Alfanzen und Gauckelwerk

Kategorie: Falschlehre,Heilslehre,Zitate

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Nur wenige kennen das Luther-Wort von den Alfanzen und dem Gauckelwerk, das Luther in einer Predigt über Matthäus 8,1–13 brachte:

Wo wir nun nicht besser können auf diese Frage antworten, und beweisen, dass die jungen Kinder selbst glauben, und eigenen Glauben haben, da ist es mein treuer Rath und Urtheil, dass man stracks abstehe, je eher je besser, und taufe nimmermehr kein Kind, dass wir nicht die hochgelobte Majestät Gottes mit solchem Alfanzen und Gaukelwerk, da nichts hinten ist, spotten und lästern.
(Martin Luther, Predigt über Mt 8,1–13, 3. Sonntag nach Epiphanias, in: D. Martin Luthers Werke, Erlanger Ausgabe, Bd. 11, 50–70, hier: 62)1

Wir wollen aus dieser Predigt die Argumentationskette von Martin Luther entnehmen, mit der er die Baby-»Taufe« versucht zu rechtfertigen. Wir werden starke biblische Wahrheiten und falsche menschliche Schlussfolgerungen, die seine Argumentationskette mehrfach zerbrechen, vermischt antreffen. Dabei muss man zwei Sachen deutlich unterscheiden: Sein Grundsatz »ohne persönlichen Glauben kein Heil« ist stark biblisch begründet, aber seine Behauptung, Säuglinge hätten bei der Taufe einen eigenen, von Gott gewirkten Glauben, ist nur eine theologische (Rückwärts-)Schlussfolgerung, die er mit keiner eindeutigen Bibelstelle belegen kann.

Luthers Argumentationskette

Luther beginnt mit einem ausgesprochen reformatorischen Grundsatz: Kein Mensch wird durch den Glauben eines anderen gerechtfertigt. Jeder muss selbst glauben. Damit wendet er sich sowohl gegen eine mechanische Sakramentsauffassung (ex opere operato) als auch gegen die Vorstellung, der Glaube von Eltern oder Paten könne den fehlenden Glauben des Kindes ersetzen.

Seine Argumentationskette lässt sich etwa so darstellen:

1. Heil setzt persönlichen Glauben voraus.
Luther beruft sich insbesondere auf Markus 16,16: »Wer glaubt und getauft wird, wird gerettet werden.« Das »Sakrament« rettet also nicht unabhängig vom Glauben. Diese Grundposition hält Luther auch später fest: Ohne Glauben ist die Taufe dem Empfänger nicht heilsnützlich. (Quelle: EKD)

2. Fremder Glaube kann eigenen Glauben nicht ersetzen.
Der Glaube der Kirche, Eltern oder Paten kann das Kind zu Christus bringen und für es bitten; aber er kann nicht an seiner Stelle glauben. Gerade darin ist Luther vom Wort her konsequent.

3. Daraus entsteht für Luther ein ernstes Problem:
Wenn Säuglinge nicht selbst glauben, dürfte man sie nach seiner eigenen Voraussetzung eigentlich nicht taufen.

Deshalb seine drastische Konsequenz in EA 11,60: Könne man nicht begründen, dass kleine Kinder »selbst glauben und eigenen Glauben haben«, solle man lieber aufhören, Kinder zu taufen. Luther erkennt hier tatsächlich die biblische und logische Schwierigkeit seiner Position.

4. Luther entscheidet sich deshalb für die Hypothese, dass Säuglinge glauben könnten und tatsächlich Glauben empfingen.
Der Glaube der Eltern bzw. der Kirche bringe das Kind gewissermaßen zu Christus. Gott selbst gibt dann dem Kind einen eigenen Glauben. Im späteren Großen Katechismus formuliert Luther etwas vorsichtiger: »Das Kind tragen wir herzu der Meinung und Hoffnung, daß es glaube, und bitten, daß ihm Gott den Glauben gebe …«. Entscheidend folgt dann aber: Nicht darauf werde es getauft, sondern aufgrund von Gottes Gebot: »Lasst die Kindlein zu mir kommen«. Luther schlussfolgert und lehrt, dies geschehe in der Taufe. 

Damit verschiebt sich übrigens beim späteren Luther der argumentative Schwerpunkt etwas: Die Gewissheit der Taufe soll nicht an der empirisch unbeweisbaren Frage hängen, ob wir im Säugling Glauben feststellen können, sondern an Gottes Wort und Einsetzung.

Welche Bibelstellen führt Luther für den Säuglingsglauben an?

Hier liegt der neuralgische Punkt. Luther kann selbstverständlich sehr gute Bibelstellen dafür anführen, dass Gott Glauben schenkt. Das lehrt die Heilige Schrift vielfach: Philipper 1,29; Johannes 6,44.65; Apostelgeschichte 16,14; 18,27 usw. Daraus folgt aber zunächst nur: Gott kann Glauben souverän wirken. Es folgt daraus noch nicht: Gott wirkt bei einem zu taufenden Säugling tatsächlich rettenden Glauben.

Für diesen zweiten Schritt fehlt der eindeutige neutestamentliche Beleg. Die Argumentationskette bricht. Die Annahme eines »Säuglingsglaubens« ist eine unbelegte Behauptung, um ein Problem in der gewählten Theologie zu lösen.

Die wichtigsten Texte, die dafür herangezogen werden

  • 1. Markus 10,13–16 / Lukas 18,15–17 – Jesus und die Kinder. Das ist für Luther wichtig. Jesus sagt: »Lasst die Kinder zu mir kommen, wehrt ihnen nicht! Denn solchen gehört das Reich Gottes.« Lukas verwendet in 18,15 sogar βρέφη (brephē), also ein Wort, das durchaus Säuglinge bezeichnen kann.
    Das ist ein starkes Argument dafür, dass Säuglinge nicht außerhalb der Reichweite der Gnade Christi stehen. Aber der Text sagt nicht: »Diese Säuglinge glaubten«. Noch weniger sagt er: »Deshalb sollen Säuglinge getauft werden«. Jesus segnet die Kinder, er tauft sie nicht.
    Die Argumentationskette: Christus nimmt Säuglinge an, also: diese Säuglinge haben persönlichen rettenden Glauben, also: deshalb sind Säuglinge zu taufen enthält daher zwei theologische Zwischenschlüsse, die der Text selbst nicht ausspricht.
  • 2. Matthäus 18,6. Jesus spricht von: »diesen Kleinen, die an mich glauben«. Das klingt zunächst sehr stark. Entscheidend ist aber die Frage, wer die μικροί (»Kleinen«) im Kontext sind. Es ist exegetisch keineswegs sicher, dass Jesus hier von Säuglingen spricht. »Kleine« kann gerade bei Matthäus eine Bezeichnung für geringe bzw. demütige Jünger sein. Deshalb kann Matthäus 18,6 nicht ohne Weiteres als Beweis für Säuglingsglauben dienen.
  • 3. Johannes der Täufer im Mutterleib – Lukas 1,15.41–44. Johannes soll »schon von Mutterleib an« mit dem Heiligen Geist erfüllt sein. Im Mutterleib Elisabeths hüpfte er bei Marias Gruß. – Das beweist zweifellos etwas Wichtiges für Luthers Argument: Gott kann bereits an einem ungeborenen Kind geistlich handeln. Es widerlegt also die Behauptung, Gott könne einem Säugling grundsätzlich keinen Glauben schenken. – Aber auch hier steht nicht, dass Johannes im Mutterleib rettenden Glauben im neutestamentlichen Sinne ausübte. Zudem ist Johannes ein heilsgeschichtlich außergewöhnlicher Fall. Aus: »Gott wirkte außergewöhnlich an Johannes vor seiner Geburt« kann man schwerlich unmittelbar folgern: »deshalb wirkt Gott rettenden Glauben in jedem christlich getauften Säugling«.

Und die Haustaufen?

Zur Begründung der Kindertaufe werden häufig Texte wie Apostelgeschichte 16,15; 16,33; 18,8 und 1Korinther 1,16 verwendet. Sie beweisen aber keinen Säuglingsglauben. Bei einigen Haustexten gibt es sogar gegenläufige Hinweise. Beim Kerkermeister heißt es etwa: »Und sie redeten das Wort des Herrn zu ihm samt allen, die in seinem Haus waren« (Apg 16,32). Und bei Krispus: »Krispus aber … glaubte an den Herrn mit seinem ganzen Haus« (Apg 18,8).

Die Texte nennen also Haushalte, liefern aber keinen textuell positiven Beleg für getaufte Säuglinge. Selbst eine lutherische Darstellung räumt ein, dass das NT die Taufe von Kindern nicht ausdrücklich erwähnt (Quelle). Man kann aus dem Schweigen der Schrift hier kein starkes Argument ableiten. Genauso berechtigt kann man behaupten, dass alle im Haushalt (samt Kindern und Dienern) die Predigt der Apostel hörten und verstanden und im Glauben annahmen, so dass sie mit Recht anschließend getauft wurden; Säuglinge sind dieser Dinge nicht fähig.

Wo liegt also der eigentliche Schluss Luthers?

Man kann diesen Teil der Argumentation Luthers beinahe als Syllogismus rekonstruieren:

Prämisse 1: Nur der persönliche Glaube empfängt die Heilsverheißung der Taufe.
Prämisse 2: Die Kindertaufe ist eine legitime, von Gott angenommene christliche Praxis.
Folgerung: Also müssen auch getaufte Kinder persönlichen Glauben haben können bzw. von Gott Glauben empfangen.

Genau hier liegt m. E. der exegetische Schwachpunkt: Prämisse 1 kann Luther sehr stark aus der Schrift begründen. Prämisse 2 kann er nicht in derselben Weise aus einem ausdrücklichen Tauftext beweisen.Wenn aber Prämisse 2 bereits ohne Bibelwort vorausgesetzt wird, wird der Säuglingsglaube benötigt, um sie mit Prämisse 1 vereinbaren zu können.

Das erklärt auch die bemerkenswerte Argumentation im Großen Katechismus. Dort argumentiert Luther teilweise von der geschichtlichen Wirkung der Kindertaufe zurück: Gott habe vielen als Kinder Getauften später den Heiligen Geist gegeben und sie zu Christen gemacht; also könne ihre Taufe Gott nicht missfallen haben. – Das ist ein theologisches bzw. providentielles Argument und keine unmittelbare Exegese eines Tauftextes.

Man könnte auch achselzuckend behaupten: »Man kann so oder so gläubig werden, da schadet oder hilft die Taufe nicht. Regt euch also über die Tauffrage nicht so auf!« Ähnliches hört man z.B. in deutschen Gemeinden aus dem Hintergrund der »Brüdergemeinden«. 2

Meine exegetische Bewertung von Luthers Tauflehre

Wir müssen bei Luther differenzieren: er hat biblisch gut belegte Argumente, aber auch biblisch nicht tragfähige Schlussfolgerungen. Hier nochmals im Überblick seine Aussagen und eine Bewertung, wie gut sie in der Heiligen Schrift belegt sind:

Aussage Biblische Beleglage
Heil wird allein im persönlichen Glauben empfangen sehr stark
Glaube ist von Gott gewirkt/geschenkt sehr stark
Gott kann bereits an Säuglingen geistlich wirken gut begründbar, besonders Lk 1
Säuglinge können grundsätzlich Gegenstand göttlicher Gnade sein sehr gut begründbar
Bestimmte Säuglinge haben rettenden Glauben möglich, aber nicht ausdrücklich gelehrt
Säuglinge empfangen bei bzw. vor ihrer Taufe persönlichen Glauben kein eindeutiger Schriftbeleg
Deshalb sollen Säuglinge getauft werden nur durch weitere bundestheologische/ekklesiologische Schlüsse erreichbar

Das Interessante ist, dass Luthers Ausgangspunkt ihn zunächst erstaunlich nahe an die baptistische Argumentation bringt: Er weigert sich ausdrücklich, die Taufe von persönlichem Glauben zu trennen. Anstatt daraus jedoch die Konsequenz »Wir taufen also nur (bewusst) Glaubende« zu ziehen, hält er (aus anderen Gründen?) an der überkommenen Säuglingstaufe fest und behauptet deshalb die Möglichkeit bzw. Wirklichkeit eines von Gott geschenkten Säuglingsglaubens. Seine Ausführungen in der Predigt in EA 11,60 macht diese Spannung recht deutlich.

Endenoten