Verbindliche Gemeindemitgliedschaft

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Lesedauer: 10 Minuten.

Der folgende Text ist ein Beitrag zur Frage, ob eine örtliche christliche Gemeinde das biblische Konzept einer verbindlichen Gemeindemitgliedschaft umsetzen sollte. Manche Gemeinden haben als Ausdruck davon und als Ordnungsmittel Mitgliederlisten, andere haben unverbindliche (und oft ungepflegte) Kontakt- oder Freundeslisten, wieder andere lehnen solche Listen völlig ab. Welche Aussagen und Argumente der Heiligen Schrift sind hier zu beachten? – Der untenstehende Text wurde dem Werk »Biblische Lehre« von John MacArthur und Richard Mayhue entnommen (Rezension hier), Kapitel IX »Die Gemeinde«, Abschnitt »7 Gemeindemitgliedschaft« (S. 1048ff). Nach dem Langzitat folgt eine Zusammenfassung der Argumente.

»In einer Zeit, in der Verbindlichkeit ein seltenes Gut ist, sollte es nicht überraschen, dass so viele Gläubige die Gemeindemitgliedschaft zu einer unwichtigen Sache machen. Es ist traurig, aber nicht ungewöhnlich für Christen, dass sie von einer Gemeinde zur nächsten ziehen, und sich dabei nie der Aufsicht von Ältesten unterstellen und sich nie einer Gruppe von Mitgläubigen gegenüber verpflichten.

Aber die Vernachlässigung – oder gar Weigerung –, sich einer Gemeinde als formales Mitglied anzuschließen, zeugt von einem mangelhaften Verständnis der Verantwortung des Gläubigen gegenüber dem Leib Christi. Und es schneidet den Betreffenden ab von den vielen Segnungen und Möglichkeiten, die sich aus dieser Selbstverpflichtung ergeben. Es ist für jeden Christen entscheidend wichtig, dass er versteht, was Gemeindemitgliedschaft ist und warum sie soviel bedeutet.

Die Definition

Wenn jemand errettet wird, wird er ein Glied am Leib Christi (1Kor 12,13). Weil er auf diese Weise mit Christus und den anderen Gliedern des Leibes verbunden ist, ist er qualifiziert, ein Glied des örtlichen Ausdrucks dieses Leibes zu werden.

Mitglied einer Gemeinde zu werden bedeutet, sich formell gegenüber einer klar bestimmbaren örtlichen Körperschaft von Gläubigen zu verpflichten, die sich zu besonderen, von Gott verordneten Zwecken zusammengeschlossen haben. Zu diesen Zwecken gehören das Empfangen von Unterweisung aus Gottes Wort (1Tim 4,13; 2Tim 4,2), gegenseitiger Dienst und Auferbauung durch die richtige Verwendung der Geistesgaben (Röm 12,3–8; 1Kor 12,4–31; 1Pet 4,10–11), die Teilnahme an den Verordnungen von Abendmahl und Taufe (Lk 22,19; Apg 2,38–42) und die Verkündigung des Evangeliums gegenüber den Verlorenen (Mt 28,18–20). Wenn man Mitglied einer Gemeinde wird, unterstellt man sich außerdem der Fürsorge und Autorität der biblisch qualifizierten Ältesten, die Gott in diese Gemeinde gestellt hat.

Die biblische Grundlage

Wenn die Schrift auch kein ausdrückliches Gebot enthält, sich formell einer örtlichen Gemeinde anzuschließen, ist die biblische Grundlage für Gemeindemitgliedschaft im ganzen Neuen Testament zu finden. Diese biblische Basis kann am deutlichsten gesehen werden an (1) dem Beispiel der Urgemeinde, (2) der Existenz von Gemeindeleitung, (3) der Ausübung von Gemeindezucht und (4) der Ermahnung zu gegenseitiger Erbauung.

Das Beispiel der Urgemeinde

In der frühen Gemeinde war »zum Glauben kommen« gleichbedeutend mit »zur Gemeinde kommen«. Der Gedanke, die Errettung zu erfahren, ohne zu einer örtlichen Gemeinde zu gehören, ist dem Neuen Testament fremd. Wenn Menschen Buße taten und an Christus gläubig wurden, wurden sie getauft und zur Gemeinde hinzugetan (Apg 2,41.47; 5,14; 16,5). Dies bedeutete mehr als nur das Ausleben privater Hingabe an Christus, sondern den Zusammenschluss mit anderen Gläubigen in einer örtlichen Versammlung, wo man in der Lehre der Apostel, in der Gemeinschaft, im Brechen des Brotes und in den Gebeten verharrte (Apg 2,42).

Die Briefe des Neuen Testaments wurden an Gemeinden geschrieben. Im Fall der wenigen, die an Einzelpersonen adressiert waren – 1. und 2. Timotheus, Titus und Philemon – waren die Empfänger Leiter in Gemeinden. Wie die neutestamentlichen Briefe selbst veranschaulichen, ging der Herr davon aus, dass die Gläubigen einer örtlichen Versammlung verpflichtet waren. Das Neue Testament enthält auch den Hinweis, dass es, ebenso wie eine Liste von Witwen existierte, die für finanzielle Unterstützung infrage kamen (1Tim 5,9), möglicherweise auch eine Liste von Mitgliedern gab, die stetig länger wurde, je mehr Menschen errettet wurden (vgl. Apg 2,41.47; 5,14; 16,5). Es war sogar so: Wenn ein Gläubiger in eine andere Stadt zog, dann schrieb seine Gemeinde oft einen Empfehlungsbrief an seine neue Gemeinde (Apg 18,27; Röm 16,1; Kol 4,10; vgl. 2Kor 3,1–2). Solche Briefe hätte man nicht schreiben können, wenn diese Gläubigen ihren geistlichen Leitern nicht bekannt und rechenschaftspflichtig gewesen wären.

In der Apostelgeschichte passen viele Begriffe nur, wenn wir davon ausgehen, dass formale Gemeindemitgliedschaft damals der normale Zustand war. Ausdrücke wie »die ganze Versammlung« (Apg 6,5; MENG1939), »die Gemeinde in Jerusalem« (Apg 8,1), »die Jünger« (Apg 9,26), »in jeder Gemeinde« (Apg 14,23), »die ganze Gemeinde« (Apg 15,22) und »die Ältesten der Gemeinde« (Apg 20,17) setzen alle eine erkennbare Gemeindemitgliedschaft mit klar definierten Grenzen voraus (siehe auch 1Kor 5,4; 14,23; Heb 10,25), weil man nicht sagen kann, ob die »ganze Gemeinde« anwesend ist, wenn man nicht weiß, wer die Mitglieder der Gemeinde sind. Anders gesagt: Wenn man weiß, dass sich die »ganze Gemeinde« versammelt hat, setzt das voraus, dass die Leiterschaft um jeden einzelnen weiß, der zu jener örtlichen Gemeinde gehört, was seinerseits wieder eine klar bestimmte Mitgliedschaft voraussetzt.

Die Existenz von Gemeindeleitung

Das Neue Testament zeigt ein durchgehendes Muster einer Mehrzahl von Ältesten, die jeweils über eine örtliche Körperschaft von Gläubigen die Aufsicht führen. Die diesen Ältesten gegebenen besonderen Aufgaben setzen eine klar definierte Gruppe von ihrer Fürsorge anvertrauten Gemeindemitgliedern voraus. 

Diese gottesfürchtigen Männer sind unter anderem dafür verantwortlich, Gottes Volk zu weiden (Apg 20,28; 1Pet 5,2), sorgfältig unter ihnen zu arbeiten (1Thes 5,12), ihnen gut vorzustehen (1Thes 5,12; 1Tim 5,17) und über ihre Seelen zu wachen (Heb 13,17). Die Schrift lehrt, dass die Ältesten für die ihnen anvertrauten Personen Gott Rechenschaft geben werden (Heb 13,17; 1Pet 5,3–4).

Diese verantwortungsvollen Aufgaben setzen voraus, dass es eine klar erkennbare, gegenseitig als solche verstandene Mitgliedschaft in der örtlichen Gemeinde gibt. Die Ältesten können ihre Leute nur weiden, Aufsicht über sie führen und Gott im Blick auf ihr geistliches Wohlergehen Rechenschaft geben, wenn sie wissen, wer zur Herde gehört und wer nicht. Die Ältesten einer Gemeinde sind nicht verantwortlich für das geistliche Wohlergehen solcher Personen, die die Gemeinde nur besuchen oder nur ab und zu an den Versammlungen teilnehmen. Vielmehr sind sie vor allem dafür verantwortlich, als Hirten jenen zu dienen, die sich der Fürsorge und Autorität der Ältesten bewusst unterstellt haben – und zwar mittels der verbindlichen Gemeindemitgliedschaft.

Umgekehrt ist es die Lehre der Schrift, dass sich Gläubige ihren Ältesten fügen sollen. Hebräer 13,17 sagt: »Gehorcht euren Führern und seid fügsam«. Die Frage an jeden Gläubigen ist also: »Wer sind deine Führer?« Wer sich weigert, sich einer örtlichen Gemeinde anzuschließen und sich der Fürsorge und Autorität der Ältesten dort anzuvertrauen, hat überhaupt keine Führer. Für eine solche Person ist Gehorsam nach Hebräer 13,17 unmöglich. Um es einfach zu sagen: Dieser Bibelvers setzt voraus, dass jeder Gläubige weiß, wem er sich fügen soll, und dies wiederum geht von einer klar definierten Gemeindemitgliedschaft aus.

Die Ausübung von Gemeindezucht

Wie schon bemerkt, sagt Matthäus 18,15–17, wie die Gemeinde sich um die Wiederherstellung eines Gläubigen bemühen soll, der in Sünde gefallen ist – ein Prozess mit vier Schritten, der gemeinhin als Gemeindezucht bekannt ist.30 Die Ausübung der Gemeindezucht nach Matthäus 18 und anderen Bibelstellen (1Kor 5,1–13; 1Tim 5,20; Tit 3,10–11) setzt voraus, dass die Ältesten einer Gemeinde wissen, wer ihre Mitglieder sind. Ohne eine irgendwie geartete formale Beziehung zwischen der Gemeinde und ihren Leitern gäbe es keine Grundlage für die geistliche Rechenschaft, die das Neue Testament verlangt. Außerdem müssen Personen, wenn sie unter Zucht gestellt worden sind und unbußfertig bleiben, gerade von der Mitgliedschaft in der Gemeinde ausgeschlossen werden.

Ermahnung zu gegenseitiger Erbauung

Das Neue Testament lehrt, dass die Gemeinde der Leib Christi ist und dass Gott jedes Glied zu einem Leben aufgerufen hat, das sich dem Wachstum des Leibes widmet. Anders gesagt: Die Schrift ermahnt alle Gläubigen, die anderen Glieder zu erbauen, indem sie die »Einander«-Gebote des Neuen Testaments praktizieren (z. B. Heb 10,24–25) und ihre geistlichen Gaben ausüben (Röm 12,6–8; 1Kor 12,4–7; 1Pet 4,10–11). Gegenseitige Erbauung kann nur im Rahmen der Gemeinschaft des Leibes Christi stattfinden. Ermahnung zu diesem Dienst setz voraus, dass Gläubige sich gegenüber anderen Gläubigen in einer konkreten örtlichen Versammlung verpflichtet haben. Gemeindemitgliedschaft ist lediglich die formale Art und Weise, diese Selbstverpflichtung einzugehen.

Die Verpflichtung gegenüber einer örtlichen Gemeinde praktisch zu leben, umfasst viele Arten von Verantwortung: In der örtlichen Gesellschaft einen gottesfürchtigen Wandel führen, seine geistlichen Gaben in unermüdlichem Dienst ausüben, zum Werk des Dienstes finanziell beitragen, Ermahnung in Sanftmut und Liebe aussprechen und annehmen und sich treu an der gemeinschaftlichen Anbetung beteiligen. Es wird viel erwartet, weil viel auf dem Spiel steht, denn nur wenn jeder Gläubige dieser Art der Verpflichtung treu nachkommt, kann die Gemeinde ihrer Berufung als Christi Repräsentantin auf der Erde gerecht werden.«

Soweit das Zitat, es folgt eine Zusammenfassung.

Argumente für die verbindliche Zugehörigkeit zu einer örtlichen Gemeinde (Zusammenfassung durch grace@logikos.club)

  1. Die Zugehörigkeit zum Leib Christi soll örtlich sichtbar werden.
    Wer durch den Glauben an Christus Glied seines Leibes geworden ist (1Kor 12,13), ist nach dem Text auch dafür qualifiziert, sich einem örtlichen Ausdruck dieses Leibes anzuschließen. (Es mag an einem politischen »Ort« (Stadt, Provinz) auch mehrere örtliche Gemeinden geben, wie es in apostolischer Frühzeit der Gemeinde Jesu vielleicht noch nicht nötig war.)
  2. In der Urgemeinde gehörten Glaube und Gemeindezugehörigkeit zusammen.
    Menschen, die zum Glauben kamen, wurden getauft und der Gemeinde hinzugetan (Apg 2,41.47; 5,14; 16,5). Sie lebten ihren Glauben nicht nur privat, sondern gemeinsam in Lehre, Gemeinschaft, Brotbrechen und Gebet (Apg 2,42).
  3. Das Neue Testament setzt erkennbare Gemeinden voraus.
    Bezeichnungen wie»die ganze Gemeinde«, »die Gemeinde in Jerusalem« oder »die Ältesten der Gemeinde« machen nach dem Text nur Sinn, wenn klar war, wer zu einer örtlichen Gemeinde gehörte (Apg 6,5; 8,1; 14,23; 15,22; 20,17). Nur dann lässt sich feststellen, ob tatsächlich die ganze Gemeinde versammelt ist.
  4. Gemeindeleitung als Hirtenaufgabe braucht eine klar erkennbare Herde.
    Älteste sollen Gottes Volk weiden, sorgfältig für die Gemeinde arbeiten und über die Seelen der ihnen Anvertrauten wachen (Apg 20,28; 1Thes 5,12; Heb 13,17; 1Pet 5,2). Dazu müssen sie wissen, wer zu ihrer Herde gehört.
  5. Verbindliche Zugehörigkeit ermöglicht geistliche Fürsorge und Aufsicht.
    Der Text versteht Mitgliedschaft als bewusste Unterstellung unter die Fürsorge und Autorität biblisch qualifizierter Ältester. Zugleich wissen diese Leiter, für wen sie Verantwortung tragen und wem sie vor Gott Rechenschaft geben werden.
  6. Sie macht die Ermahnung an Gläubige konkret.
    Hebräer 13,17 fordert Gläubige auf, ihren Führern zu gehorchen und sich ihnen zu fügen. Eine verbindliche Zugehörigkeit hilft zu klären, wer diese Führer sind und wem gegenüber diese Verantwortung gilt.
  7. Gemeindezucht setzt eine bestimmbare Zugehörigkeit voraus.
    Der in Matthäus 18,15–17 beschriebene Wiederherstellungsprozess und weitere Anweisungen zur Gemeindezucht setzen nach dem Text voraus, dass die Gemeinde weiß, wer zu ihr gehört. Ein Ausschluss aus der Gemeinde ist nur möglich, wenn zuvor eine erkennbare verbindliche Zugehörigkeit bestand.
  8. Sie schafft einen konkreten Rahmen für gegenseitige Erbauung.
    Die neutestamentlichen »Einander«-Gebote und der Gebrauch geistlicher Gaben richten sich auf das Wachstum des Leibes Christi (z. B. Heb 10,24–25; Röm 12,6–8; 1Kor 12,4–7; 1Pet 4,10–11). Eine verbindliche Zugehörigkeit macht diese gegenseitige Verantwortung in einer konkreten Gemeinschaft lebbar.
  9. Sie eröffnet Möglichkeiten zum gemeinsamen Dienst.
    In der Gemeinde können Gläubige aus Gottes Wort Unterweisung empfangen, einander dienen und auferbauen, ihre Gaben einsetzen, an Taufe und Abendmahl teilnehmen und das Evangelium verkündigen (1Tim 4,13; 2Tim 4,2; Röm 12,3–8; Lk 22,19; Mt 28,18–20).
  10. Sie hilft, den Glauben dauerhaft und rechenschaftspflichtig zu leben.
    Der Text beschreibt Mitgliedschaft als eine Selbstverpflichtung gegenüber einer klar bestimmbaren Gruppe von Gläubigen. Sie wirkt dem dauernden Wechsel von Gemeinde zu Gemeinde entgegen, ohne sich einer geistlichen Leitung oder verbindlichen Gemeinschaft anzuvertrauen.
  11. Sie macht praktische Verantwortung verbindlich.
    Zur Zugehörigkeit gehören nach dem Text ein gottesfürchtiger Lebenswandel, treuer Dienst, finanzielle Beteiligung am Werk, liebevolle Ermahnung und die beständige Teilnahme an der gemeinsamen Anbetung.
  12. Fazit: Kein explizites Gebot, sondern eine Selbstverständlichkeit.
    Die Schrift enthält kein ausdrückliches Gebot zur formalen Gemeindemitgliedschaft. Diese ist vielmehr aus einer Vielzahl von Aussagen und Geboten des Neuen Testaments zu begründen. Eine örtliche Gemeinde kann nicht entsprechend dem NT gehorsam funktionieren, wenn sie keine Verbindlichkeit und definierte Mitgliedschaft pflegt. Ob sie darüber schriftliche Listen führt (was zu empfehlen ist) oder nicht, ist nachrangig eine Frage der Ordnung, Transparenz und Organisation. Es geht vielmehr um die Sache selbst: Erst eine verbindliche und bekannte Gemeindezugehörigkeit macht die Verantwortung füreinander, die Leitung durch Älteste, geistliche Rechenschaft und den gemeinsamen Dienst konkret und erkennbar.