Beim Lesen der Schriften und Predigten der Reformatoren oder auch in deren Tradition stehender reformatorischer Autoren kommen immer wieder die Begriffe »Der Jüngste Tag« und »Das Jüngste Gericht« vor. Diese Begriffe sind theologische Eigenbegriffe geworden, die sich vom heutigen Sprachgebrauch des Deutschen schwerlich erschließen lassen, sogar eher missdeutig sind. Sie scheinen nahezulegen, dass das gesamte Gericht am Ende der Menschheitsgeschichte an einem bestimmten Tag stattfinden werde.
Wir fragen uns: (1) sprachgeschichtlich: Woher kommen diese Begriffe, (2) semantisch: Was bedeuteten sie ursprünglich und (3) theologisch: Läuft wirklich nach biblischer Offenbarung am Ende alles an einem Tag des Gerichts zusammen?
Sprachgeschichtlich: Woher kommen diese Begriffe?
Die beiden deutschen Begriffe »Jüngster Tag« und »Jüngstes Gericht« sind mittelalterliche Lehn- und Übersetzungsbildungen, die in der lateinischen kirchlichen Überlieferung des Christentums entstanden und dann im Althoch-/Mittelhochdeutschen ins Deutsche übertragen wurden.
Die entsprechenden kirchenlateinischen Begriffe sind insbesondere:
- dies iūdicii = »Tag des Gerichts«
- iūdicium ultimum = »letztes/endgültiges Gericht«
- dies novissimus / dies ultimus = »der letzte Tag«
Diese Ausdrücke wurden von Kirchenvätern wie Augustinus, Hieronymus und anderen gebraucht und in liturgischen Texten verwendet. Man findet die verdeutschten Begriffe bereits im mittelalterlichen Bibeldeutsch (so beim Benediktinermönch Otfried von Weissenburg (800–870), Autor des Evangelienbuches, oder beim St. Gallener Notker Labeo (950/60–1022), Bibelübersetzer und Fachterminiologe).
Semantisch: Was bedeutet der Begriff »jüngst« ursprünglich?
Im älteren Deutsch bedeutete »jüngst« nicht »am jüngsten«, also »kürzlich«, sondern vielmehr »zuletzt, am Ende«.
Der »jüngste Tag« bezeichnet also den »zuletzt kommenden Tag« und damit das (meist eschatologisch verstandene) Ende der Zeit und damit der Menschheitsgeschichte. – Entsprechend bezeichnet das »jüngste Gericht« das »letzte Gericht«, mithin das Endgericht über die Menschen, das am Ende der Zeit stattfinden soll.
Beide Begriffe bezeichnen also einen endzeitlichen (eschatologischen) Moment, in dem Christus als Weltenrichter die Toten und Lebenden richtet.
Dass der menschgewordene Sohn Gottes, Jesus Christus, dieser Weltenrichter ist, offenbarte er selbst: »Denn der Vater richtet auch niemand, sondern das ganze Gericht hat er dem Sohn gegeben, damit alle den Sohn ehren, wie sie den Vater ehren. Wer den Sohn nicht ehrt, ehrt den Vater nicht, der ihn gesandt hat.« (Johannes 5,22–23).
Im Niceno-Constantinopolitanums (381), das heute in Ost- und Westkirche des Christentums die Standardform des »Großen Glaubensbekenntnisses« ist, bekennt der Christ ebenfalls zeitlich undifferenziert: »Et iterum ventūrus est cum glōriā, iudicāre vivos et mortuos, cuius regni non erit finis.« (»Und er wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten, und seines Reiches wird kein Ende sein.«).
Ob dieses Gericht tatsächlich an genau einem, nämlich dem »jüngsten«, Tag stattfindet, ist im nächsten Abschnitt zu untersuchen.
Theologisch: Läuft am Ende alles an einem Tag des Gerichts zusammen?
Das Neue Testament differenziert die alttestamentliche Erwartung eines Endgerichttages (meist »Tag Jahwes«, yôm YHWH, genannt: Amos 5,18–20; Jesaja 13,6–13; Joel 1,15; 2,1–11; 3,4; 4,14; Zefania 1,14–18 u.a.) in mindestens drei endzeitliche Gerichtsszenen, die auch zeitlich zu unterscheiden sind:
- Gericht der Glaubenden, Bēma-Gericht, Preisgericht. Auch für alle geretteten Glaubenden gilt, dass sie Rechenschaft für sich, also für all ihr Sein, Reden und Wirken, ablegen müssen. Der Apostel Paulus schreibt dazu u.a.: »Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl des Christus offenbar werden, damit jeder empfange, was er in dem Leib getan hat, nach dem er gehandelt hat, es sei Gutes oder Böses.« (2. Korinther 5,10), und: »Denn wir werden alle vor den Richterstuhl Gottes gestellt werden. … So wird nun jeder von uns für sich selbst Gott Rechenschaft geben« (Römer 14,10b.12; s. a.: 1Kor 4,3–5; 1Kor 3,12–15 mit der Prüfung der Werke der Gläubigen; Galater 6,7–10). – Dieses Gericht führt ggf. zu Belohnungen für Gutes und Wertvolles im Wirken für Gott, alternativ zu Verlust solcher Belohnung, mitnichten aber zur ewigen Verdammnis: die hier vor dem Richterstuhl/thron Christi Stehenden sind alle ewig gerettet (1Kor 3,15). Das »Gericht der Glaubenden« ist kein »Verdammungsgericht«!
Zeitlich ist dieser Gerichtstermin (Offenbarungstermin) zwischen der Sammlung aller Gläubigen durch die erste große Phase der Ersten Auferstehung und der Hochzeit des Lammes einzuordnen. Das Offenbarwerden eines jeden Gläubigen wird das Verständnis und die Wertschätzung des Gläubigen bzgl. der Retterliebe Christi aufs Stärkste entfachen und die »Braut« in feinste Hochzeits-Leinwand kleiden. Dies bildet die ideale Vorbereitung auf die himmlische Hochzeit mit dem Retter (vgl. Offb 19,7–8).
- Gericht der Lebenden, Gericht der Völker, Böcke-Schafe-Gericht. Jesus, der Gesalbte, kündigt dieses Gericht in seiner »Endzeitrede« (Matthäus 25,31–46) an und beschreibt Beteiligte und Urteilskriterien. Betroffene: Es geht bei diesem Gericht um »alle Nationen/Völker« (πάντα τὰ ἔθνη; Mt 25,32); damit sind universal alle Menschen auf der Erde gemeint. Heute, in der »Zeit der Gnade/Gemeinde«, Lebende werden diesem Gerichtstermin nicht unterworfen sein: Diese Glaubenden haben anstelle dessen bereits den zuvor geschehenen Gerichtstermin erlebt (s.o.). Kriterium: Der Richtspruch geschieht im Hinblick darauf, wie diese Menschen sich gegenüber den Geringsten der »Brüder« des König-Richters Jesu Christi verhalten haben; selbst die kleinste Liebestat gegenüber dem Geringen wird großartig belohnt werden, da der richtende König dies als Akt an ihm selbst rechnet (Mt 25,40). Die Bezeichnung »Brüder« wird von manchen (meist ersatztheologisch) gedeutet auf alle Christen, oder rein humanistisch auf »alle bedürftigen Menschen«, kontextuell richtiger sind damit jedoch Juden gemeint, also jene Menschen, die wie Jesus Christus jüdischer Abstammung sind. Folgen: Es gibt nur zwei Urteile: (1) Die auf der Linken, die Böcke, werden verflucht, ins ewige Feuer geworfen und erleiden ewige Pein (Mt 25,41–46); (2) Die auf der Rechten, die Schafe, werden gesegnet und ins Erbe des Reiches Gottes auf Erden gesetzt, erhalten das ewige Leben (Mt 25,34–40.46).
Zeitlich ist dieser Gerichtstermin (direkt) an den Beginn des Milleniums, der tausendjährigen Königsherrschaft Christi, zu setzen (Mt 25,31; vgl. Offb 20,4–6). Die Märtyrer der Großen Drangsalszeit (Offb 20,4) werden im Rahmen der nächsten Phase der »Ersten Auferstehung« auferstehen und ins Millennium eingehen. Zusätzlich werden die »Schafe« dieses Gerichtstermins ebenfalls in dieses irdische Reich Christi eingehen. Da ihr Urteilsspruch den Empfang des »ewigen Lebens« beinhaltet, ist davon auszugehen, dass sie nicht nur die zeitlichen Segnungen des irdischen Reiches Christi erleben werden, sondern als Besitzer des ewigen Lebens für immer zu den Gesegneten und Erlösten gehören werden. Ihr Dienst ist ein priesterlicher.
NB: Man muss aufgrund anderer Stellen davon ausgehen, dass parallel dazu ein Gericht an Israel ausgeübt wird, vielleicht realisiert durch die »Große Drangsal«, am Ende derer der kommende Messias das Wunder der Wiedergeburt, der Buße und des Glaubens einem »Überrest« der Israeliten geben wird (vgl. Sacharja 12,8–13,1ff; Hesekiel 20,34ff). Oder das Gericht Israels erfolgt zu Beginn des Millennium durch Christus und die 12 Apostel als Beisitzern (Mt 19,28). Mit dieser Reinigung im Gericht erleben sie dann auch als Nation eine »Wiedergeburt« (Mt 19,28). - Gericht der Toten, Gericht am »Großen weißen Thron«. Dieses Gericht ist nach der prophetischen Entfaltung der Endzeit in der Offenbarung (Apokalypse) das letzte große Gericht. Betroffene: Hier treten nur »die Toten« auf (Offb 20,12.13), also alle Menschen, die körperlich bereits gestorben waren (erster Tod), jetzt aber auferstehen müssen zum Erscheinen vor diesem Gericht, um ihr letztendliches Urteil zu erhalten: »Und das Meer gab die Toten, die in ihm waren, und der Tod und der Hades gaben die Toten, die in ihnen waren« (Offb 20,13); das umfasst alle Toten zu jenem Zeitpunkt. Es gibt kein Versteck mehr für die Angeklagten, das Verbrennen/Zerstreuen/Vernichten des verstorbenen Körpers hilft überhaupt nichts. Kriterium: Es werden »Bücher« geöffnet, die alle Werke/Taten eines jeden Angeklagten aufgezeichnet enthalten. Aufgrund dieser Beweislage wird das Urteil gerecht gesprochen (Offb 20,12.13). Die soziale Stellung zählt nicht, nur die Taten (Offb 20,12). Als Gegenprobe wird zudem nachgesehen, ob einer der Angeklagten im »Buch des Lebens« geschrieben steht, was letztlich das Entscheidende ist. (Auch die Glaubenden haben viele Eintragungen in diesem Werkebuch – aber alle getilgt durch die Sühnetat Christi.) Vom Kontext her muss man davon ausgehen, dass dieser Check im Lebensbuch bei den Angeklagten ausnahmslos Fehlanzeigen liefern wird, denn die ewige Pein (»Feuersee«) und der ewige Tod ist ihr Urteil (Offb 20,15).
Zeitlich: Dieses Gericht findet eine gewisse kurze Zeit nach dem Millennium statt (Offb 20,7).
Warum sollten wir das »Schafe-Böcke-Gericht« und das »Gericht am Großen Weißen Thron« unterscheiden?
Zu den biblischen Gründen, das »Schafe-Böcke-Gericht« und das »Gericht am Großen Weißen Thron« zu unterscheiden und nicht zu einem »Jüngsten Gericht« zusammenzuwerfen, gehören zusammenfassend folgende neun:
- Der Zeitpunkt des Schafe-Böcke-Gerichts steht im Zusammenhang mit der Wiederkunft Christi (s. Mt 25,31-32). Jesus der Gesalbte kommt in Herrlichkeit mit seinen Engeln, setzt sich als König der Könige und Weltenrichter auf seinen glorreichen Thron und alle Nationen/Völker werden vor ihm versammelt. Das Gericht am Großen Weißen Thron findet nach der Wiederkunft Christi (Offb 19) und der tausendjährigen Herrschaft Christi mit den Heiligen (Offb 20,4–7) statt: Erst nachdem die tausend Jahre vollendet sind (20,7), findet das Gericht am Großen Weißen Thron statt (20,11–15).
- Der Zweck des Schafe-Böcke-Gerichts ist es, zu sehen, wer das Reich (Millennium) »erben« wird (Mt 25,34) und wer nicht (Mt 25,41). Der Zweck des Gerichts am Großen Weißen Thron ist es, richterlich nach Beweislage (»Bücher«, Taten) zu erweisen und zu urteilen, dass die dort Angeklagten (die »Toten«) alle gerechtermaßen auf ewig in den Feuersee geworfen werden (Offb 20,15).
- Die Angeklagten im Schafe-Böcke-Gericht sind sowohl Gläubige als auch Ungläubige (Schafe und Böcke/Ziegen; Mt 25,32). Die Angeklagten im Gericht am Großen Weißen Thron scheinen Ungläubige zu sein. Obwohl der Text in Offenbarung 20,11–15 die Anwesenheit von Gläubigen bei diesem Gericht nicht ausschließt, werden Gläubige bei diesem Gericht überhaupt nicht erwähnt. Aber Ungläubige, die beim Gericht am Großen Weißen Thron zum Feuersee verurteilt werden, werden erwähnt (Offb 20,15).
- Die Rechtsgrundlage (Kriterien) für das Urteil beim Schafe-Böcke-Gericht ist, wie die Nationen die »Brüder« Christi behandelt haben (Mt 25,40). Die Grundlage für das Gericht am Großen Weißen Thron sind (alle) deren Werke (Offb 20,13).
- Die Angeklagten des Schafe-Böcke-Gerichts scheinen solche Menschen zu sein, die zum Zeitpunkt der Wiederkunft Jesu Christi leben. Es wird keine gemeinsame Auferstehung der erlösten und unerlösten Toten erwähnt. Das Gericht am Großen Weißen Thron besagt, dass es für die Toten ist, die speziell für dieses Gericht auferstehen (Offb 20,13). Das Meer und der Hades geben ihre Toten für dieses Gericht heraus.
- Das Schafe-Böcke-Gericht erwähnt keinen »Großen Weißen Thron«, während das Gericht am Großen Weißen Thron dies ausdrücklich tut (Offb 20,11).
- Das Schafe-Böcke-Gericht erwähnt kein »Buch des Lebens«, während das Gericht am Großen Weißen Thron dies tut (Offb 20,12).
- Das Schafe-Böcke-Gericht deutet nicht darauf hin, dass der Tod und der Hades in den Feuersee geworfen werden, während dies beim Gericht am Großen Weißen Thron der Fall ist (20,14).
- Die Tatsache, dass es zwei Auferstehungen gibt, die durch tausend Jahre voneinander getrennt sind (s. Offb 20,4b–5), deutet stark darauf hin, dass es zwei Gerichte geben wird, die durch tausend Jahre voneinander getrennt sind.

Disclaimer und Quellen
J. MacArthur & R. Mayhue, Biblische Lehre: Eine systematische Zusammenfassung biblischer Wahrheit. 3. Aufl. Berlin: EBTC, 2023, ISBN: 978-3947196500.
Michael J. Vlach, Why the Sheep/Goat Judgment and Great White Throne Judgment Are not the Same Event, Blogeintrag, 23.06.2011, https://mikevlach.blogspot.com/2011/06/why-sheepgoat-judgment-and-great-while.html (12.01.2026). Vlachs grundlegende und weiterführende Beiträge und Monographien sind zum Verständnis des »Dispensationalismus« und dessen aktuellen Formen m.E. unverzichtbar.
Michael J. Vlach, Dispensationalismus. Fakten und Mythen. 1. Aufl. Berlin: EBTC, 2020. (Die überarbeitete 2. Auflage kommt 2026 heraus.)
Benedikt Peters, Geöffnete Siegel. Auslegung zur Offenbarung. Überarb. Neuauflage (Bielefeld: CLV, 2008). Tabellarische Übersicht auf S. 195. Link zur PDF des Buches auf der Verlagsseite des CLV.
