
ein hochgeborner König!
Mein Herz heißt dich ein Himmelsblum‘, / dein süßes Evangelium,
ist lauter Milch und Honig.
Ei mein / Blümlein, / Hosianna! / Himmlisch Manna, / das wir essen,
deiner kann ich nicht vergessen.

Geuß sehr tief in das Herz hinein, / du leuchtend Kleinod, edler Stein,
mir deiner Liebe Flamme,
dass ich, o Herr, ein Gliedmaß bleib, / an deinem auserwählten Leib,
ein Zweig an deinem Stamme.
Nach dir / wallt mir / mein Gemüte, / ew’ge Güte, / bis es findet
dich, des Liebe mich entzündet.

Von Gott kommt mir ein Freudenschein, / wenn du mich mit den Augen dein
gar freundlich tust anblicken.
O Herr Jesu, mein trautes Gut, / dein Wort, dein Geist, dein Leib und Blut
mich innerlich erquicken.
Nimm mich / freundlich / in dein Arme, / Herr erbarme / dich in Gnaden;
auf dein Wort komm ich geladen.

Herr Gott Vater, mein starker Held, / du hast mich ewig vor der Welt
in deinem Sohn geliebet.
Dein Sohn hat mich ihm selbst vertraut, / er ist mein Schatz, ich seine Braut;
drum mich auch nichts betrübet.
Eia, / eia, / himmlisch Leben / wird er geben / mir dort oben;
ewig soll mein Herz ihn loben.

Zwingt die Saiten in Cythara / und lasst die süße Musika
ganz freudenreich erschallen,
dass ich möge mit Jesulein, / dem wunderschönen Bräutigam mein,
in steter Liebe wallen.
Singet, / springet, / jubilieret, / triumphieret, / dankt dem Herren;
groß ist der König der Ehren.

Wie bin ich doch so herzlich froh, / dass mein Schatz ist das A und O,
der Anfang und das Ende.
Er wird mich doch zu seinem Preis / aufnehmen in das Paradeis:
des klopf ich in die Hände.
Amen, / Amen, / komm, du schöne / Freudenkrone, / bleib nicht lange;
deiner wart ich mit Verlangen.

Philipp Nicolai (1556–1608) 1599, nach Psalm 45

Der lutherische Pastor Philipp Nicolai schrieb diese Hymne nach einer tragischen Pestepidemie, die 1597 sein Dorf traf. Er veröffentlichte sie 1599 zuerst in seinem Buch »Frewdenspiegel deß ewigen Lebens« in Frankfurt. In der Einleitung schreibt er: »Ein Geistlich Brautlied der Gläubigen Seelen / von Jesu Christo irem himlischen Bräutgam: Gestellt ober den 45. Psalm deß Propheten Dauids«. Die sieben Strophen der Hymne bilden das Akrostichon Wilhelm Ernst Graf Und Herr Zu Waldeck, einem früheren Studenten Nicolais, welcher 1598 verstorben war.

Johann Sebastian Bach verwendete Texte dieses Gedichtes für seine Choralkantate Wie schön leuchtet der Morgenstern (BWV 1) im 1. (Coro) und 6. (Choral) Satz. Diese Choralkantate wurde am 25. März 1725 in Leipzig uraufgeführt. Die Lesung an jenem Tag der Verkündigung des Herrn ( lat. Annuntiatio Domini, auch Mariä Verkündigung) war Jesaja 7,10–16 und Lukas 1,26–38. –

Textquelle des Liedtextes: Wochenlied zum Tag der Erscheinung des Herrn (Epiphanias); Liederbuch der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, 13. Aufl. 1959.

Du Morgenstern, du Licht vom Licht (um 1800)

Du Morgenstern, du Licht vom Licht,
das durch die Finsternisse bricht,
du gingst vor aller Zeiten Lauf
in unerschaffner Klarheit auf.

Du Lebensquell, wir danken dir,
auf dich, Lebend’ger, hoffen wir;
denn du durchdrangst des Todes Nacht,
hast Sieg und Leben uns gebracht.

Du ew’ge Wahrheit, Gottes Bild,
der du den Vater uns enthüllt,
du kamst herab ins Erdental
mit deiner Gotterkenntnis Strahl.

Bleib bei uns, Herr, verlass uns nicht,
führ uns durch Finsternis zum Licht,
bleib auch am Abend dieser Welt
als Hilf und Hort uns zugesellt.

Johann Gottfried Herder (1744–1803)

Es wird ein Stern aufgehen (1996)

Die Dunkelheit verschlingt die Welt.
Die Finsternis und große Kält,
sie decken alles Leben zu.
O Gott im Himmel, hilf uns du!

(Ref.:) Es wird ein Stern aufgehen,
Immanuel mit Nam.
Ein Wunder wird geschehen,
Gott zündt ein Licht uns an.

Die Menschen sehnen sich nach Licht.
Und Gott, der Herr, verlässt sie nicht.
Viel tausend Jahr sie warten schon.
Propheten künden Hoffnung an: (Refrain)

Und Bileam war ein Prophet,
der Gottes Willen wohl versteht.
Er sieht den Stern aus Jakobs Haus,
von dem geht Heil und Segen aus. (Refrain)

Jesaia spricht vom hellen Licht,
das alle Finsternis durchbricht.
Es wird geboren uns ein Kind,
das allen große Freude bringt. (Refrain)

Dieses Adventlied wurde 1996 von Eva Bruckner und Ernst Schusser für ein gleichnamiges Adventspiel erstellt. Der Text bezieht sich auf die Propheten des Alten Testaments (vgl. Jesaja 9,1-6; Jesaja 7,14; Jeremia 23 und „Bileam“ 4. Mose 24,17 ff). Quelle: Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern.

A Liacht is aufkemma

A Liacht is aufkemma, aufkemm‘ bei da Nacht
Und des hat den Bösn, den Finstern
Angst g’macht
Sie wollten’s auslöschn
Dastickn, zertretn
Sie wollten’s ausblasen
Die Finsternis retten
Vor dem winzign Liacht
da haben sie si g’fiacht.

A Hoffnung is‘ g’wesn des Liacht bei da Nacht
Und des hätt‘ den Bösn die G’walt kost‘,
die Macht
Sie wollten’s verbiatn
Verhassn, verneidn
Sie wollten’s verjagn
Und jedn verleidn
Vor der Hoffnung, dem Liacht,
da habn sie si g’fiacht.

A Frau tragt die Hoffnung als Kind
in ihrm Schoß
Soviel habn’s dafragt
und die Rachsucht war groß
Sie wollten’s ausmachn
Auffindn, hoamsuachn
Sie wollten’s verklagn
Verstoßn, verfluachn
Vor dem Kind und sein Liacht
da habn sie si g’fiacht.

Tobias Reiser d. J. (1946–1999)

Tobias Reiser, A Liacht Is Aufkemma; aus: A Liacht is aufkemma – Szenisches Oratorium, 5. Szene: Der Weg nach Bethlehem (Salzburger Adventsingen, 1986)